Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Herr Fauck,

nachdem meine direkten Anfragen vom 19.11.2021 zum IFG NRW und weitere damit in Verbindung stehende Fragen von öffentlichem Belang von Ihnen wohl aufgrund bereits mehrfach festzustellenden mangelhaften Sach- und Fachverstandes gar nicht bzw. nicht entsprechend bearbeitet wurden, fordere ich folgende Unterlagen und Auskünfte auf diesem Wege an:

1. Vollständige(!) Denkmalliste der Stadt Erkelenz (bewegliche wie unbewegliche Denkmale, also nochmals zur Vorbeugung von Fehlinterpretationen: vollständig)

2. Vollständigen, aktuellen Verwaltungsvorgang zum abgängigen Baudenkmal "Westricher Mühle" (insbesondere nach meinem Ihnen wohlbekannten Hinweis per Email vom 16.10.2021 zur Einbindung der Bodendenkmalpflege)

3. Vollständige, aktuelle Verwaltungsvorgänge zu sämtlichen Baudenkmalen im Ortsteil Keyenberg seit dem 05.08.2021 (insbesondere nach meinen exemplarischen Hinweisen in meinen Ihnen wohlbekannten Emails im 2. Halbjahr 2021 zum gesetzwidrig mangelhaften Pflege- und Erhaltungszustand der Denkmale durch den Eigentümer RWE)

4. Schriftliche Auskunft bzw. ggf. vorhandene Verwaltungsvorgänge über die von Ihnen gegenüber RWE erfolgten Anordnungen, Aufforderungen und Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlich geforderten Einhaltung von Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bei sämtlichen(!) RWE gehörenden Gebäuden und Denkmalen (siehe BGH-Urteil vom 15.10.2021(V ZR 225/20) zum Wohneigentumsgesetz, DschG NRW § 7, Satz 1 und insbesondere 2)

5. Schriftliche Auskunft bzw. ggf. vorhandene Verwaltungsvorgänge über die für die unter Punkt 4 genannten Gebäudeinstandhaltungen erforderlichen Erhaltungs- und Sanierungspflichten und ggf. notwendigen Wiederherstellungen der im Eigentum von RWE befindlichen öffentlichen Wege, Plätze und Infrastrukturen inklusive Versorgungsanschlüsse der Gebäude

6. Verwaltungsvorgang oder schriftliche Stellungnahme zur inzwischen ja sicherlich fach- und sachgerechten Prüfung der erheblichen Baustaubverunreingung vom 03.09.2021 an der historischen und geschützten Orgel in der Heilig-Kreuz-Kirche zu Keyenberg durch einen vereidigten Orgelsachverständigen, sowie der ggf. erforderlichen Anordnung zur Orgelreinigung und -wartung

7. Schriftliche Stellungnahme, welche Inventarien der Heilig-Kreuz-Kirche zu Keyenberg von Ihnen zur Entnahme durch die Pfarrei Christkönig in Erkelenz freigegeben sind inklusive denkmalfachlicher Begründung

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2022
  • Frist
    15. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Uwe Brustmeier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Herr Fauck, nachdem meine direkten Anfragen vom 1…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg [#240527]
Datum
10. Februar 2022 22:37
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Herr Fauck, nachdem meine direkten Anfragen vom 19.11.2021 zum IFG NRW und weitere damit in Verbindung stehende Fragen von öffentlichem Belang von Ihnen wohl aufgrund bereits mehrfach festzustellenden mangelhaften Sach- und Fachverstandes gar nicht bzw. nicht entsprechend bearbeitet wurden, fordere ich folgende Unterlagen und Auskünfte auf diesem Wege an: 1. Vollständige(!) Denkmalliste der Stadt Erkelenz (bewegliche wie unbewegliche Denkmale, also nochmals zur Vorbeugung von Fehlinterpretationen: vollständig) 2. Vollständigen, aktuellen Verwaltungsvorgang zum abgängigen Baudenkmal "Westricher Mühle" (insbesondere nach meinem Ihnen wohlbekannten Hinweis per Email vom 16.10.2021 zur Einbindung der Bodendenkmalpflege) 3. Vollständige, aktuelle Verwaltungsvorgänge zu sämtlichen Baudenkmalen im Ortsteil Keyenberg seit dem 05.08.2021 (insbesondere nach meinen exemplarischen Hinweisen in meinen Ihnen wohlbekannten Emails im 2. Halbjahr 2021 zum gesetzwidrig mangelhaften Pflege- und Erhaltungszustand der Denkmale durch den Eigentümer RWE) 4. Schriftliche Auskunft bzw. ggf. vorhandene Verwaltungsvorgänge über die von Ihnen gegenüber RWE erfolgten Anordnungen, Aufforderungen und Maßnahmen zur Durchsetzung der gesetzlich geforderten Einhaltung von Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bei sämtlichen(!) RWE gehörenden Gebäuden und Denkmalen (siehe BGH-Urteil vom 15.10.2021(V ZR 225/20) zum Wohneigentumsgesetz, DschG NRW § 7, Satz 1 und insbesondere 2) 5. Schriftliche Auskunft bzw. ggf. vorhandene Verwaltungsvorgänge über die für die unter Punkt 4 genannten Gebäudeinstandhaltungen erforderlichen Erhaltungs- und Sanierungspflichten und ggf. notwendigen Wiederherstellungen der im Eigentum von RWE befindlichen öffentlichen Wege, Plätze und Infrastrukturen inklusive Versorgungsanschlüsse der Gebäude 6. Verwaltungsvorgang oder schriftliche Stellungnahme zur inzwischen ja sicherlich fach- und sachgerechten Prüfung der erheblichen Baustaubverunreingung vom 03.09.2021 an der historischen und geschützten Orgel in der Heilig-Kreuz-Kirche zu Keyenberg durch einen vereidigten Orgelsachverständigen, sowie der ggf. erforderlichen Anordnung zur Orgelreinigung und -wartung 7. Schriftliche Stellungnahme, welche Inventarien der Heilig-Kreuz-Kirche zu Keyenberg von Ihnen zur Entnahme durch die Pfarrei Christkönig in Erkelenz freigegeben sind inklusive denkmalfachlicher Begründung Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung!
Uwe Brustmeier Anfragenr: 240527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240527/ Postanschrift Uwe Brustmeier << Adresse entfernt >>
Uwe Brustmeier
Herr Fauck, auf meine Anfrage gemäß IFG NRW erfolgte wie von Ihnen aufgrund einschlägiger Erfahrungen keine Einga…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg [#240527]
Datum
23. Februar 2022 16:31
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Herr Fauck, auf meine Anfrage gemäß IFG NRW erfolgte wie von Ihnen aufgrund einschlägiger Erfahrungen keine Eingangsbestätigung, obwohl ich um diese gebeten hatte. Hiermit fordere ich Sie nachdrücklich auf, den Eingang meiner Anfrage vom 10.02.2022 unverzüglich zu bestätigen. Sollte dies auch weiter unterbleiben, werde ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW darüber informieren. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass meine Anfrage binnen eines Monats beantwortet werden soll und Sie im Falle der Fristenüberschreitung zu einer Sachstandsmitteilung innerhalb der Frist, sowie zu einer sachlichen Begründung verpflichtet sind. Uwe Brustmeier Anfragenr: 240527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240527/
Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr geehrte Herr Brustmeier, entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung, da ich erst seit letzter Woche wiede…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg [#240527]
Datum
10. März 2022 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Brustmeier, entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung, da ich erst seit letzter Woche wieder im Dienst. Den Eingang Ihrer IFG-Anfrage (E-Mail vom 10. Februar 2022) bestätige ich Ihnen hiermit. Bezüglich der von Ihnen gewünschten Unterlagen habe ich das zuständige Fachamt kontaktiert und gebeten, mir dies von Ihnen gewünschten Unterlagen - insofern hier Akten/Vorgänge existieren - zur Verfügung zu stellen. Vorab sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen, die auf Grundlage des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden (§ 11 IFG NRW). Die Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten in einfachen Fällen erfolgt gebührenfrei. Gemäß Gebührentarif der nach § 11 Abs. 2 IFG NRW erlassenen Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO IFG NRW) werden für die Ermöglichung der Einsichtnahme Akten bei umfangreichem Verwaltungsaufwand bzw. bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen (z. B. Schutz personenbezogener Daten Dritter) Gebühren fällig. Diese können sich gemäß Gebührentarif auf 10 Euro bis 500 Euro bzw. 10 Euro bis 1.000 Euro belaufen. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen (insbesondere alle Denkmalakten) werden zu großen Teilen auch personenbezogener Daten Dritter beinhalten, die ich gemäß den rechtlichen Vorgaben abtrennen bzw. schwärzen muss. Hier kann sicherlich ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand entstehen. Zur Ermittlung der etwaigen Gebühren, die für die Bereitstellung der Akten notwendig werden würden, muss ich mir zunächst einen Überblick über Art und Umfang der betroffenen Akten/Vorgänge verschaffen. Ich werde mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Brustmeier
Sehr << Anrede >> vorweg bedanke ich mich sehr für Ihre stets bewährt freundliche Art und informative…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg [#240527]
Datum
11. März 2022 21:21
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vorweg bedanke ich mich sehr für Ihre stets bewährt freundliche Art und informative Antwort. Die vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz ist das wichtigste Dokument. Diese sollte ja sowieso schon seit sehr vielen Jahren im Rahmen der Veröffentlichungspflicht (https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/FuehrungderDigitalenDenkmalliste.pdf) frei zugänglich sein. Daher fallen hier für die Bereitstellung keine Gebühren gemäß IFG NRW an. Die übrigen von mir angefragten Verwaltungsvorgänge dürften nach meinem Kenntnisstand, wenn überhaupt, dann lediglich marginal vorliegen. Da diese Verwaltungsvorgänge zudem - sofern sie existieren - im aktuellen Bearbeitungsstand sind, bitte ich auch hier aus Gründen der Billigkeit und der öffentlichen Zugänglichmachung der Dokumente von Gebührenerhebungen abzusehen. Beste Grüße, vielen Dank im Voraus für Ihre Arbeit und bleiben Sie gesund, Uwe Brustmeier Anfragenr: 240527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240527/
Uwe Brustmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, …
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg [#240527]
Datum
21. März 2022 12:16
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg“ vom 10.02.2022 (#240527) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier
Uwe Brustmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg“ [#240527]
Datum
9. April 2022 16:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240527/ Ich bin der Meinung, auf meine Anfrage wurde zu Unrecht und möglicherweise vorsätzlich bislang nicht geantwortet, zumal für die vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz seit 2015 eine Veröffentlichungspflicht besteht, der nicht nachgekommen wird und von ich daher bereits am 11.03.2022 mit einer Online-Strafanzeige gegen den Leiter der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Erkelenz versucht habe, dieser Veröffentlichungspflicht Nachdruck zu verleihen. Leider habe ich auch dazu keine Mitteilung über den Stand der Anzeige erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank im Voraus für Ihre Mühe, Uwe Brustmeier Anhänge: - 240527.pdf Anfragenr: 240527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240527/
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Uwe Brustmeier
AW: 209.2.3.2.2-2790/22 Zugang zu der Denkmalliste und verschiedene Verwaltungsvorgänge #240527 [#240527]
Herr Fau…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: 209.2.3.2.2-2790/22 Zugang zu der Denkmalliste und verschiedene Verwaltungsvorgänge #240527 [#240527]
Datum
24. April 2022 13:36
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Herr Fauck, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg“ vom 10.02.2022 (#240527) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Uwe Brustmeier
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr geehrter Herr Brustmeier, entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Zwischenzeit…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg [#240527]
Datum
15. Mai 2022 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brustmeier, entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Zwischenzeitlich hat der zuständige Fachbereich mir die von Ihrer Anfrage betroffenen Unterlagen übergeben. Diese Unterlagen sind doch sehr umfangreich. Zunächst stelle ich Ihnen die vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz - aufgrund der Größe der Datei - unter nachfolgenden Link als Download zur Verfügung: https://erkelenz-my.sharepoint.com/:b:/g/personal/simon_haeusler_erkelenz_de/EcGVlaT807ZBmLJSJBoatG4Bqio5CA9dxuCtoJz83eVRVw?e=fD6vBI (Die Datei steht Ihnen unter dem Link bis zum 25. Mai 2022 zum Download zur Verfügung). Bezüglich der anderen Unterlagen, darf ich Sie bitten, dass Sie sich in der nächsten Woche - bitte nicht morgen (Montag, 16. Mai), da ich an diesem Tag nicht erreichbar bin - bei mir telefonisch melden. Danke. Viele Grüße

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Uwe Brustmeier
Sehr << Anrede >> seien Sie bedankt für die Denkmalliste, die ich auf diesem Portal der Öffentlichkei…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Vollständige Denkmalliste der Stadt Erkelenz, Verwaltungsvorgänge und Auskünfte zu Denkmalen im Ortsteil Keyenberg [#240527]
Datum
16. Mai 2022 13:03
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> seien Sie bedankt für die Denkmalliste, die ich auf diesem Portal der Öffentlichkeit zur Verfrügung stelle als Anhang zu dieser Nachricht. Zu den anderen Dokumenten melde ich mich wie gewünscht in den nächsten Tagen telefonisch bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen und einen guten Start in die Woche, Uwe Brustmeier Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 20220516-stadt-erkelenz-denkmalliste-stand-27-04-2022.pdf Anfragenr: 240527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240527/