Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Kreis Wesel)

Anfrage an: Jobcenter Kreis Wesel

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein.

Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005.

Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat?

Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen?

Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen?

Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich?
teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln.

Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungs…
An Jobcenter Kreis Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Kreis Wesel) [#220382]
Datum
14. Mai 2021 09:54
An
Jobcenter Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein. Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005. Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat? Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen? Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen? Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich? teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln. Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220382/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Kreis Wesel
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Von
Jobcenter Kreis Wesel
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Mai 2021 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen

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Jobcenter Kreis Wesel
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier am 14.05.2021 eingegangen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr…
Von
Jobcenter Kreis Wesel
Betreff
AW: Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Kreis Wesel) [#220382]
Datum
17. Mai 2021 10:12
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier am 14.05.2021 eingegangen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre angefragten Statistiken im Bereich SGG SGB II nicht geführt werden und nicht erstellt werden können. Deshalb kann Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Lange, Bereichsleiterin des Jobcenters Kreis Wesel, gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen