Vonovia Zillesiedlung Legionellen "extrem hohe Kontamination"

1. Anzahl der betroffenen Gebäude und Anzahl der betroffenen Mietwohnungen.

2. Zeitpunkt zu dem das Bezirksamt Mitte Kenntnis erlangte.

3. Maßnahmen des Bezirksamts Mitte zur Beseitigung.

Sachverhalt:
Per Aushang teilte bzw. teilt - Stand 5. Februar 2024 hängt der Aushang immer noch - Vonovia mit:
--Zitatbeginn--
Wichtige Mitteilung an die Bewohner des Hauses,
Dienstag, 5. September 2023
_WICHTIGE MITTEILUNG_
In Ihrer Trinkwasserversorgungsanlage wurden Überschreitungen des sogenannten "technischen Maßnahmewertes" für Legionellen nach der Trinkwasserverordnung festgestellt. Die Beurteilung richtet sich nach dem DVGW Arbeitsblatt W551.
Demnach handelt es sich um eine _extrem hohe_ Kontamination
- Duschverbot und Nutzungseinschränkungen: Angesichts der extrem hohen Legionellenkontamination von 25.400 KBE ist die Nutzung der Duschen/Brausen verboten bis Sterilfilter zum Schutz gegen Legionellen in Ihrer Wohnung installiert wurden.
- Vermeidung jeglicher Tätigkeit, bei welcher Warmwasser fein zerstäubt wird und eine Aerosolbildung (Dampf, Nebel) eintritt.
- Verwendung von abgepacktem Wasser zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Geräte, zur Atemwegs-/Luftbefeuchtung und zur Inhalation

Für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem können bereits Werte ab 101 KBE/100ml ein Risiko darstellen."
"
--Zitatende--

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anz…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vonovia Zillesiedlung Legionellen "extrem hohe Kontamination" [#299253]
Datum
5. Februar 2024 08:51
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der betroffenen Gebäude und Anzahl der betroffenen Mietwohnungen. 2. Zeitpunkt zu dem das Bezirksamt Mitte Kenntnis erlangte. 3. Maßnahmen des Bezirksamts Mitte zur Beseitigung. Sachverhalt: Per Aushang teilte bzw. teilt - Stand 5. Februar 2024 hängt der Aushang immer noch - Vonovia mit: --Zitatbeginn-- Wichtige Mitteilung an die Bewohner des Hauses, Dienstag, 5. September 2023 _WICHTIGE MITTEILUNG_ In Ihrer Trinkwasserversorgungsanlage wurden Überschreitungen des sogenannten "technischen Maßnahmewertes" für Legionellen nach der Trinkwasserverordnung festgestellt. Die Beurteilung richtet sich nach dem DVGW Arbeitsblatt W551. Demnach handelt es sich um eine _extrem hohe_ Kontamination - Duschverbot und Nutzungseinschränkungen: Angesichts der extrem hohen Legionellenkontamination von 25.400 KBE ist die Nutzung der Duschen/Brausen verboten bis Sterilfilter zum Schutz gegen Legionellen in Ihrer Wohnung installiert wurden. - Vermeidung jeglicher Tätigkeit, bei welcher Warmwasser fein zerstäubt wird und eine Aerosolbildung (Dampf, Nebel) eintritt. - Verwendung von abgepacktem Wasser zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Geräte, zur Atemwegs-/Luftbefeuchtung und zur Inhalation Für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem können bereits Werte ab 101 KBE/100ml ein Risiko darstellen." " --Zitatende--
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299253/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!