Von Amts wegen eingeleitete Strafverfahren nach §§ 185, 186, 187 und 188 StGB 2016 bis 2022

In der Antwort auf die Anfrage #231647 antwortete die Behörde für Inneres und Sport wie folgt:

"Hierzu stellte die Polizei eine Beleidigung in einem sozialen Medium fest. Von Amts wegen — dazu ist sie gesetzlich verpflichtet und dies tut sie in jedem Fall, wenn sie von einer
Straftat Kenntnis erhält — leitete sie ein Strafverfahren ein."

Bitte stellen Sie mit folgende Informationen zur Verfügung:

1. In wie vielen Fällen leitete die Polizei Hamburg im Zeitraum 2016 bis 2022 von Amts wegen Strafverfahren nach nach §§ 185, 186, 187 und 188 StGB ein? Bitte stellen Sie die Anzahl der Fälle pro Jahr und Paragraph dar.

2. In wie vielen Fällen wurden durch die Geschädigten Strafantrag gestellt? Bitte stellen Sie die Anzahl der Fälle pro Jahr und Paragraph dar.

3. In wie vielen Fällen wurde durch die Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Strafverfahrens wegen ach §§ 185, 186, 187 oder 188 StGB ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt? Bitte stellen Sie die Anzahl der Fälle pro Jahr und Paragraph dar.

Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Von Amts wegen eingeleitete Strafverfahren nach §§ 185, 186, 187 und 188 StGB 2016 bis 2022 [#265743]
Datum
15. Dezember 2022 15:54
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Antwort auf die Anfrage #231647 antwortete die Behörde für Inneres und Sport wie folgt: "Hierzu stellte die Polizei eine Beleidigung in einem sozialen Medium fest. Von Amts wegen — dazu ist sie gesetzlich verpflichtet und dies tut sie in jedem Fall, wenn sie von einer Straftat Kenntnis erhält — leitete sie ein Strafverfahren ein." Bitte stellen Sie mit folgende Informationen zur Verfügung: 1. In wie vielen Fällen leitete die Polizei Hamburg im Zeitraum 2016 bis 2022 von Amts wegen Strafverfahren nach nach §§ 185, 186, 187 und 188 StGB ein? Bitte stellen Sie die Anzahl der Fälle pro Jahr und Paragraph dar. 2. In wie vielen Fällen wurden durch die Geschädigten Strafantrag gestellt? Bitte stellen Sie die Anzahl der Fälle pro Jahr und Paragraph dar. 3. In wie vielen Fällen wurde durch die Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Strafverfahrens wegen ach §§ 185, 186, 187 oder 188 StGB ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt? Bitte stellen Sie die Anzahl der Fälle pro Jahr und Paragraph dar. Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265743/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 15. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Informationen im Sinne Ihrer Fragestel…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 15. Dezember 2022
Datum
21. Dezember 2022 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Informationen im Sinne Ihrer Fragestellung liegen hier nicht vor. Für allgemeinere Informationen zur Verfolgung von Straftaten nach den §§ 185 bis 188 StGB wird auf die Internetseite https://buergerschaft-hh.de/parldok verwiesen. Dort sind u.a. Antworten des Senats auf Schriftliche Kleine Anfragen zu dem Thema zu finden (Beispiel: Drucksache 22/5719). Mit freundlichen Grüßen,