Vorabpauschale gemäß Investmentsteuergesetz

1.) Abschätzung des erwarteten Steueraufkommens aus der Vorabpauschale in 2024 und 2025.
2.) Liste mit G20-Ländern, die eine ähnliche vorgelagerte Besteuerung von zukünftigen fiktiven Gewinnen auf Investments durchführen.
3.) Abschätzung über die Personenstunden pro Jahr, die in öffentlicher Verwaltung und Finanzinstituten zur Umsetzung der Vorabpauschale geleistet werden müssen und die damit verbundenen Verwaltungskosten bzw. weitere Kosten zur langfristigen Verrechnung der Vorabpauschale mit den später tatsächlich erzielten Gewinnen.
4.) Zusammenstellung der finanzwissenschaftlichen Berechnungsmethoden bzw. finanzjuristischen Rahmenbedingungen, die die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale bilden.
5.) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Vorabpauschale.

Viele Grüße

<< Antragsteller:in >> vom << Antragsteller:in >>

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2024
  • Frist
    24. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Abschätzung des erwarteten Steuer…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorabpauschale gemäß Investmentsteuergesetz [#297850]
Datum
20. Januar 2024 10:16
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Abschätzung des erwarteten Steueraufkommens aus der Vorabpauschale in 2024 und 2025. 2.) Liste mit G20-Ländern, die eine ähnliche vorgelagerte Besteuerung von zukünftigen fiktiven Gewinnen auf Investments durchführen. 3.) Abschätzung über die Personenstunden pro Jahr, die in öffentlicher Verwaltung und Finanzinstituten zur Umsetzung der Vorabpauschale geleistet werden müssen und die damit verbundenen Verwaltungskosten bzw. weitere Kosten zur langfristigen Verrechnung der Vorabpauschale mit den später tatsächlich erzielten Gewinnen. 4.) Zusammenstellung der finanzwissenschaftlichen Berechnungsmethoden bzw. finanzjuristischen Rahmenbedingungen, die die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale bilden. 5.) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Vorabpauschale. Viele Grüße << Antragsteller:in >> vom << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297850/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Finanzen Gz.: V B 3 - O 1004/24/10026 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Vorabpauschale gemäß Investmentsteuergesetz [#297850]
Datum
16. Februar 2024 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Finanzen Gz.: V B 3 - O 1004/24/10026 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 20. Januar 2024 ist im Bundesministerium der Finanzen eingegangen und wird unter dem oben benannten Geschäftszeichen bearbeitet. Im Hinblick auf das gegenwärtige Aufkommen an eingehenden und zu bearbeitenden Anträgen in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden Bearbeitungskapazitäten kann es leider zu Verzögerungen kommen. Eine (abschließende) Bearbeitung Ihres Antrag kann daher ggfs. nicht innerhalb der Monatsfrist im Sinne von § 7 Absatz 5 IFG erfolgen. Dies bitte ich zu entschuldigen. Seien Sie versichert, dass Ihr Antrag nicht in Vergessenheit geraten ist; weitere Nachricht erfolgt so bald wie möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information. …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 20. Januar 2024, "Vorabpauschale gemäß Investmentsteuergesetz" (V B 3 - O 1004/24/10026)
Datum
23. Februar 2024 09:55
Status
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen