Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) teilfinanzierte Aktivitäten der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
ich bin als Studierender an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben und als solches Mitglied der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen. Sie haben in den vergangenen Jahren nach meinen Informationen regelmäßig Aktivitäten der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen finanziell unterstützt. Dazu habe ich viele Fragen.
Als Pflichtgebührenzahler und Steuerzahler interessiert mich, wie die durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) teilfinanzierte Aktivitäten der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen aussehen, welche Kosten Teilnehmer:innen zahlen, wo und wie diese Aktivitäten durchgeführt werden.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen darüber, wie viele Anträge seitens der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 an Sie gestellt wurden.
2. Die gestellten Anträge an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023.
3. Die positiv beschiedenen Anträge in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023.
4. Die negativ beschiedenen Anträge in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023.
5. Informationen darüber, wie viele Teilnehmer:innen in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 an den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) teilfinanzierten Aktivitäten der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen im jeweiligen Jahr teilgenommen haben, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Aktivitäten.
6. Informationen darüber, wie viele Teilnehmer:innen in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 an den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) teilfinanzierten Aktivitäten der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen im jeweiligen Jahr teilgenommen haben und welche davon zugleich Mitglied oder stellvertretendes Mitglied bzw. Ersatzmiglied des AStA, des Studierendenparlaments oder der Fachschaftsräte waren, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Aktivitäten und Gremienzugehörigkeiten.
7. Informationen darüber, wo die einzelnen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) teilfinanzierten Aktivitäten der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 durchgeführt wurden nebst der Information, wie und in welchem Umfang für die Teilnehmer:innen Kost und Logis gestellt oder vergünstigt gestellt wurden.
8. Informationen darüber, wo die einzelnen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) teilfinanzierten Aktivitäten der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 beworben wurden und welche Kosten dies jeweils verursacht hat.
9. Informationen darüber, welche Beiträge Teilnehmer:innen für die einzelnen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) teilfinanzierten Aktivitäten der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gezahlt haben und ob alle Teilnehmer:innen stets diese Beiträge gezahlt haben und wenn nicht, warum einzelne entsprechende Beiträge nicht gezahlt haben.
10. Informationen darüber, welche Eingenleistungen oder finanziellen Leistungen die Verfasste Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen für die einzelnen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) teilfinanzierten Aktivitäten der Verfassten Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 aufgebracht hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum26. April 2023
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31. Mai 2023
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