Vollständiger Schriftverkehr inkl. Protokolle zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service AG zu kommunalen Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Senftenberger Bahnhofs

Anfrage an: Stadt Senftenberg

Vollständiger Schriftverkehr inkl. Protokolle zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service AG zu kommunalen Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Senftenberger Bahnhofs

Aus einer Stellungnahme der Stadtverwaltung aus den politischen Gremien im Nachgang zur SVV-Sitzung vom 12. Juli 2023 (-> siehe Anhang) geht hervor, dass ein Ankaufsgesuch bei der DB Station& Service mit Schreiben vom 3. Mai 2021 abgelehnt worden sei. Dieses Schreiben ist von überragenden öffentlichem Interesse. Der Verfasser dieser E-Mail bittet daher um Informationszugang zu diesem Schriftstück sowie zu allen öffentlich einsehbaren Dokumenten, Protokollen und Anlagen zur Thematik "Ankaufsbemühung Empfangsgebäude Senftenberger Bahnhof"

Im Rahmen der kommunalpolitischen Recherche wird um digitale Bereitstellung, hilfsweise Einsichtnahme in den Schriftverkehr zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service bezüglich der Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Bahnhofs im Rahmen der allgemeinen Transparenz öffentlicher Stellen und auf Grundlage der Informationsfreiheit gebeten.

Bitte teilen Sie bitte hierzu mit, bei welchem Ansprechpartner in Ihrem Hause dies möglich ist (gerne mit Terminvorschlägen).

BEGRÜNDUNG:

Die stadtbildprägende Immobilie steht inzwischen weitgehend leer. Der aktuelle bauliche Zustand ist geeignet, einen erheblichen Reputationsschaden für den staatlich anerkannten Erholungsort Senftenberg und ihren Status als Universitätsstadt. Auch die politischen Vertreter der Stadt Senftenberg haben bislang keine erkennbar nachhaltigen eigenen Bemühungen unternommen, um die Zustände für Bahnreisende bei Nutzung des Empfangsgebäudes grundlegend zu verbessern. Es wurden keine eigenen Anträge und Resolutionen an die DB gerichtet.

Der frühere Bürgermeister Andreas Fredrich (SPD) hat die Stadtgesellschaft beim Thema Bahnhof immer wieder vertröstet mit dem Verweis auf "Interne Gespräche mit der DB".

Über den Erhalt des genannten abschlägigen Schreiben vom Mai 2021 wurde die Stadtgesellschaft von ihm nicht in Kenntnis gesetzt.

Es ist ein erheblicher Transparenzmangel erkennbar, der mit dieser Informationsfreiheitsanfrage behoben werden soll.

Für eine bürgernahe und unbürokratische Berücksichtigung dieses Informationszugangsanliegens wird bereits vorab gedankt.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Stadt Senftenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vollständiger Schriftverkehr inkl. Protokolle zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service AG zu kommunalen Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Senftenberger Bahnhofs [#287389]
Datum
31. August 2023 11:34
An
Stadt Senftenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vollständiger Schriftverkehr inkl. Protokolle zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service AG zu kommunalen Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Senftenberger Bahnhofs Aus einer Stellungnahme der Stadtverwaltung aus den politischen Gremien im Nachgang zur SVV-Sitzung vom 12. Juli 2023 (-> siehe Anhang) geht hervor, dass ein Ankaufsgesuch bei der DB Station& Service mit Schreiben vom 3. Mai 2021 abgelehnt worden sei. Dieses Schreiben ist von überragenden öffentlichem Interesse. Der Verfasser dieser E-Mail bittet daher um Informationszugang zu diesem Schriftstück sowie zu allen öffentlich einsehbaren Dokumenten, Protokollen und Anlagen zur Thematik "Ankaufsbemühung Empfangsgebäude Senftenberger Bahnhof" Im Rahmen der kommunalpolitischen Recherche wird um digitale Bereitstellung, hilfsweise Einsichtnahme in den Schriftverkehr zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service bezüglich der Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Bahnhofs im Rahmen der allgemeinen Transparenz öffentlicher Stellen und auf Grundlage der Informationsfreiheit gebeten. Bitte teilen Sie bitte hierzu mit, bei welchem Ansprechpartner in Ihrem Hause dies möglich ist (gerne mit Terminvorschlägen). BEGRÜNDUNG: Die stadtbildprägende Immobilie steht inzwischen weitgehend leer. Der aktuelle bauliche Zustand ist geeignet, einen erheblichen Reputationsschaden für den staatlich anerkannten Erholungsort Senftenberg und ihren Status als Universitätsstadt. Auch die politischen Vertreter der Stadt Senftenberg haben bislang keine erkennbar nachhaltigen eigenen Bemühungen unternommen, um die Zustände für Bahnreisende bei Nutzung des Empfangsgebäudes grundlegend zu verbessern. Es wurden keine eigenen Anträge und Resolutionen an die DB gerichtet. Der frühere Bürgermeister Andreas Fredrich (SPD) hat die Stadtgesellschaft beim Thema Bahnhof immer wieder vertröstet mit dem Verweis auf "Interne Gespräche mit der DB". Über den Erhalt des genannten abschlägigen Schreiben vom Mai 2021 wurde die Stadtgesellschaft von ihm nicht in Kenntnis gesetzt. Es ist ein erheblicher Transparenzmangel erkennbar, der mit dieser Informationsfreiheitsanfrage behoben werden soll. Für eine bürgernahe und unbürokratische Berücksichtigung dieses Informationszugangsanliegens wird bereits vorab gedankt.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287389/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beantwortung SVV-Anfrage vom 12. Juli 2023 zu Ankaufsbemühung Empfangsgebäude Bahnhof In der Beantwortung behaupte…
Von
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Briefpost
Betreff
Beantwortung SVV-Anfrage vom 12. Juli 2023 zu Ankaufsbemühung Empfangsgebäude Bahnhof
Datum
31. August 2023
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
In der Beantwortung behauptet die Stadt Senftenberg von der DB Station und Service AG eine abschlägige Beantwortung ihres Ankaufsgesuches erhalten zu haben.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung SVV-Anfrage vom 12. Juli 2023 zu Ankaufsbemühung Empfangsgebäude Bahnhof [#287389]
Guten Tag, me…
An Stadt Senftenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung SVV-Anfrage vom 12. Juli 2023 zu Ankaufsbemühung Empfangsgebäude Bahnhof [#287389]
Datum
6. Oktober 2023 12:21
An
Stadt Senftenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollständiger Schriftverkehr inkl. Protokolle zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service AG zu kommunalen Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Senftenberger Bahnhofs“ vom 31.08.2023 (#287389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Bran…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vollständiger Schriftverkehr inkl. Protokolle zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service AG zu kommunalen Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Senftenberger Bahnhofs“ [#287389]
Datum
10. Oktober 2023 20:04
