Volksbegehren Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es Berechnungen oder Schätzungen zum
Volksbegehren Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten
- wieviele Straßenkilometer
- wieviele Städte und Gemeinden
- ggf. wieviele Straßen der Kreise
- ggf. wieviele Straßen des Landes
von der Abschaffung der Erschließungsbeiträge für vor dem 03.10.1990 hergestellte oder für Verkehrszwecke genutzte Straßen (Sandpisten) noch betroffen sind / sein werden.
Sofern solche Berechnungen bzw. Schätzungen vorliegen sollten, bitte ich um Zusendung per E-Mail.
Sollten diese Berechnungen bzw. Schätzungen bereits veröffentlicht sein, genügt die Angabe des Links.
Sofern keine entsprechenden Berechnungen / Schätzungen vorliegen, genügt eine einfache Negativmeldung.
Ein förmlicher (abschlägiger) Bescheid braucht nicht zu ergehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Noch ca. 4.000 km Sandpisten würden von der Abschaffung der Erschließungsbeiträge betroffen sein. Dazu, wie viel dies im Vergleich zu den in den letzten 30 Jahren bereits erschlossenen ehemaligen Sandpisten ist, ergeben sich keine Angaben aus dem verlinkten Bericht. Dies wurde offensichtlich nicht abgefragt.
Nach Schätzungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung würden die 4.000 km Sandpisten innerhalb von 20 Jahren erschlossen werden, wenn die Erschließungsbeiträge abgeschafft würden. Diese Schätzung entbehrt offensichtlich jeder Grundlage, denn dann gäbe es auch keinen Grund, warum diese Sandpisten nicht bereits in den letzten 30 Jahren erschlossen worden wären.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. November 2021
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4. Januar 2022
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