VN 199020/27032017/1502

Ich möchte Sie bitten mir eine Kopie zu schicken meiner Akte (VN199020/27032017/1502 m.b.a. die Taschendiebstahl v. 27.03.2017 in Prüm. Ich brauche die Akte für die Versicherung bei der Axa Bank, vieleicht könnte ich noch einer Betrag zurück vördern. Vielen Dank, Anna-Johanna SAMAN

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  • Datum
    24. Juli 2017
  • Frist
    25. August 2017
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Anna-Johanna SAMAN
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte Sie…
An Staatsanwaltschaft Trier Details
Von
Anna-Johanna SAMAN
Betreff
VN 199020/27032017/1502 [#24024]
Datum
24. Juli 2017 11:27
An
Staatsanwaltschaft Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte Sie bitten mir eine Kopie zu schicken meiner Akte (VN199020/27032017/1502 m.b.a. die Taschendiebstahl v. 27.03.2017 in Prüm. Ich brauche die Akte für die Versicherung bei der Axa Bank, vieleicht könnte ich noch einer Betrag zurück vördern. Vielen Dank, Anna-Johanna SAMAN
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna-Johanna SAMAN <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anna-Johanna SAMAN

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