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Da die gemäß AIG vorgesehene Monatsfrist bereits überschritten ist und es sich um ein gesamtstädtisch und zeitkritisches Anliegen handelt, wird um Prüfung und Vermittlung in dieser Angelegenheit durch die Landesbeauftragte für Informationszugang gebeten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 287389.pdf - 2023-08-31_2-23-07-12-stadt-sfb-svv-antwort-zu-erwerb-bahnhofsgebaeude-schr-ablehnung-station-service-am-3-5-2021_1.jpg - 2023-08-31_2-23-07-12-stadt-sfb-svv-antwort-zu-erwerb-bahnhofsgebaeude-schr-ablehnung-station-service-am-3-5-2021.jpg Anfragenr: 287389 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Erinnerung an AIG-Antrag im öffentlich tagenden Bauausschuss der Stadt Senftenberg am 15.11.2023 - Einlassung des …
Von
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Briefpost
Betreff
Erinnerung an AIG-Antrag im öffentlich tagenden Bauausschuss der Stadt Senftenberg am 15.11.2023 - Einlassung des Bürgermeisters Andreas Pfeiffer (CDU)
Datum
15. November 2023
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
aktueller-zustand-des-senftenberger-bahnhofs-personentunnel-zu-den-abfahrtsgleisen-november-2023_1.jpg
618,6 KB
Eine schriftliche Reaktion, Beantwortung, Bescheidung oder Bereitstellung der erbetenen Dokumente erfolgte bislang nicht. Der Antragssteller hat daher die Einwohnerfragestunde des öffentlich tagenden Bauausschuss vom 15.11.2023 genutzt um auf die Problematik der wiederholten AIG-Fristverletzungen durch Herrn Alexander Mai-Winkler im Rechtsamt der Stadt Senftenberg hinzuweisen. Die Tagesordnung, Beschlussvorlagen und Niederschrift zu dieser Sitzung finden sich unter folgendem Link: https://www1.senftenberg.de/sessionnet/buergerinfo/to0040.php?__ksinr=6236 In direkter Reaktion auf die Schilderungen in der Einwohnerfragestunde hat sich der amtierende Bürgermeister Andreas Pfeiffer (CDU) u. a. wie folgt zu der Thematik öffentlich geäußert: "Ich möchte erstmal sagen, dass sich am Bahnhof natürlich sehr viel getan hat und auch weil die Stadtverordneten dort mitgewirkt haben. Es ist mitnichten so, dass wir hier nichts gemacht haben. (...) Das weise ich zurück!" "Zu der Frage, die Sie hier gestellt haben, dass wir Ihnen Akten zur Verfügung stellen. Ja, die stellen wir zur Verfügung. Aber Ja! Das kostet Geld. Das steht nämlich nicht im Gesetz, dass wir das kostenlos machen müssen. Die Aufwendungen bei uns in der Verwaltung ... die wollen wir bezahlt bekommen. Weil wir können ja nicht einfach jeden Bürger hier in Größenordnung Akten zur Verfügung stellen. Dann würden wir nicht mehr arbeiten können." "Natürlich - die Stadtverordneten haben diese Möglichkeit. Aber ein Bürger hat die Möglichkeit das einzusehen. Aber das ist mit Kosten verbunden. Das geht einfach nicht so, dass man das alles kostenlos durchführt!" -> Diese zitierten Äußerungen wurden handschriftlich in der Sitzung erfasst und später digitalisiert. Die Wiedergabe der mündlichen Einlassung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31. August 2023 bei der Stadt Senftenberg Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2023, …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31. August 2023 bei der Stadt Senftenberg Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2023, fragdenstaat.de (#287389)
Datum
17. November 2023 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau I. v.d. Decken beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/23/1736 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Nicole Drakulić - Sekretariat - --- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203 356-0 Fax: 033203 356-49 ------------------------------------------------------- Informationen über die Datenverarbeitung und die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation erhalten Sie unter: https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/fusszeile/datenschutzerklaerung/.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 31. August 2023 bei der Stadt Senftenberg auf fragdenstaat.de (#287389) [#28…
An Stadt Senftenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 31. August 2023 bei der Stadt Senftenberg auf fragdenstaat.de (#287389) [#287389]
Datum
19. November 2023 21:11
An
Stadt Senftenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollständiger Schriftverkehr inkl. Protokolle zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service AG zu kommunalen Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Senftenberger Bahnhofs“ vom 31.08.2023 (#287389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommentierung des Informationszugangsantrag durch den Bürgermeister der Stadt Senftenberg Im Rahmen eines öffentli…
