Voraussetzung für Ernennung eines Bundesministers

Ist für die Ernennung zu einem Minister im Bund die deutsche StAARSBÜRGERSCHAFT ERFORDERLICH (wie beim Bundeskanzler) ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
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Lothar Finck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist für die Ernen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Lothar Finck
Betreff
Voraussetzung für Ernennung eines Bundesministers [#252735]
Datum
5. Juli 2022 15:48
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist für die Ernennung zu einem Minister im Bund die deutsche StAARSBÜRGERSCHAFT ERFORDERLICH (wie beim Bundeskanzler) ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lothar Finck Anfragenr: 252735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252735/ Postanschrift Lothar Finck << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Finck

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Finck, für die Beantwortung Ihrer Frage ist nicht das Bundesministerium der Justiz (BMJ), sond…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Voraussetzung für Ernennung eines Bundesministers [#252735]
Datum
5. Juli 2022 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Finck, für die Beantwortung Ihrer Frage ist nicht das Bundesministerium der Justiz (BMJ), sondern das Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin, <<E-Mail-Adresse>> zuständig. Bitte wenden Sie sich dorthin. Mit freundlichen Grüßen