Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Unna)

Anfrage an: Jobcenter Kreis Unna

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht Dortmund die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein.

Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005.

Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat?

Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen?

Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen?

Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich?

Teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln.

Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Ver(sch)wendung von Steuermitteln ist ein ernst zu nehmendes Thema.
Und das Recht auf Informationsfreiheit soll dem Bürger Zugriff auf vorhandene Informationen bieten und nach dem Sinn beantwortet werden, nicht kleinlich nach dem Buchstaben.

Das Jobcenter Unna mauert und will "Informationen verkaufen".
Die Vorankündigung erheblicher Kosten lässt vermuten, dass dort ein chaotisches Dokumentenmanagement vorhanden ist, andernfalls würden wenige Klicks genügen, um zumindest die Jahreszahlen der Widersprüche und Klagen auszugeben.

Wenn nach Auskunft der Bundesregierung deutschlandweit rund 40 Prozent aller Klagen gegen Hartz IV-Bescheide erfolgreich waren, hat die Qualitätssicherung dieser Widerspruchstellen versagt.

- Wie sieht das in Unna aus?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungs…
An Jobcenter Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Unna) [#219167]
Datum
24. April 2021 22:28
An
Jobcenter Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen bei Ihrem Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht Dortmund die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein. Mich interessieren Ihre jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005. Wie hoch waren die insgesamt bei Ihnen erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat? Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen? Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen? Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich? Teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln. Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen im Jobcenter verwendeten Programme (Falke, ERP-Finanzen, Allegro u.a.) erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind und nur hausintern (z.B. für Jahresberichte, Finanzberichte) ausgewertet werden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219167/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Kreis Unna
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Kreis Unna
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
24. April 2021 22:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Kreis Unna
Sehr Antragsteller/in zunächst bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 24.04.2021 beim Jobcenter Kreis U…
Von
Jobcenter Kreis Unna
Betreff
AW: Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Unna) [#219167] - hier: Eingangsbestätigung u.a.
Datum
30. April 2021 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zunächst bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 24.04.2021 beim Jobcenter Kreis Unna. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: 1.) Der Umfang des von Ihnen beantragten Informationszugangs ist erheblich und bedarf umfangreicher Recherchen. Teilweise werden Auskünfte, die älter als 10 Jahre sind voraussichtlich überhaupt nicht mehr verfügbar sein. Da ferner mehrere verschiedene Aufgabenbereiche einzubeziehen sind, kann es dazu kommen, dass die übliche Monatsfrist für die Bereitstellung von Informationen - soweit sie (noch) vorhanden sind - verlängert werden muss. 2.) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine seriöse Gebühren- und Auslagenschätzung noch nicht möglich. Ob eine solche und in welchem Umfang erfolgen kann wird erst nach den Rechercheergebnissen eingeschätzt werden können. Hierzu komme ich gegebenenfalls erneut auf Sie zu. 3.) Zu Ihrem Hinweis, dass nach einer BVerwGE keine Auslagen geltend gemacht werden dürfen, mache ich darauf aufmerksam, dass der Bundesgesetzgeber diese vom BVerwG beanstandete Rechtslücke bereits vor einigen Jahren geschlossen hat und Auslagen und Gebühren erhoben werden können, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 4.) Im Übrigen handelt es sich bei dem beantragten Informationszugang keinesfalls um eine "einfache Auskunft", die gebührenfrei zu erteilen wäre. Dies verdeutlichen bereits die von Ihnen antragsgegenständlich benannten Zeiträume, Intervalle wie auch der inhaltliche Datenumfang sowie die betroffenen und von Ihnen exemplarisch benannten Fachverfahren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in Das Thema meiner aktuellen Recherche lautet ALS BÜRGERREPORTE…
An Jobcenter Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) (Unna) [#219167] - hier: Eingangsbestätigung u.a. [#219167]
Datum
2. Mai 2021 10:00
An
Jobcenter Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in Das Thema meiner aktuellen Recherche lautet ALS BÜRGERREPORTER BANDENMÄSSIGEM BETRUG AUF DER SPUR Wie das Jobcenter MK Gesetz, BSG und Bundesverfassungsgericht ignoriert https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/wie-das-jobcenter-mk-gesetz-bsg-und-bundesverfassungsgericht-ignoriert_a1567475 Dazu möchte ich in Erfahrung bringen wie viele Klagen pro Jahr auch gegen das Jobcenter Unna geführt wurden und wie hoch die jährliche Gesamtsumme der erstrittenen Sozialleistungen ist. Gem § 44 SGB I ist jede verzögerte Zahlung zu verzinsen. Es ist unwahrscheinlich, dass über die Verwendung öffentlicher Gelder keine Nachweise erstellt werden. Möglichweise bestätigt sich mein Verdacht, dass einige Jobcenter hier über Jahre "Betrug durch Unterlassung" begangen haben. Vielleicht prüfen Sie noch einmal wie weit Sie mir meine Fragen beantworten möchten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219167/
Kommunalverwaltung Unna
IFG-Antrag_Verzinsung von Klagen usw_202104.pdf (Anfragenr. 219167) Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben ü…
Von
Kommunalverwaltung Unna
Betreff
IFG-Antrag_Verzinsung von Klagen usw_202104.pdf (Anfragenr. 219167)
Datum
1. Juni 2021 19:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen in Beantwortung Ihres IFG-Antrages vom 24.04.2021 an das Jobcenter Kreis Unna mit der freundlichen Bitte um Kenntnisnahme. Wie Sie vielleicht wissen, bin ich als Datenschutzbeauftragter auch für zahlreiche Kommunen und die Kreisverwaltung Unna zuständig. Auf der daraus resultierenden Arbeitsbelastung beruht auch die eingetreten Verspätung, für die ich mich auf diesem Wege ausdrücklich bei Ihnen entschuldige! Ich hoffe hierfür auf Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag_Verzinsung von Klagen usw_202104.pdf (Anfragenr. 219167) [#219167] Sehr Antragsteller/in hallo Antr…
An Kommunalverwaltung Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag_Verzinsung von Klagen usw_202104.pdf (Anfragenr. 219167) [#219167]
Datum
10. Juni 2021 07:36
An
Kommunalverwaltung Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in hallo Antragsteller/in die Ver(sch)wendung von Steuermitteln ist ein ernst zu nehmendes Thema. Und das Recht auf Informationsfreiheit soll dem Bürger Zugriff auf vorhandene Informationen bieten und nach dem Sinn beantwortet werden, nicht kleinlich nach dem Buchstaben. Nach den geradezu gleichlautenden Auskünften mehrerer Jobcenter "Wir wissen nicht wie viele Verfahren wir jährlich verloren haben und wie hoch die Gesamtsumme der erstattungpflichtigen Sozialleistungen (Existenzminimum) ist" habe ich das Thema u.a. dem Bundesrechnungshof angetragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219167/