Von
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Briefpost
Betreff
Kommentierung des Informationszugangsantrag durch den Bürgermeister der Stadt Senftenberg
Datum
22. November 2023
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Im Rahmen eines öffentlichen Straßenfreigabetermins am 22.11.2023 mit feierlichen Banddurchschnitt am Senftenberger Kreisverkehr in der Rostocker Straße. Zu dieser Veranstaltung wurde vorab öffentlich eingeladen. Im Anschluss wurde eine Pressemitteilung mit folgendem Wortlaut publiziert: https://www.senftenberg.de/index.php?object=tx,2779.5&ModID=7&FID=2779.30673.1 Im Rahmen des öffentlichen Termins suchte der amtierende Bürgermeister das Gespräch mit dem Antragssteller und äußerte sich sinngemäß wie folgt: "Was wollen Sie mit diesen Unterlagen? Was soll diese Kampagne? Wollen Sie sich die Wand damit tapezieren? Ich werde nichts gegen meinen Vorgänger machen. Sie können sich die Akten gerne anschauen, aber keine Kopien!" Im Anschluss zum Präsenztermin wurde über das Sekretariat ein Terminvorschlag zur persönlichen Einsichtnahme per E-Mail für Ende Dezember 2023 bzw. Anfang Januar 2024 unterbreitet. Ob und welche Unterlagen dort tatsächlich zur Einsichtnahme bereitgestellt werden, ist also weiterhin offen. Eine Bescheidung des Antrags erfolgte bislang nicht.
<< Anfragesteller:in >>
Chronische Fristverletzungen und Nichtbearbeitung von AIG-Anträgen im Rechtsamt der Stadt Senftenberg [#287389]
Gu…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Chronische Fristverletzungen und Nichtbearbeitung von AIG-Anträgen im Rechtsamt der Stadt Senftenberg [#287389]
Datum
29. Januar 2024 12:43
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollständiger Schriftverkehr inkl. Protokolle zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service AG zu kommunalen Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Senftenberger Bahnhofs“ vom 31.08.2023 (#287389) wurde durch die Stadt Senftenberg nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist mittlerweile um 119 Tage überschritten. Mit Schreiben vom 10.11.2023 (hier hochgeladen am 17.11.2023) hatte die Landesbeauftragte für Informationszugang mitgeteilt, dass eine Bearbeitung bisher nicht möglich war und um Geduld gebeten. Sie werden nach weiteren zwei Monaten des Zuwartens freundlich aufgefordert, die Nichtbearbeitung des vorliegenden AIG-Antrags gegenüber der Stadt Senftenberg zu beanstanden und für zeitnahe Abhilfe und Wiederherstellung der sachgerechten Anwendung des AIG im Rechtsamt der Stadt Senftenberg Sorge zu tragen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vollständiger Schriftverkehr inkl. Protokolle zwischen der Stadt Senftenberg und der DB Station&Service AG zu kommunalen Ankaufsbemühungen des Empfangsgebäudes des Senftenberger Bahnhofs“ [#287389]
Datum
5. März 2024 15:01
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/287459/ Die AIG-Anfrage mit Datum vom 31.08.2023 hat die dafür zuständige Stadt Senftenberg bislang in keiner Art und Weise bearbeitet bzw. beantwortet. Maßgebliche gesetzliche Fristen wurden damit von der Stadt Senftenberg zulasten des Antragsstellers verletzt. Es wird daher ausdrücklich um Beanstandung, Vermittlung und zeitnahe Aktivierung der Verwaltung in Senftenberg durch die dafür zuständige Landesbeauftragte für Informationszugangs gebeten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 287389.pdf - 2023-08-31_2-23-07-12-stadt-sfb-svv-antwort-zu-erwerb-bahnhofsgebaeude-schr-ablehnung-station-service-am-3-5-2021_1.jpg - 2023-08-31_2-23-07-12-stadt-sfb-svv-antwort-zu-erwerb-bahnhofsgebaeude-schr-ablehnung-station-service-am-3-5-2021.jpg - 2023-11-15_1-aktueller-zustand-des-senftenberger-bahnhofs-personentunnel-zu-den-abfahrtsgleisen-november-2023_1.jpg - 2023-11-15_1-aktueller-zustand-des-senftenberger-bahnhofs-personentunnel-zu-den-abfahrtsgleisen-november-2023.jpg - 2023-11-17_1-002-23-1736231115eingbst-bf.pdf - 2024-02-02_1-lda-002231736-240131.pdf Anfragenr: 287389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287389/

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31. August 2023 bei der Stadt Senftenberg Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 31. August 2023 bei der Stadt Senftenberg
Datum
12. März 2024 16:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
743,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau I. v. d. Decken beigefügtes Schreiben zum Az. 002/23/1736 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen