Voraussetzungen zur Sicheren Nutzung von iOS-Geräten

In seiner Mitteilung vom 05.10.2022 hat sich das BSI zur Sicherheit von iOS-Geräten von Apple geäußert: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2022/221005_Apple_Sicherheitsfunktionen.html
In dieser Mitteilung heißt es:
„Dazu sind Vorgaben des BSI hinsichtlich des Nutzerverhaltens, der sicheren Anbindung an Infrastrukturen durch ein Virtual Private Network (VPN) und der Verwendung eines Mobile Device Management Systems (MDM) einzuhalten.“

Ich bitte um Auskunft und Transparenz in Form der amtlichen Informationen, um welche Vorgaben hinsichtlich der genannten Aspekte (Nutzungsverhalten, Anbindung an Infrastrukturen und Verwendung von MDM) es sich dabei konkret handelt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    2. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In seiner Mitteil…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Voraussetzungen zur Sicheren Nutzung von iOS-Geräten [#263825]
Datum
23. November 2022 10:02
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In seiner Mitteilung vom 05.10.2022 hat sich das BSI zur Sicherheit von iOS-Geräten von Apple geäußert: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2022/221005_Apple_Sicherheitsfunktionen.html In dieser Mitteilung heißt es: „Dazu sind Vorgaben des BSI hinsichtlich des Nutzerverhaltens, der sicheren Anbindung an Infrastrukturen durch ein Virtual Private Network (VPN) und der Verwendung eines Mobile Device Management Systems (MDM) einzuhalten.“ Ich bitte um Auskunft und Transparenz in Form der amtlichen Informationen, um welche Vorgaben hinsichtlich der genannten Aspekte (Nutzungsverhalten, Anbindung an Infrastrukturen und Verwendung von MDM) es sich dabei konkret handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263825/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich aus hiesi…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Voraussetzungen zur Sicheren Nutzung von iOS-Geräten [#263825]
Datum
23. November 2022 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich aus hiesiger Sicht nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sondern um ein allgemeines Auskunftsersuchen. Wir haben Ihre Anfrage daher an das Service-Center des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Beantwortung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft und Bescheid, wenn und warum Sie meine Anfrage nicht im Rahm…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Voraussetzungen zur Sicheren Nutzung von iOS-Geräten [#263825]
Datum
23. November 2022 16:29
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft und Bescheid, wenn und warum Sie meine Anfrage nicht im Rahmen des IFG betrachten. Mir ist unklar, ob Sie Ihre Mitteilung als Ablehnung meines Antrags verstehen - und aus welchen Gründen diese Ablehnung erfolgen sollte. Sie schreiben in der zitierten Pressemitteilung, dass es Vorgaben des BSI gebe. Ich gehe davon aus, sass diese Ihrerseits vorliegen und dokumentiert sind. Ich bitte um diese amtliche Information. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263825/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Anliegens. Ihre Anfrage wird na…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Voraussetzungen zur Sicheren Nutzung von iOS-Geräten [#263825]
Datum
24. November 2022 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Anliegens. Ihre Anfrage wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bearbeitet. Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Verschlusssache
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Verschlusssache
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage #263825 [#263825] Guten Tag, in Ihrem Bescheid führen Sie aus: „Die von Ihnen angefragten Dokumente s…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage #263825 [#263825]
Datum
12. Januar 2023 21:09
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Ihrem Bescheid führen Sie aus: „Die von Ihnen angefragten Dokumente sind teilweise als Verschlusssache eingestuft.“ Hiermit stelle ich den Antrag auf Transparenz für die Teile der von mir angefragten Dokumente, die nicht als Verschlusssache eingestuft sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263825/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
AW: Anfrage #263825 [#263825] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie mit Bes…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Anfrage #263825 [#263825]
Datum
17. Januar 2023 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie mit Bescheid vom 19.12.2022 dargestellt, kann eine Veröffentlichung der nicht als Verschlusssache eingestuften Informationen aufgrund des Ausnahmetatbestands § 3 Nr. 2 IFG (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) nicht erfolgen. Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.12.2022 erheben. Ich weise darauf hin, dass bei Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten von 30,00 Euro anfallen. Mit freundlichen Grüßen