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Kommunalverwaltung Unna
AW: IFG-Antrag_Verzinsung von Klagen usw_202104.pdf (Anfragenr. 219167) [#219167] Sehr Antragsteller/in vielen Da…
Von
Kommunalverwaltung Unna
Betreff
AW: IFG-Antrag_Verzinsung von Klagen usw_202104.pdf (Anfragenr. 219167) [#219167]
Datum
10. Juni 2021 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für diese Information, zu der die Antwort des Bundesrechnungshofes sicher von allgemeinem Interesse für die Jobcenter sein dürfte. Hinsichtlich der "geradezu gleichlautenden Antworten" bitte ich Sie im Bereich der Jobcenter stets zu berücksichtigen, dass diese an zahlreiche bundesrechtliche Vorschriften gebunden sind und sich in den "gemeinsamen Einrichtungen" überdies bundesweit einheitlicher Verfahren bedienen müssen. Dies gilt vorliegend auch in finanzrechtlicher Hinsicht. Insofern haben allenfalls die Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger in beschränktem Umfang gewisse Spielräume, unterliegen aber ebenfalls im Wesentlichen dem Bundesrecht. Im Hinblick auf die Fragestellungen Ihres letzten IFG-Antrages wären für gesetzliche Änderungen verschiedene Rechtsgebiete betroffen, da neben haushalts- und finanzrechtlichen Vorschriften auch das Sozialgesetzbuch und wohl auch das Sozialgerichtsgesetz betrachtet werden müssten. Mit freundlichen Grüßen