Volksabstimmung

Das Grundgesetz sieht in Artikel 20 Volksabstimmungen vor. Warum gibt es die nicht?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Ralf Schuessler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Grundgesetz s…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Ralf Schuessler
Betreff
Volksabstimmung [#236842]
Datum
6. Januar 2022 10:57
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Grundgesetz sieht in Artikel 20 Volksabstimmungen vor. Warum gibt es die nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Schuessler Anfragenr: 236842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236842/
Mit freundlichen Grüßen Ralf Schuessler
Ralf Schuessler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Volksabstimmung“ vom 05.01.2022 (#236842) wurd…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Ralf Schuessler
Betreff
AW: Volksabstimmung [#236842]
Datum
8. Februar 2022 11:42
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Volksabstimmung“ vom 05.01.2022 (#236842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ralf Schuessler Anfragenr: 236842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236842/

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Schuessler, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregieru…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Volksabstimmung [#236842]
Datum
14. Februar 2022 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schuessler, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist für die Beantwortung der von Ihnen begehrten Auskunft nicht zuständig. Es steht Ihnen grundsätzlich frei, Ihr Auskunftsbegehren auch an andere, ggf. zuständige Bundesbehörden zu richten. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern (BMI)- neben dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) - für Fragen unserer Verfassung zuständig. Sie erreichen das BMI per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> oder über das Kontaktformular unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-formular-node.html . Natürlich können Sie sich auch telefonisch an den dortigen Bürgerservice wenden. Die Rufnummer lautet: 030 18681-0. Der Bürgerservice ist von Montag bis Donnerstag von 8:00-17:00 Uhr und am Freitag von 8:00-15:00 Uhr erreichbar. Das BMJ erreichen Sie per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> oder Sie können das Kontaktformular nutzen unter: https://www.bmj.de/DE/Service/Buergerservice/Kontaktformular/Kontakt_node.html . Natürlich können Sie sich auch telefonisch an den dortigen Bürgerservice unter der Telefonnummer 030 18 580-0 wenden. Mit freundlichen Grüßen