Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Kreis Olpe)

Anfrage an: Jobcenter Kreis Olpe

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht Dortmund die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein.

Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005.

Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat?

Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen?

Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen?

Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich?

Teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln.

Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Auch das Jobcenter Kreis Olpe teilt mit, dass keine Daten über den Verbleib der Erstattungsbeträge aus verlorenen Sozialklagen erfaßt sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungs…
An Jobcenter Kreis Olpe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Kreis Olpe) [#219113]
Datum
24. April 2021 09:32
An
Jobcenter Kreis Olpe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht Dortmund die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein. Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005. Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat? Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen? Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen? Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich? Teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln. Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219113/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Kreis Olpe
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Kreis Olpe
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
24. April 2021 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass eine individuelle Kommunikation über E-Mails aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht stattfinden kann, da diese nicht verschlüsselt ist. Nutzen Sie zur weiteren Kommunikation gerne unsere Online-Angebote. Unter http://www.jobcenter.digital können Sie uns auf sicherem Wege Anträge oder Nachrichten zusenden. Sie können Ihren Antrag auch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich stellen. Erklärvideos zum Antrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie hier<https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen-video>. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Kreis Olpe
Sehr Antragsteller/in Ihrem Auskunftsbegehren kann leider nicht entsprochen werden. Die von Ihnen erwünschten Er…
Von
Jobcenter Kreis Olpe
Betreff
AW: Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Kreis Olpe) [#219113]
Datum
29. April 2021 11:16
Status
Sehr Antragsteller/in Ihrem Auskunftsbegehren kann leider nicht entsprochen werden. Die von Ihnen erwünschten Erhebungen und Auswertungen zu erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren, den damit im Zusammenhang stehenden Verzinsungen, den dazu erforderlichen Klagen sowie Aufzeichnungen zu weiteren Informationen, die durch hier verwendete Programme erhoben werden können, liegen dem Jobcenter Kreis Olpe sämtlich nicht vor und können Ihnen daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie hierzu auch den gesondert ergehenden ablehnenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen,