von Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplante Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle nach §4 BImSchG.

Stellungnahme der Kreisverwaltung zur Umweltverträglichkeit der von der Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplanten Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle nach §4 BImSchG.
Welche Abfälle sollen gelagert werden?
Anwohnerschutz, Immissionschutz Lärm, Gestank etc. wird wie gewährleistet?
Gewässerschutz Laachgraben in unmittelbarer Nähe, Grundwasserschutz?
Schutz benachbarter Betriebe ( PET ) wird wie gewährleistet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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Markus Gesellchen
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungn…
An Verbandsgemeinde Mendig Details
Von
Markus Gesellchen
Betreff
von Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplante Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle nach §4 BImSchG. [#170952]
Datum
24. November 2019 22:26
An
Verbandsgemeinde Mendig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme der Kreisverwaltung zur Umweltverträglichkeit der von der Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplanten Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle nach §4 BImSchG. Welche Abfälle sollen gelagert werden? Anwohnerschutz, Immissionschutz Lärm, Gestank etc. wird wie gewährleistet? Gewässerschutz Laachgraben in unmittelbarer Nähe, Grundwasserschutz? Schutz benachbarter Betriebe ( PET ) wird wie gewährleistet?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Gesellchen Anfragenr: 170952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170952 Postanschrift Markus Gesellchen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Gesellchen

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Verbandsgemeinde Mendig
Sehr geehrter Herr Gesellchen, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach dem LTranspG. Die Zuständigkeiten I…
Von
Verbandsgemeinde Mendig
Betreff
AW: von Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplante Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle nach §4 BImSchG. [#170952]
Datum
25. November 2019 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gesellchen, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach dem LTranspG. Die Zuständigkeiten Ihrer immissionsschutzrechtlichen Fragen liegen jedoch bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sowie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Mit freundlichen Grüßen