Vorab (06.04./08.04.2021) per Email: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG - "Ihre Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus (COVID-19)"

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr << Antragsteller:in >>

heute beziehe ich mich auf das Anschreiben der Oberbürgermeisterin Katja Dörner vom 18. Januar 2021 ("Ihre Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus (COVID-19)", https://www.bonn.de/medien-global/amt-13/coronavirus/Anschreiben-zum-Impfzentrum-Bonn.pdf).

Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu:

Kopien der bei Frau Dörner bzw. bei der Stadt Bonn vorliegenden Unterlagen, anhand derer vor Versand des Schreibens "eine ausgezeichnete Wirksamkeit" (Zitat aus dem Anschreiben) des Impfstoffes nachgewiesen wurde. (Dir mir vorliegenden Quellen weisen lediglich eine Reduzierung des absoluten Erkrankungsrisikos um 0,71% aus: https://corona-transition.org/der-trick-mit-der-95-prozent-wirksamkeit-der-covid-19-vakzine
Kopien der bei Frau Dörner bzw. bei der Stadt Bonn vorliegenden Unterlagen, anhand derer vor Versand des Schreibens die Schutzwirkung des Impfstoffes für andere als die geimpften Personen nachgewiesen wurde. (Zitat aus dem Anschreiben: "Ich bitte Sie daher, sich nach Möglichkeit impfen zu lassen, um sich und andere (sic!) zu schützen.")
Kopien der bei Frau Dörner bzw. bei der Stadt Bonn vorliegenden Unterlagen, anhand derer vor Versand des Schreibens die "gute Sicherheit und Verträglichkeit" des Impfstoffes im Hinblick auf ein aus der Impfung resultierendes etwaiges Thromboserisiko, die enthaltenen Bestandteile PEG, Boten-RNS, Nanolipide, im Hinblick auf mittel- und langfristige Impffolgen sowie in Wechselwirkung mit Vorerkrankungen wie u.a. Bluthochdruck, Diabetes, chronischer Lungenerkrankung, Asthma, chronischer Lebererkrankung sowie chronischer Nierenerkrankung usw. und/oder Medikationen sowie im Hinblick auf ADE (Antibody-Dependent Enhancement, https://www.faz.net/aktuell/wissen/impfstoff-nebenwirkung-ade-ein-schrecken-fuer-die-corona-impfung-16944897.html und https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3335060/) nachgewiesen wurde.
Den Wortlaut des im Impfzentrum Bonn seit dessen Inbetriebnahme verwendeten Aufklärungsbogens bzw. dessen sämtliche bislang verwendete Versionen unter Angabe der jeweiligen Verwendungszeiträume.
Kopien der Dokumentation des Konzeptes, nach dem im Impfzentrum Bonn die Infektionsfreiheit und die Freiheit von Kontagiosität der dort im Kontakt mit Impflingen stehenden Personen sichergestellt wird.
Kopien der Dokumentation der Verhaltensvorgaben für dort Tätige im Falle eigener Infektionsanzeichen.
Kopien der Dokumentation, aus der ersichtlich ist, ob bei im Impfzentrum Tätigen Schnelltests auf COVID-19 durchgeführt werden oder nicht, inkl. der Angaben etwaiger zeitlicher Abstände bzw. inkl. der Begründung, warum auf diese Tests verzichtet wird, unter Benennung der dafür verantwortlichen Entscheider.
Kopien der Dokumentation der Regelung des Umganges mit Todesfällen im zeitlichen Nachgang zu einer COVID-19-Impfung inkl. der Begründung, warum ggf. auf Obduktionen oder andere Formen der Todesursachenermittlung verzichtet wird, warum ggf. Einäscherungen nicht untersagt werden, warum ggf.  bei den Sterbefällen im Haus Elisabeth keine Autopsien angeordnet wurden, unter Benennung der jeweiligen Begründungen sowie der jeweils dafür verantwortlichen Entscheider.
Die bisher aufgelaufene Anzahl der Remonstrationen von Bediensteten der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der Bewertung, Verabschiedung und Durchsetzung von, bzw. des Verzichtes auf Maßnahmen, die mit der Eindämmung von COVID-19 begründet werden.

Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren
abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >>

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr geehrter Herr [geschwärzt], heute beziehe ich mich auf das Anschreiben der Oberbürgermeis…
An Amt für Recht und Versicherungen Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorab (06.04./08.04.2021) per Email: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG - "Ihre Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus (COVID-19)" [#217915]
Datum
10. April 2021 08:51
An
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr geehrter Herr [geschwärzt], heute beziehe ich mich auf das Anschreiben der Oberbürgermeisterin Katja Dörner vom 18. Januar 2021 ("Ihre Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus (COVID-19)", https://www.bonn.de/medien-global/amt-13/coronavirus/Anschreiben-zum-Impfzentrum-Bonn.pdf). Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu: Kopien der bei Frau Dörner bzw. bei der Stadt Bonn vorliegenden Unterlagen, anhand derer vor Versand des Schreibens "eine ausgezeichnete Wirksamkeit" (Zitat aus dem Anschreiben) des Impfstoffes nachgewiesen wurde. (Dir mir vorliegenden Quellen weisen lediglich eine Reduzierung des absoluten Erkrankungsrisikos um 0,71% aus: https://corona-transition.org/der-trick-mit-der-95-prozent-wirksamkeit-der-covid-19-vakzine Kopien der bei Frau Dörner bzw. bei der Stadt Bonn vorliegenden Unterlagen, anhand derer vor Versand des Schreibens die Schutzwirkung des Impfstoffes für andere als die geimpften Personen nachgewiesen wurde. (Zitat aus dem Anschreiben: "Ich bitte Sie daher, sich nach Möglichkeit impfen zu lassen, um sich und andere (sic!) zu schützen.") Kopien der bei Frau Dörner bzw. bei der Stadt Bonn vorliegenden Unterlagen, anhand derer vor Versand des Schreibens die "gute Sicherheit und Verträglichkeit" des Impfstoffes im Hinblick auf ein aus der Impfung resultierendes etwaiges Thromboserisiko, die enthaltenen Bestandteile PEG, Boten-RNS, Nanolipide, im Hinblick auf mittel- und langfristige Impffolgen sowie in Wechselwirkung mit Vorerkrankungen wie u.a. Bluthochdruck, Diabetes, chronischer Lungenerkrankung, Asthma, chronischer Lebererkrankung sowie chronischer Nierenerkrankung usw. und/oder Medikationen sowie im Hinblick auf ADE (Antibody-Dependent Enhancement, https://www.faz.net/aktuell/wissen/impfstoff-nebenwirkung-ade-ein-schrecken-fuer-die-corona-impfung-16944897.html und https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3335060/) nachgewiesen wurde. Den Wortlaut des im Impfzentrum Bonn seit dessen Inbetriebnahme verwendeten Aufklärungsbogens bzw. dessen sämtliche bislang verwendete Versionen unter Angabe der jeweiligen Verwendungszeiträume. Kopien der Dokumentation des Konzeptes, nach dem im Impfzentrum Bonn die Infektionsfreiheit und die Freiheit von Kontagiosität der dort im Kontakt mit Impflingen stehenden Personen sichergestellt wird. Kopien der Dokumentation der Verhaltensvorgaben für dort Tätige im Falle eigener Infektionsanzeichen. Kopien der Dokumentation, aus der ersichtlich ist, ob bei im Impfzentrum Tätigen Schnelltests auf COVID-19 durchgeführt werden oder nicht, inkl. der Angaben etwaiger zeitlicher Abstände bzw. inkl. der Begründung, warum auf diese Tests verzichtet wird, unter Benennung der dafür verantwortlichen Entscheider. Kopien der Dokumentation der Regelung des Umganges mit Todesfällen im zeitlichen Nachgang zu einer COVID-19-Impfung inkl. der Begründung, warum ggf. auf Obduktionen oder andere Formen der Todesursachenermittlung verzichtet wird, warum ggf. Einäscherungen nicht untersagt werden, warum ggf.  bei den Sterbefällen im Haus Elisabeth keine Autopsien angeordnet wurden, unter Benennung der jeweiligen Begründungen sowie der jeweils dafür verantwortlichen Entscheider. Die bisher aufgelaufene Anzahl der Remonstrationen von Bediensteten der Stadt Bonn im Zusammenhang mit der Bewertung, Verabschiedung und Durchsetzung von, bzw. des Verzichtes auf Maßnahmen, die mit der Eindämmung von COVID-19 begründet werden. Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 217915 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Es handelt sich …
Von
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Betreff
AW: Vorab (06.04./08.04.2021) per Email: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG - "Ihre Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus (COVID-19)" [#217915]
Datum
12. April 2021 09:51
Status
Warte auf Antwort
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4,7 KB
image002.png
7,1 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, deren Eingang ich Ihnen hiermit gerne bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Fall einer positiven Bescheidung je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW i.V. mit § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW i.V. mit der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang ist demgegenüber gebührenfrei (§ 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW). Über Ihren Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung nach § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW wird im Rahmen der Bescheidung entschieden. Über die Höhe des voraussichtlichen Verwaltungsaufwands und den damit verbundenen Kosten kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden. Nachdem ich Rückmeldung von den einzubeziehenden Fachämtern erhalten habe, erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherung weiteren Bescheid. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Ihr IFG-Antrag vom 10.04.2021 Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreihei…
Von
Amt für Recht und Versicherungen Bonn
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 10.04.2021
Datum
3. Mai 2021 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 10.04.2021, mit dem Sie Zugang zu verschiedenen Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Impfung beantragten. Bitte beachten Sie hierzu den im Anhang befindlichen Bescheid vom heutigen Tag, sowie die weiteren Anlagen. Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich würde Sie bitten, mir den Empfang dieses Schreiben kurz zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen