Vollzugshilfe im MRV

Wie oft musste die Landespolizei NRW in den Jahren 2019-2023 jeweils Vollzugshilfe oder Ähnliches in den in NRW ansässigen Einrichtungen des Maßregelvollzugs leisten?

In welchem personellen Umfang erfolgten diese Einsätze jeweils?
Wo waren die jeweiligen Einsätze?
Wie lange dauerten die jeweiligen Einsätze?
Gab es dabei jeweils verletzte Polizeikräfte und wenn ja, waren die Beamten anschließend noch dienstfähig?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vollzugshilfe im MRV [#288069]
Datum
11. September 2023 14:00
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft musste die Landespolizei NRW in den Jahren 2019-2023 jeweils Vollzugshilfe oder Ähnliches in den in NRW ansässigen Einrichtungen des Maßregelvollzugs leisten? In welchem personellen Umfang erfolgten diese Einsätze jeweils? Wo waren die jeweiligen Einsätze? Wie lange dauerten die jeweiligen Einsätze? Gab es dabei jeweils verletzte Polizeikräfte und wenn ja, waren die Beamten anschließend noch dienstfähig?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288069/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfre…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vollzugshilfe im MRV [#288069]
Datum
12. September 2023 09:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 11.09.2023. Sie haben als Namen „<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>“ angegeben, ein Namen, der i.d.R. als Platzhalternamen genutzt wird. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetztes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei dieser Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Um die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen zu prüfen, bitte ich um Mitteilung Ihres Namens und vollständigen Anschrift, ohne die Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann. Eine zustellungsfähige Anschrift ermöglicht nicht nur die Identifikation des Antragstellers nach § 4 Abs. 1 IFG NRW; sie ist auch Voraussetzung für die förmliche Zustellung eines ggf. erstellten Gebührenbescheides oder ggf. eines Ablehnungsbescheides nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#288069] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Vollzug…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#288069]
Datum
21. September 2023 11:27
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Vollzugshilfe im MRV“ (11.09.2023, #288069) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#288069] Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr, hiermit…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#288069]
Datum
21. September 2023 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr, hiermit bestätige ich den Eingang der Rücknahme Ihres Antrags nach dem IFG - NRW und sehe den Vorgang hiermit als beendet an. Mit freundlichen Grüßen