Volksbegehren Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es Berechnungen oder Schätzungen zum
Volksbegehren Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten
- wieviele Straßenkilometer
- wieviele Städte und Gemeinden
- ggf. wieviele Straßen der Kreise
- ggf. wieviele Straßen des Landes
von der Abschaffung der Erschließungsbeiträge für vor dem 03.10.1990 hergestellte oder für Verkehrszwecke genutzte Straßen (Sandpisten) noch betroffen sind / sein werden.

Sofern solche Berechnungen bzw. Schätzungen vorliegen sollten, bitte ich um Zusendung per E-Mail.
Sollten diese Berechnungen bzw. Schätzungen bereits veröffentlicht sein, genügt die Angabe des Links.

Sofern keine entsprechenden Berechnungen / Schätzungen vorliegen, genügt eine einfache Negativmeldung.
Ein förmlicher (abschlägiger) Bescheid braucht nicht zu ergehen.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Noch ca. 4.000 km Sandpisten würden von der Abschaffung der Erschließungsbeiträge betroffen sein. Dazu, wie viel dies im Vergleich zu den in den letzten 30 Jahren bereits erschlossenen ehemaligen Sandpisten ist, ergeben sich keine Angaben aus dem verlinkten Bericht. Dies wurde offensichtlich nicht abgefragt.
Nach Schätzungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung würden die 4.000 km Sandpisten innerhalb von 20 Jahren erschlossen werden, wenn die Erschließungsbeiträge abgeschafft würden. Diese Schätzung entbehrt offensichtlich jeder Grundlage, denn dann gäbe es auch keinen Grund, warum diese Sandpisten nicht bereits in den letzten 30 Jahren erschlossen worden wären.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Volksbegehren Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten [#234145]
Datum
30. November 2021 03:05
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es Berechnungen oder Schätzungen zum Volksbegehren Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten - wieviele Straßenkilometer - wieviele Städte und Gemeinden - ggf. wieviele Straßen der Kreise - ggf. wieviele Straßen des Landes von der Abschaffung der Erschließungsbeiträge für vor dem 03.10.1990 hergestellte oder für Verkehrszwecke genutzte Straßen (Sandpisten) noch betroffen sind / sein werden. Sofern solche Berechnungen bzw. Schätzungen vorliegen sollten, bitte ich um Zusendung per E-Mail. Sollten diese Berechnungen bzw. Schätzungen bereits veröffentlicht sein, genügt die Angabe des Links. Sofern keine entsprechenden Berechnungen / Schätzungen vorliegen, genügt eine einfache Negativmeldung. Ein förmlicher (abschlägiger) Bescheid braucht nicht zu ergehen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr Antragsteller/in im Zusammenhang mit dem in Ihrer Anfrage angeführten Anliegen einer Abschaffung der Erschl…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
AW: Volksbegehren Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten [#234145]
Datum
22. Dezember 2021 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Zusammenhang mit dem in Ihrer Anfrage angeführten Anliegen einer Abschaffung der Erschließungsbeiträge für „Sandpisten“ hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bereits im Jahr 2020 eine Datenerhebung zum Umfang der Problematik im Land Brandenburg initiiert. Die Ergebnisse der Erhebung wurden in einem Bericht zusammengefasst und im parlamentarischen Raum vorgestellt. Bericht und Präsentation, die auch Aussagen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen enthalten, sind dem Protokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung vom 20.08.2020 als Anlagen beigefügt. Dieses ist über die Parlamentsdokumentation des Landtages Brandenburg unter https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/apr/AIL/6-004.pdf abrufbar. Mit freundlichen Grüßen