Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020)

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Zehntausenden von Klagen die Erstattung Ihre Sozialleistungsansprüche vor den Sozialgerichten.

Mich interessieren die jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005.

Wie hoch waren die insgesamt erstrittenen Sozialleistungen in Euro pro Jahr/Monat?

Wie viele Klagen waren dazu erforderlich?

Welche weiteren Informationen wurden in dem Zusammenhang bei der Bundesagentur erhoben (Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten der Widerspruchstellen, Sortierung nach Themengebieten, Kosten für Verzinsung)?

Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen Jobcentern erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungs…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) [#217411]
Datum
5. April 2021 07:21
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Zehntausenden von Klagen die Erstattung Ihre Sozialleistungsansprüche vor den Sozialgerichten. Mich interessieren die jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005. Wie hoch waren die insgesamt erstrittenen Sozialleistungen in Euro pro Jahr/Monat? Wie viele Klagen waren dazu erforderlich? Welche weiteren Informationen wurden in dem Zusammenhang bei der Bundesagentur erhoben (Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten der Widerspruchstellen, Sortierung nach Themengebieten, Kosten für Verzinsung)? Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen Jobcentern erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217411/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 - 17/2021 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 5.4.2021 bitten Sie um Zugang zu amtlichen Informatio…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Vor den Sozialgerichten Erstrittene Erstattungsansprüche im SGB II (2005-2020) [#217411]
Datum
23. April 2021 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1 - 17/2021 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 5.4.2021 bitten Sie um Zugang zu amtlichen Informationen zu allen Rechtsstreiten seit 2005, die die Erstattung von Sozialleistungsansprüchen im Rechtskreis SGB II betreffen. Daten zu Rechtsstreiten aus dem Bereich der Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II) werden erst seit 2012 statistisch erfasst. Wie ich Ihnen bereits auf Ihre Anfrage vom 8. Februar 2021 (#211731) erläutert habe, werden bestimmte Kriterien der Widerspruchs- und Klageverfahren der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II) im IT-Fachverfahren FALKE der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst. Der Umfang der Statistiken und der Merkmalskanon richten sich dabei nach § 51 b Abs. 3 Nr. 3 SGB II und nach § 1 Abs. 5 der Verordnung über die Datenübermittlung nach § 51b SGB II. Zur Erläuterung füge ich Ihnen die Methodischen Hinweise zur Statistik SGB II bei, hier speziell zu Widersprüchen und Klagen. Wie bereits erläutert wird die Höhe der mit Widerspruch und Klage geltend gemachten Erstattung in FALKE nicht erfasst und kann daher statistisch nicht ausgewertet werden. Buchungen zu Erstattungsansprüchen in den IT-Systemen der BA (ALLEGRO, ERP) sind wiederum nicht dem Merkmal "Erstattung" zuzuordnen, so dass auch hier eine statistische Auswertung nach diesem Themengebiet nicht möglich ist. Zur statistischen Erfassung von Widerspruch und Klageverfahren im Rechtskreis SGB II verweise ich neben den im Anhang beigefügten methodischen Hinweisen auf folgende Auskunft der Arbeitsmarktstatistik der BA: Allgemeine Informationen Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II besteht - wie in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung - die Möglichkeit, gegen die von der Grundsicherungsstelle verfassten Ablehnungs-, Bewilligungs- oder Änderungsbescheide Widerspruch einzulegen. Außerdem kann der Widerspruchsführer einstweiligen Rechtsschutz beantragen, zum einen in Form des Antrags auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung, zum anderen in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Wird einem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgegeben (abgeholfen), so kann der Betroffene im weiteren Verlauf Klage erheben. Seit Einführung des SGB II im Januar 2005 stehen allen Betroffenen diese Möglichkeiten offen. Die drei Verfahrensarten Widerspruch, Klage und einstweiliger Rechtsschutz können nach drei verschiedenen Zuständen gezählt werden: § Bestand (am Zähltag) § Zugang (im Berichtszeitraum) § Abgang (im Berichtszeitraum) Datenverfügbarkeit Statistische Zeitreihen können ab September 2012 erstellt werden. Merkmale Folgende Dimensionen sind auswertbar: Sachgebiet Darunter sind die Vorschriften des SGB II und weitere SGB-Vorschriften zu verstehen, die Gegenstand der Bescheide sind, gegen die ein Verfahren angestrengt wurde. Sie geben Auskunft zu den fachlichen Themengebieten, auf die sich die Verfahren hauptsächlich beziehen. Das Merkmal Sachgebiet ist für alle drei Verfahrensarten, sowohl für Bestände als auch Zu- und Abgänge, auswertbar. Verfahren gegen das Sachgebiet Bildung und Teilhabe werden bis einschließlich Berichtsmonat Dezember 2015 in der Berichterstattung nicht ausgewiesen, da diese Information bis Ende 2015 nicht flächendeckend geliefert wurde und dadurch eine regionale und zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht gewährleistet werden kann. 01 Zugangsvoraussetzungen SGB II 02 Einkommen 03 Vermögen 04 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 05 Regelbedarf 06 Mehrbedarfe 07 Kosten der Unterkunft 08 sonstige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 09 Sanktionen 10 Verpflichtungen Anderer 11 Aufrechnung 12 Abführung an Dritte 13 Mitwirkung 14 Überprüfungsantrag 15 Aufhebung und Erstattung 16 Sonstige 17 Untätigkeitsklage (trifft nur für Klagen zu) 18 Bildung und Teilhabe 19 vorläufige Entscheidung Erledigungsart Klagen Das Merkmal bezieht sich nur auf Abgänge von Klagen oder Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. 01 stattgegeben mit gerichtlicher Entscheidung 02 teilweise stattgegeben mit gerichtlicher Entscheidung 03 abgewiesen mit gerichtlicher Entscheidung 04 anderweitig erledigt mit Nachgeben 05 anderweitig erledigt mit teilweisem Nachgeben 06 anderweitig erledigt ohne Nachgeben Erledigungsart Widersprüche Das Merkmal bezieht sich nur auf Abgänge von Widersprüchen. 01 stattgegeben 02 teilweise stattgegeben 03 zurückgewiesen 04 sonstige Erledigung/Rücknahme Stattgabegrund Widersprüche Über dieses Merkmal werden die Gründe für stattgegebene oder teilweise stattgegebene Widerspruchsverfahren beschrieben. Stattgabegründe sind in folgende Ausprägungen gegliedert: 01 nachgereichte Unterlagen, nachgeholte Mitwirkung, neuer Sachvortrag 02 fehlerhafte Rechtsanwendung 03 unzureichende Sachverhaltsaufklärung oder Dokumentationsprobleme 04 neue/geänderte Rechtsprechung 05 neue/geänderte Weisungslage 06 Gesetzesänderung Dies vorausgeschickt wird zu Ihren einzelnen Fragen Folgendes mitgeteilt: 1. Gesamtbetrag der in Klageverfahren zugesprochenen Erstattung von Sozialleistungen in Euro pro Jahr/Monat? 2. Anzahl der Klagen bezogen auf die unter 1. gewünschte Gesamtsumme Zu diesen beiden Fragen ist keine amtliche Information im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG vorhanden. Die Höhe der Erstattungen wird im IT-Fachverfahren FALKE nicht statistisch erfasst. Aus den Buchungsverfahren der BA (ALLEGRO, ERP) ist eine Auswertung rein nach Sachgebiet „Erstattungsanspruch“ nicht möglich. 3. Welche weiteren Informationen wurden in dem Zusammenhang bei der Bundesagentur erhoben (Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten der Widerspruchstellen, Sortierung nach Themengebieten, Kosten für Verzinsung)? Hierzu wird auf die beigefügten methodischen Hinweise zur Statistik der BA – Widerspruchs- und Klageverfahren SGB II und die vorstehenden Ausführungen verwiesen. 4. Welche weiteren Informationen wurden oder können in dem Zusammenhang anhand der technischen Möglichkeiten bei den einzelnen Jobcentern erhoben werden, die nicht weiterleitungspflichtig sind? Zu dieser Frage verweise ich auf die Antwort vom 11.3.2021 Ziffer 3 zu Ihrer Anfrage vom 8.2.2021 #211731. Mit freundlichen Grüßen