vollstreckungssache

ich habe 5 eintragungen im vermögensverzeichnis meldende stelle Amtsgericht Kaiserslautern.
auf grund meiner isolvenz benötige ich die gläubiger.
10.11.2015 AZ:00004312694 , 22.01.2016 AZ:00004816579 , 22.02.2016 AZ:00004876151, 01.08.2016 AZ:00005516848 , 02.01.2017 AZ:00006284081

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
mike krell
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe 5 ein…
An Amtsgericht Kaiserslautern Details
Von
mike krell
Betreff
vollstreckungssache [#29103]
Datum
22. April 2018 18:03
An
Amtsgericht Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe 5 eintragungen im vermögensverzeichnis meldende stelle Amtsgericht Kaiserslautern. auf grund meiner isolvenz benötige ich die gläubiger. 10.11.2015 AZ:00004312694 , 22.01.2016 AZ:00004816579 , 22.02.2016 AZ:00004876151, 01.08.2016 AZ:00005516848 , 02.01.2017 AZ:00006284081
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen mike krell <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen mike krell

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Amtsgericht Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr Krell, Ihrem Antrag auf Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis kann leider nicht entsprochen we…
Von
Amtsgericht Kaiserslautern
Betreff
AW: vollstreckungssache [#29103]
Datum
23. April 2018 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krell, Ihrem Antrag auf Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis kann leider nicht entsprochen werden. Das Zentrale Vollstreckungsgericht selbst erteilt keinerlei Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis. Auskünfte über das Schuldnerverzeichnis müssen im Internet beim Vollstreckungsportal der Länder unter www.vollstreckungsportal.de<http://www.vollstreckungsportal.de/> vom Antragsteller selbst eingeholt werden. Sie müssen sich registrieren (unter „Registrierung Auskunft“) und nach Erhalt einer PIN-Nummer per Post und einem Freischaltungslink per Email freischalten und Ihre Auskunft einholen. Die Auskunft darüber, für welchen Gläubiger die Eintragung erfolgte und welcher Vollstreckungstitel der Eintragung zu Grunde liegt, ist aus den Eintragungen allerdings nicht ersichtlich. Eingetragen in das Schuldnerverzeichnis werden gem. § 882 b ZPO lediglich die Personendaten und die Daten betreffend die Anordnung der Eintragung (der zuständige Gerichtsvollzieher/die zuständige Vollstreckungsbehörde, deren Aktenzeichen, der Grund der Eintragung sowie das Datum der Eintragungsanordnung). Um den Gläubiger und weitere Daten in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Gerichtsvollzieher, diesen können Sie aus den Eintragungen im Vollstreckungsportal entnehmen bzw. bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts am Wohnort zur Zeit der Eintragung erfragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch unter: www.zenvg.rlp.de<http://www.zenvg.rlp.de/> Mit freundlichen Grüßen