Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen

Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Herne zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Herne zu errichten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    3. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224135]
Datum
30. Juni 2021 01:52
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Herne zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Herne zu errichten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224135/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann
Thomas Drewermann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektrolad…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224135]
Datum
27. Dezember 2021 01:30
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen“ vom 30.06.2021 (#224135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224135/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Thomas Drewermann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektrolad…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224135]
Datum
26. Januar 2022 21:11
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen“ vom 30.06.2021 (#224135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 177 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224135/
Kommunalverwaltung Herne
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Drewermann, Bezug nehmend auf Ihre Nachricht…
Von
Kommunalverwaltung Herne
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
31. Januar 2022 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Drewermann, Bezug nehmend auf Ihre Nachricht vom 27.01.2022 teile ich Ihnen mit, dass mir eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Nutzungsverträge Elekrtosäulen vom 30.06.2021 leider nicht vorliegt. Ich bitte daher um Übersendung. Nach Vorlage der Anfrage werde ich Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Drewermann
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#224135] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#224135]
Datum
31. Januar 2022 11:42
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Stadt Herne zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Herne zu errichten? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224135/
Kommunalverwaltung Herne
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrter Herr Drewermann, ihre Anfrage nach dem Inform…
Von
Kommunalverwaltung Herne
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
14. Februar 2022 11:34
Status
smime.p7s
5,9 KB


Sehr geehrter Herr Drewermann, ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wurde mir am 31.01.2022 zugestellt. Die angeforderte Information liegt mir derzeit nicht vor, da eine Rückmeldung der zuständigen Stelle noch aussteht. Sobald diese Rückmeldung vorliegt werde ich mich umgehend bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Drewermann
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#224135] Hallo << Anrede >> es tut mir lei…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#224135]
Datum
6. März 2022 14:28
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> es tut mir leid, dass Sie meine Anfrage vom 29.06.2021 erst am 31.01.2022 intern erreicht hat. Leider habe ich seit Ihrer Rückmeldung vom 14.02. noch keine Auskunft erhalten. Wann kann ich nach nunmehr 8,5 Monaten mit einer Beantwortung rechnen? Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224135/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Thomas Drewermann
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#224135] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informat…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#224135]
Datum
3. September 2022 02:07
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen“ vom 30.06.2021 (#224135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 397 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann

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Thomas Drewermann
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#224135] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#224135]
Datum
2. April 2023 20:52
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen“ vom 30.06.2021 (#224135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 608 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann