Vollendete Tötungsdelikte durch Zuwanderer seit 2015

Anlass meiner Anfrage ist eine Diskussion in den sozialen Netzwerken.
Meine Anfrage lautet: wie viele vollendete Tötungsdelikte wurden in Deutschland seit 2015 durch Zuwanderer (Zuwanderer=Kategorie in der BKA-Statistik) begangen? Wie viele der Opfer waren selbst Zuwanderer, wie viele waren Deutsche? Wie viele Opfer waren Frauen, wie viele Männer?
Hintergrund: durch einen Post von Boris Palmer bei Facebook wurde ich aufmerksam auf einen weiteren Post, der von der AfD kam. Dieser Post lautete: 2000 Tötungsdelikte durch Zuwanderer seit 2015. Das sollte sich so anhören, als ob 2000 Menschen durch Zuwanderer getötet wurden. Boris Palmer schränkte insofern ein, als es sich um versuchte und vollendete Delikte handelt und dass die Zahl der vollendeten Delikte deutlich niedriger liegt. Wenn ich es richtig verstehe, hat Palmer die Zahl der vollendeten Delikte auf ca. 500 geschätzt. Mir ist es nicht gelungen, eine belastbare Zahl herauszufinden. Ich bin aber der Meinung, dass diese Zahl öffentlich zugänglich sein sollte und auch kommuniziert werden sollte. Schon allein aus dem Grund, damit die AfD nicht behaupten kann, Zuwanderer hätten seit 2015 in Deutschland 2000 Menschen ermordet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anlass meiner Anfrage ist …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Vollendete Tötungsdelikte durch Zuwanderer seit 2015 [#224257]
Datum
3. Juli 2021 09:42
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlass meiner Anfrage ist eine Diskussion in den sozialen Netzwerken. Meine Anfrage lautet: wie viele vollendete Tötungsdelikte wurden in Deutschland seit 2015 durch Zuwanderer (Zuwanderer=Kategorie in der BKA-Statistik) begangen? Wie viele der Opfer waren selbst Zuwanderer, wie viele waren Deutsche? Wie viele Opfer waren Frauen, wie viele Männer? Hintergrund: durch einen Post von Boris Palmer bei Facebook wurde ich aufmerksam auf einen weiteren Post, der von der AfD kam. Dieser Post lautete: 2000 Tötungsdelikte durch Zuwanderer seit 2015. Das sollte sich so anhören, als ob 2000 Menschen durch Zuwanderer getötet wurden. Boris Palmer schränkte insofern ein, als es sich um versuchte und vollendete Delikte handelt und dass die Zahl der vollendeten Delikte deutlich niedriger liegt. Wenn ich es richtig verstehe, hat Palmer die Zahl der vollendeten Delikte auf ca. 500 geschätzt. Mir ist es nicht gelungen, eine belastbare Zahl herauszufinden. Ich bin aber der Meinung, dass diese Zahl öffentlich zugänglich sein sollte und auch kommuniziert werden sollte. Schon allein aus dem Grund, damit die AfD nicht behaupten kann, Zuwanderer hätten seit 2015 in Deutschland 2000 Menschen ermordet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224257/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3072 Sehr Antragsteller/in die erbetenen Informationen liegen im BMI nicht vor. Sie können gegebene…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vollendete Tötungsdelikte durch Zuwanderer seit 2015 [#224257] (#3072)
Datum
5. Juli 2021 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3072 Sehr Antragsteller/in die erbetenen Informationen liegen im BMI nicht vor. Sie können gegebenenfalls über die. Polizeiliche Kriminalstatistik<https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html> bezogen werden. Sollten sie Wert auf einen rechtsmittelfähigen IFG-Bescheid legen, bitte ich um Übersendung Ihrer vollständigen Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen