Voraussetzungen für Ausbildung und Karriere in der Behörde RBB

Informationen über die Eigenschaften, die ein Bewerber oder Angestellter Ihrer Behörde inne haben muss, damit es zu keiner Anstellung oder einer Kündigung kommt. Gemeint sind Eigenschaften abseits der beruflichen Qualifikationen.
Beispielsweise wurden Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten gekündigt, auf Grund von "Russland nähe".
Wie viele Kündigungen/Ablehnungen gab es in Ihrer Behörde auf Grund dieser oder anderer Eigenschaften abseits der beruflichen Qualifikationen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2018
  • Frist
    15. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
Jakob Daniel Marr
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Voraussetzungen für Ausbildung und Karriere in der Behörde RBB [#35175]
Datum
13. Dezember 2018 13:50
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Eigenschaften, die ein Bewerber oder Angestellter Ihrer Behörde inne haben muss, damit es zu keiner Anstellung oder einer Kündigung kommt. Gemeint sind Eigenschaften abseits der beruflichen Qualifikationen. Beispielsweise wurden Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten gekündigt, auf Grund von "Russland nähe". Wie viele Kündigungen/Ablehnungen gab es in Ihrer Behörde auf Grund dieser oder anderer Eigenschaften abseits der beruflichen Qualifikationen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Herr Marr, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb wurden noch nie aufgrund von "Russland n…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Antwort: Voraussetzungen für Ausbildung und Karriere in der Behörde RBB [#35175]
Datum
21. Dezember 2018 10:58
Status
Warte auf Antwort
Logoleiste-rbb-RGB_650x26.png
14,8 KB
RBB_170825_maillogo_92x40px.png
1,8 KB


Sehr geehrter Herr Marr, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb wurden noch nie aufgrund von "Russland nähe" gekündigt. Bewerberinnen und Bewerber wurden noch nie vom rbb aufgrund von "Russland nähe" abgelehnt. Nicht nachvollziehen können wir, was Sie mit "anderen Eigenschaften abseits der beruflichen Qualifikation" meinen. Mit freundlichen Grüßen