Von Amts wegen eingeleitete Strafverfahren nach §§ 185, 186, 187 und 188 StGB 2016 bis 2022
In der Antwort auf die Anfrage #231647 antwortete die Behörde für Inneres und Sport wie folgt:
"Hierzu stellte die Polizei eine Beleidigung in einem sozialen Medium fest. Von Amts wegen — dazu ist sie gesetzlich verpflichtet und dies tut sie in jedem Fall, wenn sie von einer
Straftat Kenntnis erhält — leitete sie ein Strafverfahren ein."
Bitte stellen Sie mit folgende Informationen zur Verfügung:
1. In wie vielen Fällen leitete die Polizei Hamburg im Zeitraum 2016 bis 2022 von Amts wegen Strafverfahren nach nach §§ 185, 186, 187 und 188 StGB ein? Bitte stellen Sie die Anzahl der Fälle pro Jahr und Paragraph dar.
2. In wie vielen Fällen wurden durch die Geschädigten Strafantrag gestellt? Bitte stellen Sie die Anzahl der Fälle pro Jahr und Paragraph dar.
3. In wie vielen Fällen wurde durch die Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Strafverfahrens wegen ach §§ 185, 186, 187 oder 188 StGB ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt? Bitte stellen Sie die Anzahl der Fälle pro Jahr und Paragraph dar.
Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage.
Information nicht vorhanden
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Datum15. Dezember 2022
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17. Januar 2023
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