Vorbehaltsnetz Stadt Köln

Das Vorbehaltsnetz der Stadt Köln. Im Ratsinformationsnetz der Stadt Köln habe ich lediglich den Stand von 2009 finden können.

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  • Datum
    20. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorbehaltsnetz Stadt Köln [#164394]
Datum
20. August 2019 19:04
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Vorbehaltsnetz der Stadt Köln. Im Ratsinformationsnetz der Stadt Köln habe ich lediglich den Stand von 2009 finden können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
20. August 2019 19:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Frist überschritten AW: Eingangsbestätigung [#164394] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanf…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frist überschritten AW: Eingangsbestätigung [#164394]
Datum
24. September 2019 08:17
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorbehaltsnetz Stadt Köln“ vom 20.08.2019 (#164394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. September 2019 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Frist überschritten AW: Eingangsbestätigung [#164394] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mai…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Frist überschritten AW: Eingangsbestätigung [#164394]
Datum
24. September 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails. Der Ihnen über das Internet bereits zugängliche Plan vom Vorbehaltsnetz stellt den graphisch aktuellsten Stand dar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frist überschritten AW: Eingangsbestätigung [#164394] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwo…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frist überschritten AW: Eingangsbestätigung [#164394]
Datum
25. September 2019 12:08
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es mag sein, dass dies der graphisch aktuellste Stand des Vorbehaltsnetzes ist. Eine Einschränkung auf ein bestimmtes Format habe ich jedoch nicht gemacht. Da der graphisch dargestellte Stand offensichtlich nicht der aktuelle rechtlich faktische Stand ist (z.B. Bahnstr Lövenich wurde 2013/2014 aus dem Vorbehaltsnetz gestrichen), senden Sie mir bitte wie ursprünglich angefragt den AKTUELLEN Stand (September/Oktober 2019) zu. Da Ihr Amt mit aktuellen Daten arbeiten muss, müssen diese auf irgendeine Weise vorliegen. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass eine neuere (vermutlich auch graphische) Version existiert, da um eine solche im Jahr 2013 von Brandirektor Phillipp Hessemer gebeten wurde. (3483/2013 Anlage 2) Ich weise darauf hin, dass dies keine neue Anfrage ist und Sie sich somit weiterhin in Verzug befinden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frist überschritten AW: Eingangsbestätigung [#164394] Sehr geehrteAntragsteller/in für den Fall, dass Herr Rö…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frist überschritten AW: Eingangsbestätigung [#164394]
Datum
25. September 2019 13:21
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für den Fall, dass Herr Rögels verhindert ist und um Ihnen die Möglichkeit einer schnelle Reaktion zu geben, sende ich eine Kopie meiner Nachricht auch an diese Adresse. Ich weise darauf hin, dass dies keine neue Anfrage ist und Sie sich somit weiterhin in Verzug befinden. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es mag sein, dass dies der graphisch aktuellste Stand des Vorbehaltsnetzes ist. Eine Einschränkung auf ein bestimmtes Format habe ich jedoch nicht gemacht. Da der graphisch dargestellte Stand offensichtlich nicht der aktuelle rechtlich faktische Stand ist (z.B. Bahnstr Lövenich wurde 2013/2014 aus dem Vorbehaltsnetz gestrichen), senden Sie mir bitte wie ursprünglich angefragt den AKTUELLEN Stand (September/Oktober 2019) zu. Da Ihr Amt mit aktuellen Daten arbeiten muss, müssen diese auf irgendeine Weise vorliegen. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass eine neuere (vermutlich auch graphische) Version existiert, da um eine solche im Jahr 2013 von Brandirektor Phillipp Hessemer gebeten wurde. (3483/2013 Anlage 2) Ich weise darauf hin, dass dies keine neue Anfrage ist und Sie sich somit weiterhin in Verzug befinden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (e…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
25. September 2019 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (ehemals Amt für Straßen und Verkehrstechnik) eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorbehaltsnetz Stadt Köln“ [#164394] [#164394]
Datum
1. Oktober 2019 10:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/164394 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde hat zunächst die volle Frist verstreichen lassen. Überraschenderweise erfolgte die Antwort auf meine Erinnerung noch am selben Tag. Die Antwort ist jedoch offensichtlich unrichtig oder ausweichend. Auf eine weitere Antwort warte ich nun bereits einige Tage. Beim Vorbehaltsnetz der Stadt Köln handelt es sich um eine Sammlung von Straßen, die für das Funktionieren des städtischen Verkehrs besonders wichtig sind. Bei jeder Änderung von Straßen (z.B. LKW Fahrverbot oder Tempo 30 Zone) muss die Behörde prüfen, ob die betroffene Straße Teil des Vorbehaltsnetzes ist. Folglich muss die Behörde diese Information sprichwörtlich auf dem Schreibtisch liegen haben. Ich habe deshalb keinerlei Verständnis für die überlange Bearbeitungszeit. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Behörde zu einer zeitnahen Antwort bewegen könnten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 164394.pdf Anfragenr: 164394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.10.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vorbehaltsnetz Stadt Köln“ [#164394] [#164394]
Datum
1. Oktober 2019 13:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.10.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Vorbehaltsnetz Guten Tag Herr Antragsteller/in, Sie haben zum Vorbehaltsnetz bereits die Rückmeldung erhalten, da…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Vorbehaltsnetz
Datum
15. Oktober 2019 12:32
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Sie haben zum Vorbehaltsnetz bereits die Rückmeldung erhalten, dass der Plan von 2009 der aktuelle Plan ist. Die darüberhinausgehenden Beschlüsse, die Sie z. T. selber anführen, waren und sind alle frei verfügbar und zugänglich. Anbei verschiedene Links hierzu: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=37816 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=38858 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=38675 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=42684 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=42684 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=45061 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=45061 Mit diesen Unterlagen arbeitet die Stadtverwaltung; Ihnen standen und stehen alle Unterlagen über das Informationssystem der Stadt Köln zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorbehaltsnetz [#164394] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sind die von Ihnen zug…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorbehaltsnetz [#164394]
Datum
19. Oktober 2019 12:18
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sind die von Ihnen zugesandten Links abschließend und alle Änderungsbeschlüsse seit 2009 enthalten? Verstehe ich Sie richtig, dass zum Vorbehaltsnetz keinerlei Akten vorhanden sind außer den Beschlüssen des Verkehrsausschuss? Falls ja, so wundert mich die Formulierung des Verkehrsausschuss "Die Verwaltung wird beauftragt, die Bahnstraße in Köln - Weiden aus dem Vorbehaltsnetz zu streichen und in die beiderseits der Straße vorhandenen Tempo 30-Zonen zu integrieren." so impliziert die Formulierung "aus dem Vorbehaltsnetz zu streichen", dass es eine Akte gibt, aus der die Verwaltung etwas streicht. Auch gehe ich davon aus, dass der Beschluss des Verkehrsausschusses noch keine Rechtswirkung entfaltet. Sollte die Verwaltung doch noch Gründe finden, die einer Änderung entgegenstehen, so wird sie den Beschluss (wie nicht selten in Köln) nicht oder nur teilweise umsetzen. Folglich kann ich allein aus den Beschlüssen im Ratsinformationssystem nicht auf den aktuellen Stand des Vorbehaltsnetzes schließen. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass der Verwaltung eine Akte vorliegt in der der "Einführungsstand" (oder auch ein Zwischenstand) plus alle Änderung gesammelt sind. Genau diese Akte bzw. Zusammenstellung von Akten würde ich gerne erhalten. Auch wundere ich mich, dass die Floriansgasse in Köln Weidenpesch Bestandteil des Vorbehaltsnetzes sein soll. Ich konnte jedenfalls keine Informationen zur Streichung aus dem Vorbehaltsnetz finden. Die Floriansgasse ist eine Einbahnstr welche ausschließlich über die Kapuzinerstr in Fahrtrichtung Scheibenstr (Osten) erreicht werden kann. Um diese Fahrtrichtung zu erreichen befindet man sich ohnehin am Kreisverkehr Jesuitengasse/Kapuzinerstr und folglich ist das Ende der Floriansgasse leichter über die Jesuitengasse zu erreichen. Diese Gegebenheiten sind nicht oder nur schwer mit der üblichen Definition "Straßen mit wichtiger Verkehrsbedeutung" zu vereinbaren. Aus den oben genannten Gründen fordere ich Sie ein drittes Mal auf mir die angefragten Informationen zuzusenden. Ich weise darauf hin, dass dies keine neue Anfrage ist und Sie sich somit weiterhin in Verzug befinden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2019
Datum
22. Oktober 2019 17:24
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-9932/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in auf der Seite https://fragdenstaat.de/anfrage/vorbehaltsnetz-stadt-koln/ konnte ich sehen, dass Sie am 15.10.2019 eine Rückmeldung der Stadt auf Ihren Antrag erhalten haben. Hat sich die Vermittlungsbitte vom 1.10.2019 damit erledigt? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2019 [#164394] Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist die Antwort …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2019 [#164394]
Datum
22. Oktober 2019 18:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist die Antwort der Stadt Köln vom 15.10.2019, wie Sie an meiner Rückantwort vom 19.10.2019 sehen können, nicht zufriedenstellend. Mein Hauptargument lautet wie folgt: Wenn der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt etwas zu streichen, so muss es eine Akte geben, aus der etwas gestrichen wird. Ferner (davon gehe ich aus) prüft die Verwaltung, ob der Auftrag des Verkehrssauschusses überhaupt mit allen Richtlinien zu vereinbaren ist. Folglich kann ich nicht aus den frei verfügbaren Aufträgen an die Verwaltung auf den tatsächlichen Stand des Vorbehaltsnetzes schließen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Köln eine Akte/Sammlung zum Vorbehaltsnetz besitzt und diese nicht erst über die Beschlüsse im Ratsinformationssystem bei jeder Prüfung zusammenstellen muss. Diese Akte/Sammlung hätte ich gerne zugesandt. Die Stadt hat die Bearbeitungszeit für meine Anfrage bereits um fast einen Monat überschritten, obwohl es eigentlich eine sehr leichte Anfrage nach einer Information ist, die die Stadt selbst regelmäßig nutzen muss. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir auch folgende Frage beantworten könnten: Angenommen eine gewünschte Information lässt sich aus frei zugänglichen Informationen aggregieren, diese liegt der Stadt jedoch bereits in aggregierter Form vor, ist diese dann zur Herausgabe der Information auf Anfrage verpflichtet oder darf sie auf die verstreut veröffentlichen Informationen verweisen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164394
Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Vorbehaltsnetz [#164394] Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage beinhaltete, Ihnen das Vorbehaltsnetz …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Vorbehaltsnetz [#164394]
Datum
30. Oktober 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage beinhaltete, Ihnen das Vorbehaltsnetz der Stadt Köln zur Verfügung zu stellen. Wie Ihnen bereits schon mehrfach mitgeteilt wurde, steht Ihnen die aktuelle Druckfassung zur Verfügung, ergänzt um zugehörige Beschlüsse der unterschiedlichsten Gremien (siehe städtisches Informationssystem). Auch wir arbeiten zurzeit mit diesem Medium und den drin enthaltenen Unterlagen. Mehr können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Ihre Verwunderung über Beschlusstexte und geäußerten Mutmaßungen ändern hieran nichts und es bedarf keines weiteren fachlichen Kommentars unsererseits. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorbehaltsnetz [#164394] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Leider habe Sie meine Nac…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorbehaltsnetz [#164394]
Datum
10. November 2019 20:55
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Leider habe Sie meine Nachfrage, ob die mir von Ihnen zugesandten Links alle Änderungen des Vorbehaltsnetzes seit der "Druckfassung" enthalten, nicht beantwortet. Bitten teilen Sie mir mit, ob dies der Fall ist oder übersenden Sie mir die weiteren Änderungen. Das Ratsinformationssystem ist derart unübersichtlich und in der Namensgebung der einzelnen Einträge nicht stringent, dass ich mich nicht in der Lage sehe selbst (vollständig) alle Änderungen aus diesem System heraus zu filtern. Des Weitern gehe ich davon aus, dass nach IFG auch ein Anspruch auf Übersendung von bereits veröffentlichten Informationen besteht. Erst recht, wenn diese nicht gesammelt veröffentlicht worden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164394
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Automatische Antwort: Vorbehaltsnetz [#164394] Ich bin ab [geschwärzt] wieder im Amt erreichbar. Ihre E-Mail wird …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Automatische Antwort: Vorbehaltsnetz [#164394]
Datum
10. November 2019 20:56
Status
Warte auf Antwort
Ich bin ab [geschwärzt] wieder im Amt erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich bis dahin nur in sehr dringenden Fällen an meinen Vertreter [geschwärzt] Tel. (0221) [geschwärzt] bzw. E-Mail: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Akte Vorbehaltsnetz Köln [#172047] Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Akte Vorbehaltsnetz Köln [#172047]
Datum
19. Dezember 2019 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, arbeitet die Stadtverwaltung bzgl. Vorbehaltsnetz mit den Dokumenten/Beschlüssen/Daten/Schriftstücken etc., die im digitalen städtischen Informationssystem abgelegt sind. Wie Sie wissen, stehen diese Inhalte auch Ihnen zur Verfügung. Wie Ihnen auch bereits mitgeteilt wurde, können wir Ihnen leider nicht mehr an Daten (Akten etc.) zur Verfügung stellen; Sie haben bereits Zugriff. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2019 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2019
Datum
3. Januar 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-9932/19 Ihre Email vom 20.12.2019 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 20.12.2019 und die darin enthaltene Antwort der Stadt Köln auf Ihre neue Anfrage. Tatsächlich scheint es so zu sein, dass der mittlerweile nicht mehr aktuelle Vorbehaltsnetzplan sowie sämtliche Dokumente auf der Homepage/ im Ratsinformationssystem der Stadt Köln veröffentlicht sind. Insofern wäre die Aussage aus dem Schreiben der Stadt, dass Sie über dieses Medium bereits Zugriff auf die gewünschten Informationen haben, korrekt. Wenn sich die Information aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen lässt, wie dies hier der Fall zu sein scheint, kann der Antrag nach § 5 Abs. 4 IFG NRW abgelehnt werden. Ein weiterer Anspruch auf Zusendung der Information besteht dann nicht. Gleichwohl kann ich Ihren Unmut darüber, alle Informationen im unübersichtlichen Ratsinformationssystem selbst zusammensuchen zu müssen, gut nachvollziehen. Ich bedaure, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen