Völkermord in Chodschali

Anfrage an: Deutscher Bundestag

1. Warum hat der Deutsche Bundestag den von den armenischen Streitkräften und der sowjetischen Armee am 26. Februar 1992 verübten Völkermord an Chodschali, bei dem in einer Nacht 613 Menschen, darunter 106 Frauen, 63 Kinder und 70 alte Menschen, getötet wurden, nicht anerkannt?

2. Sind dem Deutschen Bundestag die Berichte internationaler Medien und internationaler NGOs zum Völkermord an Chodschali bekannt? Hat das Parlament Video- und Fotomaterialien zu den dort stattgefundenen Ereignissen gelesen und recherchiert?

3. Während des Völkermords in Chodschali wurden 613 Menschen getötet, Hunderte Zivilisten schwer verletzt und 1.275 Menschen als Geiseln genommen. Infolge des Massakers wurden 8 Familien vollständig zerstört, 25 Kindern haben beide Elternteile und 130 Kindern eines ihrer Elternteile verloren, Gefangene und Geiseln wurden brutal gefoltert. Wie bewertet der Deutsche Bundestag diese Ereignisse auf der Grundlage der mit Resolution 260 (III) der UN-Generalversammlung vom 9. Dezember 1948 verabschiedeten Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords?

Diese Anfrage wurde vom ehemaligen Stipendiaten des Deutschen Bundestages erstellt.

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  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
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Adil Shamiyev
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Warum hat der …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Adil Shamiyev
Betreff
Völkermord in Chodschali [#241659]
Datum
22. Februar 2022 18:38
An
Deutscher Bundestag
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Warum hat der Deutsche Bundestag den von den armenischen Streitkräften und der sowjetischen Armee am 26. Februar 1992 verübten Völkermord an Chodschali, bei dem in einer Nacht 613 Menschen, darunter 106 Frauen, 63 Kinder und 70 alte Menschen, getötet wurden, nicht anerkannt? 2. Sind dem Deutschen Bundestag die Berichte internationaler Medien und internationaler NGOs zum Völkermord an Chodschali bekannt? Hat das Parlament Video- und Fotomaterialien zu den dort stattgefundenen Ereignissen gelesen und recherchiert? 3. Während des Völkermords in Chodschali wurden 613 Menschen getötet, Hunderte Zivilisten schwer verletzt und 1.275 Menschen als Geiseln genommen. Infolge des Massakers wurden 8 Familien vollständig zerstört, 25 Kindern haben beide Elternteile und 130 Kindern eines ihrer Elternteile verloren, Gefangene und Geiseln wurden brutal gefoltert. Wie bewertet der Deutsche Bundestag diese Ereignisse auf der Grundlage der mit Resolution 260 (III) der UN-Generalversammlung vom 9. Dezember 1948 verabschiedeten Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords? Diese Anfrage wurde vom ehemaligen Stipendiaten des Deutschen Bundestages erstellt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Adil Shamiyev Anfragenr: 241659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241659/ Postanschrift Adil Shamiyev << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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