Vorbescheid Nr. 2020 / 1503 Urbane Mitte Nord
Für das Baufeld der Urbanen Mitte Nord wurde am 23.07.2020 der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von vier Büro- und Geschäftsgebäuden mit Büro – und Einzelhandelseinrichtungen gestellt. Der Vorbescheid Nr. 2020 / 1503 wurde am 17.09.2020 durch den Fachbereich Bau und Wohnungsaufsicht des Bezirks F-K erteilt. Ich bitte um Einsicht in diesen Vorbscheid.
Ergebnis der Anfrage
Akteneinsicht Vorbescheid Urbane Mitte Nord
Nach dem ich den Text de Vorbescheids bekommen hatte, bot mir die Sachbearbeiterin des Bezirksamtes an, die weiteren Unterlagen vor Ort im Rathaus Kreuzberg anzusehen. Ich habe schon mehrfach Akten eingesehen bei der Senatsverwaltung und in anderen Bezirken, immer war Fotografieren erlaubt, hier durfte ich es nicht. Deswegen konnte ich nur Skizzen und Notizen machen.
Außer dem Text des Vorbescheids, den ich hier schon veröffentlicht habe, bestehen die Unterlagen aus folgenden Teilen:
Bau- und Betriebsbeschreibung
Schwarzplan 1:500
Schwarzplan 1:2000
Höhenplan, isometrisch gezeichnet
Abstandsflächenplan
Erschließungsplan
Flächenaufstellung
Es sind vier langgestreckte Gebäude (MK 1 bis MK 4) vorgesehen, alle 22,50 m hoch . Es werden quasi alle Flächen belegt, die nicht planfestgestelltes oder zukünftiges (S21) Bahngelände sind. Der Abstand der Gebäude nach Osten zum Viadukt der U2 beträgt nur ca. 5 m, an die U1 soll von Norden und Süden ebenfalls dicht heran gebaut werden. Im Süden wird der Rettungsweg teilweise überbaut (Gebäude MK4). Dort ist im EG ein Luftgeschoss vorgesehen, durch das der Rettungsweg führen soll.
In der Betriebsbeschreibung steht Büronutzung sowie Einzelhandel, nach Einzelhandel folgen mehrere Zeilen, die geschwärzt sind.
Die Abstandflächen fallen überwiegend auf das eigene Grundstück, im Norden jedoch Überlagerung mit dem Parkhaus Debis, das sei unbedenklich, da gleicher Eigentümer. Überschreitung der Abstandsflächen ebenso nach Osten zum Viadukt der U2, die sei ebenfalls unbedenklich, da das Viadukt, nur eingeschossig sei. Nach Westen fallen Abstandsflächen in den Park.
Zum Denkmalschutz heißt es, der Umgebungsschutz sei gewahrt, die Verdeckung des Viadukts der U2 sei unproblematisch, weil dies später durch den Bau der S21 sowieso verdeckt würde. Der Vorbescheid diene jedoch nicht zur Klärung der denkmalrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens.
Im Höhenplan werden zum Vergleich die Höhen benachbarter Gebäude angegeben z. B. Kühlhaus 18,5 m Traufe/ 33,50 First, Parkhaus 19,4/ 21,70, Wohnpanorama 22,50/25,50 , Hotel Luckenwalder 18,8/22 m. Dient zur Einordnung nach §34 Baugesetzbuch.
Fazit:
Die Vorstellung, bis zu 200 m lange Riegel, 22,5 m hoch würden hier das historische Gleisdreieck vom Park abtrennen, finde ich ebenso grauenhaft wie die Hochhäuser.
Wenn das das so gebaut würde, würde die historischen Anlagen der U1 und U2 hinter einer 22 m hohen Mauer verschwinden. Ob der sogenannte Umgebungsschutz des Denkmalrechts gewahrt ist, wenn die neuen Gebäude in 5 m Abstand zum Viadukt stehen, möchte ich bezweifeln. Dass das Viadukt sowieso durch den Bau der S21 verdeckt würde, ist falsch, eine reine Schutzbehauptung, denn die S21 hält mehr Abstand zu U2 und sie blockiert nicht die Blicke auf den Hochbahnhof, weil sie unterhalb liegen wird.
Im Norden ragt das Gebäude MK1 in die von Lenée gedachte Achse hinein, die eigentlich freibleiben sollte. Das war das einzige Zugeständnis, dass die Copro in den Bürgerdialogen 2014/2015 gemacht hat. (Blickachse vom Askanischen Platz über die Schöneberger Straße bis zur Lutherkirche auf dem Dennewitzplatz)
Die Trasse der S21 ist noch nicht planfestgestellt, Ich nehme an, dass sie im Bereich des zukünftigen Umsteigebahnhofs am Gleisdreieck zur U1 doch etwas breiter sein müsste. Ich verstehe nicht, wie der Vorbescheid ohne Klärung dieser Frage erteilt werden konnte.
Die Sachbearbeiterin hat mir einen Gebührenbescheid von ca. 60.- € angekündigt. Inzwischen ist der Gebührenbescheid eingegangen in Höhe von 45,18 €.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Mai 2021
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2. Juli 2021
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Kosten dieser Information:45,18 Euro
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