Vor-Ort-Auslesen des nPA

Welche Endgeräte werden von Verwaltungsbehörden und Unternehmen gebraucht, um den nPA für eine Vor-Ort-Auslesung zu nutzen?
Das BSI nennt auf seiner Website als Beispiele Smartphone oder Tablett. Ginge es auch mit einem Kartenlesegerät? Wenn ja mit welchen? Und was für Softwares würden für das Vor-Ort-Auslesen geeignet? Sind für Smartphone oder Tablett auch bestimmte Softwares oder Apps nötig? Welche Softwares und/oder Endgeräte empfehlen Sie, die sicherer sind als andere?

Und können Sie mir erklären, weswegen die CAN des nPA bei der Vor-Ort-Auslesung nicht auch ausgelesen wird? Nach den Informationen der Website des BSI muss man die Nummer nach der Auslese des nPA manuell eingeben. Dient dies als Sicherheitsmaßnahme? Wenn ja, wie ist die Sinnhaftigkeit dahinter zu verstehen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Endgeräte …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vor-Ort-Auslesen des nPA [#262960]
Datum
10. November 2022 14:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Endgeräte werden von Verwaltungsbehörden und Unternehmen gebraucht, um den nPA für eine Vor-Ort-Auslesung zu nutzen? Das BSI nennt auf seiner Website als Beispiele Smartphone oder Tablett. Ginge es auch mit einem Kartenlesegerät? Wenn ja mit welchen? Und was für Softwares würden für das Vor-Ort-Auslesen geeignet? Sind für Smartphone oder Tablett auch bestimmte Softwares oder Apps nötig? Welche Softwares und/oder Endgeräte empfehlen Sie, die sicherer sind als andere? Und können Sie mir erklären, weswegen die CAN des nPA bei der Vor-Ort-Auslesung nicht auch ausgelesen wird? Nach den Informationen der Website des BSI muss man die Nummer nach der Auslese des nPA manuell eingeben. Dient dies als Sicherheitsmaßnahme? Wenn ja, wie ist die Sinnhaftigkeit dahinter zu verstehen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262960/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
221111, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Ort-Auslesen des nPA Az: PKII4-120…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
221111, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Ort-Auslesen des nPA
Datum
14. November 2022 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. November 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), zu welcher die folgenden Hinweise gegeben werden. Obwohl die Anfrage als IFG-Antrag bezeichnet ist, handelt es sich nicht um einen solchen, da der Antrag auf eine inhaltliche Beratung und nicht auf die Übersendung von Unterlagen gerichtet ist. Es wird daher wie folgt geantwortet: Für die Beantwortung des gesamten Fragekomplexes wird auf die Ausführungen in Kapitel 3 der Technischen Richtlinie BSI TR-03128-1 verwiesen. Link: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03128/BSI_TR-03128_Teil1.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Entweder wird mit einer Client-Server-Variante gearbeitet oder (semi-offline) mit technischen Geräten, die den zum Berechtigungszertifikat gehörigen privaten Schlüssel direkt in diesem Gerät speichern können. Bitte erkundigen Sie sich bei jeweiligen Gerätehersteller, inwieweit das von Ihnen ausgesuchte Gerät diese gewünschten Funktionalitäten beherrscht. Die CAN (card access number) CAN dient lediglich dem Nachweis, dass der Auslesende physischen Zugriff auf den Ausweis hat. Die CAN ist keine PIN und dient nicht zur Authentisierung des Nutzers. Die CAN kann auch - ohne manuelle Nutzerinteraktion - automatisch erfasst werden, z.B. durch einen Scanner. Ein sicheres PINPad ist nicht notwendig (vgl. Punkt 3.3.3 der BSI-TR 03128-1). Mit freundlichen Grüßen