Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Dortmund)

Anfrage an: Jobcenter Dortmund

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht Dortmund die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein.

Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005.

Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat?

Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen?

Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen?

Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich?

Teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln.

Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungs…
An Jobcenter Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Dortmund) [#219111]
Datum
24. April 2021 09:26
An
Jobcenter Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht Dortmund die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein. Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005. Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat? Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen? Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen? Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich? Teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln. Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungs…
An Jobcenter Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Dortmund) [#219111]
Datum
29. Mai 2021 14:12
An
Jobcenter Dortmund
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Dortmund)“ vom 24.04.2021 (#219111) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219111/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungs…
An Jobcenter Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Dortmund) [#219111]
Datum
7. Juni 2021 11:22
An
Jobcenter Dortmund
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Dortmund)“ vom 24.04.2021 (#219111) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219111/