Volltext zur Entscheidung 4 CN 3.22 / 180723U4CN3.22.0

1. Den Volltext zur Entscheidung 4 CN 3.22.
2. Die gesetzliche Grundlage (Rechtsnorm) der Frist für die Absetzung eines Urteils sofern diese von der üblichen Monatsfrist (z.B. § 74 Abs. 1 VwGO, § 7 Abs. 5 Satz 3 IFG) abweichen sollte.
3. Das Datum des Fristablaufs der Absetzung des o.g. Urteils sofern dieses nach 2. vom 18.08.2023 (vor fünf Tagen Stand Antragstellung dieses IFG Antrags) abweicht.

Sofern das IFG nicht einschlägig sein sollte, beruft sich der Antragsteller hilfsweise zusätzlich auf BVerwG 6 C 3.96.

Ergebnis der Anfrage

Die Urteilsgründe wurden am 11.09.2023 veröffentlicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Volltext zur Entscheidung 4 CN…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
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Betreff
Volltext zur Entscheidung 4 CN 3.22 / 180723U4CN3.22.0 [#286702]
Datum
23. August 2023 11:40
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den Volltext zur Entscheidung 4 CN 3.22. 2. Die gesetzliche Grundlage (Rechtsnorm) der Frist für die Absetzung eines Urteils sofern diese von der üblichen Monatsfrist (z.B. § 74 Abs. 1 VwGO, § 7 Abs. 5 Satz 3 IFG) abweichen sollte. 3. Das Datum des Fristablaufs der Absetzung des o.g. Urteils sofern dieses nach 2. vom 18.08.2023 (vor fünf Tagen Stand Antragstellung dieses IFG Antrags) abweicht. Sofern das IFG nicht einschlägig sein sollte, beruft sich der Antragsteller hilfsweise zusätzlich auf BVerwG 6 C 3.96.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286702/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsgericht
Sehr [geschwärzt], auf Ihren Antrag von 23. August 2023 erteile ich Ihnen folgende Auskunft: 1. Das Urte…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
AW: Volltext zur Entscheidung 4 CN 3.22 / 180723U4CN3.22.0 [#286702]
Datum
28. August 2023 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,2 KB


Sehr [geschwärzt], auf Ihren Antrag von 23. August 2023 erteile ich Ihnen folgende Auskunft: 1. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 - 4 CN 3.22 - liegt gegenwärtig noch nicht in vollständiger, mit Entscheidungsgründen versehener Form vor. Sobald dies der Fall und das vollständige Urteil den Verfahrensbeteiligten übermittelt worden ist, wird es in anonymisierter Form auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts allgemein zugänglich sein. 2. Soweit Sie nach einer gesetzlichen Fristenregelung für die Absetzung von Urteilen fragen, begehren Sie eine Rechtsauskunft. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt keinen Anspruch auf Rechtsauskünfte, weil es sich dabei nicht um amtliche Informationen im Sinne von § 1 Abs. 1, § 2 IFG handelt. Es kommt hinzu, dass Ihre Anfrage insoweit die Rechtsprechungstätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts betrifft. Diese unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes, das für das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG nur gilt, soweit es öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ungeachtet dessen teile ich mit, dass zeitliche Vorgaben für die Absetzung von Urteilen in § 117 Abs. 4 VwGO geregelt sind. Dort ist auch die Möglichkeit einer "alsbaldigen" nachträglichen Niederlegung u.a. der Entscheidungsgründe vorgesehen. Nach ständiger Rechtsprechung hat dies spätestens fünf Monate nach der Entscheidungsverkündung zu geschehen. 3. Insoweit nehme ich auf meine Ausführungen zu 2. Bezug. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [70 Jahre Logo] [geschwärzt] Richter am Bundesverwaltungsgericht [geschwärzt] Präsidialrichter Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig +49 341 [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage, die sich mit Ihrer Antwor…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Volltext zur Entscheidung 4 CN 3.22 / 180723U4CN3.22.0 [#286702]
Datum
28. August 2023 11:58
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage, die sich mit Ihrer Antwort vollständig erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286702/
Bundesverwaltungsgericht
Antwortmail
Von
Bundesverwaltungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Antwortmail
Datum
28. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Betreff
Volltext der Entscheidung
Datum
11. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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