Vonovia Zillesiedlung Legionellen "extrem hohe Kontamination" / WoAufG Bln § 3 Abs. 2 Nr. 4 / Bezirksamt Mitte

Liste der Maßnahmen des Landes Berlin inklusive des Bezirksamts Mitte zur Beseitigung der in Vonovia-Mietwohnungen in der Zillesiedlung seit mindestens einem halben Jahr anhaltenden Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (laut Aushang von Vonovia, siehe unten, "extreme hohe Kontamination").

Es liegt möglicherweise eine Pflicht zum Einschreiten gemäß WoAufG Bln § 3 Abs. 2 Nr. 4 ("Bäder und Duschen nicht ordnungsgemäß benutzt [...] werden können") vor, von einem derartigen Einschreiten des Bezirksamts Mitte ist nichts bekannt. Erkenntnisse der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dazu.

Per Aushang teilte bzw. teilt - Stand 5. Februar 2024 hängt der Aushang immer noch - Vonovia mit:
--Zitatbeginn--
Wichtige Mitteilung an die Bewohner des Hauses,
Dienstag, 5. September 2023
_WICHTIGE MITTEILUNG_
In Ihrer Trankwasserversorgungsanlage wurden Überschreitungen des sogenannten "technischen Maßnahmewertes" für Legionellen nach der Trinkwasserverordnung festgestellt. Die Beurteilung richtet sich nach dem DVGW Arbeitsblatt W551.
Demnach handelt es sich um eine _extrem hohe_ Kontamination
- Duschverbot und Nutzungseinschränkungen: Angesichts der extrem hohen Legionellenkontamination von 25.400 KBE ist die Nutzung der Duschen/Brausen verboten bis Sterilfilter zum Schutz gegen Legionellen in Ihrer Wohnung installiert wurden.
- Vermeidung jeglicher Tätigkeit, bei welcher Warmwasser fein zerstäubt wird und eine Aerosolbildung (Dampf, Nebel) eintritt.
- Verwendung von abgepacktem Wasser zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Geräte, zur Atemwegs-/Luftbefeuchtung und zur Inhalation

Für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem können bereits Werte ab 101 KBE/100ml ein Risiko darstellen."
"
--Zitatende--

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vonovia Zillesiedlung Legionellen "extrem hohe Kontamination" / WoAufG Bln § 3 Abs. 2 Nr. 4 / Bezirksamt Mitte [#299251]
Datum
5. Februar 2024 08:41
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der Maßnahmen des Landes Berlin inklusive des Bezirksamts Mitte zur Beseitigung der in Vonovia-Mietwohnungen in der Zillesiedlung seit mindestens einem halben Jahr anhaltenden Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (laut Aushang von Vonovia, siehe unten, "extreme hohe Kontamination"). Es liegt möglicherweise eine Pflicht zum Einschreiten gemäß WoAufG Bln § 3 Abs. 2 Nr. 4 ("Bäder und Duschen nicht ordnungsgemäß benutzt [...] werden können") vor, von einem derartigen Einschreiten des Bezirksamts Mitte ist nichts bekannt. Erkenntnisse der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dazu. Per Aushang teilte bzw. teilt - Stand 5. Februar 2024 hängt der Aushang immer noch - Vonovia mit: --Zitatbeginn-- Wichtige Mitteilung an die Bewohner des Hauses, Dienstag, 5. September 2023 _WICHTIGE MITTEILUNG_ In Ihrer Trankwasserversorgungsanlage wurden Überschreitungen des sogenannten "technischen Maßnahmewertes" für Legionellen nach der Trinkwasserverordnung festgestellt. Die Beurteilung richtet sich nach dem DVGW Arbeitsblatt W551. Demnach handelt es sich um eine _extrem hohe_ Kontamination - Duschverbot und Nutzungseinschränkungen: Angesichts der extrem hohen Legionellenkontamination von 25.400 KBE ist die Nutzung der Duschen/Brausen verboten bis Sterilfilter zum Schutz gegen Legionellen in Ihrer Wohnung installiert wurden. - Vermeidung jeglicher Tätigkeit, bei welcher Warmwasser fein zerstäubt wird und eine Aerosolbildung (Dampf, Nebel) eintritt. - Verwendung von abgepacktem Wasser zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Geräte, zur Atemwegs-/Luftbefeuchtung und zur Inhalation Für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem können bereits Werte ab 101 KBE/100ml ein Risiko darstellen." " --Zitatende--
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299251/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Vonovia Zillesiedlung Legionellen "extrem hohe Kontamination" / WoAufG Bln § 3 Abs. 2 Nr. 4 / Bezirksamt Mitte [#299251]
Datum
5. Februar 2024 08:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, statt Trankwasserversorgungsanlage sollte es Trinkwasserversorgungsanlage heißen. Mit freundlichen Gr…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vonovia Zillesiedlung Legionellen "extrem hohe Kontamination" / WoAufG Bln § 3 Abs. 2 Nr. 4 / Bezirksamt Mitte [#299251]
Datum
5. Februar 2024 08:45
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, statt Trankwasserversorgungsanlage sollte es Trinkwasserversorgungsanlage heißen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299251/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Anfrage 299251 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu „Liste der Maßnahmen des Landes Berlin inkl…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Anfrage 299251
Datum
14. Februar 2024 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu „Liste der Maßnahmen des Landes Berlin inklusive des Bezirksamts Mitte zur Beseitigung der in Vonovia-Mietwohnungen in der Zillesiedlung seit mindestens einem halben Jahr anhaltenden Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (laut Aushang von Vonovia, siehe unten, "extreme hohe Kontamination").“ vom 5.2.2024 ist an das Gesundheitsamt Mitte, Fachbereich 2 weitergeleitet worden. Das Gesundheitsamt ist die für die Umsetzung der Trinkwasserverordnung zuständige Behörde. Ich muss Ihnen zunächst mitteilen, dass wir anhand Ihrer Angabe „Zillesiedlung“ leider nicht in der Lage sind, die von Ihnen gewünschte Akte zu identifizieren. Entsprechend § 13 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes bitte ich Sie deshalb, den Standort der Warmwasseranlage, um die es geht, anhand der Adresse (Straße, Hausnummer) näher zu beschreiben. Das Gesundheitsamt führt zu jeder Warmwasseranlage, in der der Technische Maßnahmewert überschritten wurde, eine Akte. Da Ihre Anfrage das Zusammenstellen von Informationen aus mehreren Jahren erfordert, ist die Gebühr nach Tarifstelle 1004 Buchstabe a) Nr. 4 der Verwaltungsgebührenordnung festzusetzen. Dort ist ein Gebührenrahmen von 250 bis 500 € vorgesehen. Bei einer Akteneinsicht hier im Amt wäre die Gebühr nach Tarifstelle 1004 Buchstabe b) Nr. 3 festzusetzen, da in der Akte personenbezogene Daten zu schwärzen wären. Die Tarifstelle sieht in diesem Fall ebenfalls einen Gebührenrahmen von 250 bis 500 € vor. Die Gebühr ist pro Akte festzusetzen. Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich Ihnen nicht garantieren kann, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, da z.B. der Betreiber der Anlage natürlich ebenfalls Akteneinsicht beantragen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegen keine Erkenntnisse dazu…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Vonovia Zillesiedlung Legionellen "extrem hohe Kontamination" / WoAufG Bln § 3 Abs. 2 Nr. 4 / Bezirksamt Mitte [#299251]
Datum
22. Februar 2024 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegen keine Erkenntnisse dazu vor. Mit freundlichen Grüßen