Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen

Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Kommune Winterberg zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Winterberg zu errichten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    3. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Winterberg Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224138]
Datum
30. Juni 2021 02:08
An
Kommunalverwaltung Winterberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Kommune Winterberg zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Winterberg zu errichten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 224138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224138/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann

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Kommunalverwaltung Winterberg
Sehr geehrter Herr Drewermann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.06.2021. Neben der Frage des Grundstücks gibt…
Von
Kommunalverwaltung Winterberg
Betreff
WG: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#224138]
Datum
12. Juli 2021 10:54
Status
Warte auf Antwort
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39,3 KB
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20,8 KB


Sehr geehrter Herr Drewermann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.06.2021. Neben der Frage des Grundstücks gibt es weitere Voraussetzungen zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages, die wir gerne mit Ihnen besprechen würden. Gerne können wir einen persönlichen Termin, einen Telefontermin oder eine Videokonferenz vereinbaren. Bitte sprechen Sie uns an! Mit freundlichen Grüßen