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Vorbescheid Nr. 2020 / 1503 Urbane Mitte Nord

Für das Baufeld der Urbanen Mitte Nord wurde am 23.07.2020 der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von vier Büro- und Geschäftsgebäuden mit Büro – und Einzelhandelseinrichtungen gestellt. Der Vorbescheid Nr. 2020 / 1503 wurde am 17.09.2020 durch den Fachbereich Bau und Wohnungsaufsicht des Bezirks F-K erteilt. Ich bitte um Einsicht in diesen Vorbscheid.

Ergebnis der Anfrage

Akteneinsicht Vorbescheid Urbane Mitte Nord

Nach dem ich den Text de Vorbescheids bekommen hatte, bot mir die Sachbearbeiterin des Bezirksamtes an, die weiteren Unterlagen vor Ort im Rathaus Kreuzberg anzusehen. Ich habe schon mehrfach Akten eingesehen bei der Senatsverwaltung und in anderen Bezirken, immer war Fotografieren erlaubt, hier durfte ich es nicht. Deswegen konnte ich nur Skizzen und Notizen machen.

Außer dem Text des Vorbescheids, den ich hier schon veröffentlicht habe, bestehen die Unterlagen aus folgenden Teilen:

Bau- und Betriebsbeschreibung
Schwarzplan 1:500
Schwarzplan 1:2000
Höhenplan, isometrisch gezeichnet
Abstandsflächenplan
Erschließungsplan
Flächenaufstellung

Es sind vier langgestreckte Gebäude (MK 1 bis MK 4) vorgesehen, alle 22,50 m hoch . Es werden quasi alle Flächen belegt, die nicht planfestgestelltes oder zukünftiges (S21) Bahngelände sind. Der Abstand der Gebäude nach Osten zum Viadukt der U2 beträgt nur ca. 5 m, an die U1 soll von Norden und Süden ebenfalls dicht heran gebaut werden. Im Süden wird der Rettungsweg teilweise überbaut (Gebäude MK4). Dort ist im EG ein Luftgeschoss vorgesehen, durch das der Rettungsweg führen soll.

In der Betriebsbeschreibung steht Büronutzung sowie Einzelhandel, nach Einzelhandel folgen mehrere Zeilen, die geschwärzt sind.

Die Abstandflächen fallen überwiegend auf das eigene Grundstück, im Norden jedoch Überlagerung mit dem Parkhaus Debis, das sei unbedenklich, da gleicher Eigentümer. Überschreitung der Abstandsflächen ebenso nach Osten zum Viadukt der U2, die sei ebenfalls unbedenklich, da das Viadukt, nur eingeschossig sei. Nach Westen fallen Abstandsflächen in den Park.

Zum Denkmalschutz heißt es, der Umgebungsschutz sei gewahrt, die Verdeckung des Viadukts der U2 sei unproblematisch, weil dies später durch den Bau der S21 sowieso verdeckt würde. Der Vorbescheid diene jedoch nicht zur Klärung der denkmalrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens.

Im Höhenplan werden zum Vergleich die Höhen benachbarter Gebäude angegeben z. B. Kühlhaus 18,5 m Traufe/ 33,50 First, Parkhaus 19,4/ 21,70, Wohnpanorama 22,50/25,50 , Hotel Luckenwalder 18,8/22 m. Dient zur Einordnung nach §34 Baugesetzbuch.

Fazit:

Die Vorstellung, bis zu 200 m lange Riegel, 22,5 m hoch würden hier das historische Gleisdreieck vom Park abtrennen, finde ich ebenso grauenhaft wie die Hochhäuser.

Wenn das das so gebaut würde, würde die historischen Anlagen der U1 und U2 hinter einer 22 m hohen Mauer verschwinden. Ob der sogenannte Umgebungsschutz des Denkmalrechts gewahrt ist, wenn die neuen Gebäude in 5 m Abstand zum Viadukt stehen, möchte ich bezweifeln. Dass das Viadukt sowieso durch den Bau der S21 verdeckt würde, ist falsch, eine reine Schutzbehauptung, denn die S21 hält mehr Abstand zu U2 und sie blockiert nicht die Blicke auf den Hochbahnhof, weil sie unterhalb liegen wird.

Im Norden ragt das Gebäude MK1 in die von Lenée gedachte Achse hinein, die eigentlich freibleiben sollte. Das war das einzige Zugeständnis, dass die Copro in den Bürgerdialogen 2014/2015 gemacht hat. (Blickachse vom Askanischen Platz über die Schöneberger Straße bis zur Lutherkirche auf dem Dennewitzplatz)

Die Trasse der S21 ist noch nicht planfestgestellt, Ich nehme an, dass sie im Bereich des zukünftigen Umsteigebahnhofs am Gleisdreieck zur U1 doch etwas breiter sein müsste. Ich verstehe nicht, wie der Vorbescheid ohne Klärung dieser Frage erteilt werden konnte.

Die Sachbearbeiterin hat mir einen Gebührenbescheid von ca. 60.- € angekündigt. Inzwischen ist der Gebührenbescheid eingegangen in Höhe von 45,18 €.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    45,18 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorbescheid Nr. 2020 / 1503 Urbane Mitte Nord [#221301]
Datum
29. Mai 2021 15:07
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für das Baufeld der Urbanen Mitte Nord wurde am 23.07.2020 der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von vier Büro- und Geschäftsgebäuden mit Büro – und Einzelhandelseinrichtungen gestellt. Der Vorbescheid Nr. 2020 / 1503 wurde am 17.09.2020 durch den Fachbereich Bau und Wohnungsaufsicht des Bezirks F-K erteilt. Ich bitte um Einsicht in diesen Vorbscheid.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221301/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
WG: Bebauungsplan VI-140 g VE, Dennewitzstraße [#220832] Sehr Antragsteller/in hiermit setze ich mich noch einmal…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
WG: Bebauungsplan VI-140 g VE, Dennewitzstraße [#220832]
Datum
1. Juni 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,4 KB
image002.jpg
4,4 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit setze ich mich noch einmal mit Ihnen bzgl. Ihrer Anfrage zur Akteneinsicht in Verbindung. Meine E-Mail vom 27.05.2021 kam anscheinend nicht bei Ihnen an. Vielleicht könnten Sie mir eine Rückmeldung geben, ob diese E-Mail bei Ihnen angekommen ist? Ich wäre Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Bebauungsplan VI-140 g VE, Dennewitzstraße [#220832] [#221301] Sehr << Anrede >> Ihr Schreibe…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bebauungsplan VI-140 g VE, Dennewitzstraße [#220832] [#221301]
Datum
7. Juni 2021 11:42
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben mit dem Betreff Bebauungsplan VI-140 g VE, Dennewitzstraße [#220832] ist hier als Antwort auf meine Anfrage bezüglich des Vorbescheids Nr. 2020 / 1503 Urbane Mitte Nord eingegangen. Die Anfrage zum Bebauungsplan VI-140 g VE, Dennewitzstraße ist erledigt, die zum Vorbescheid Nr. 2020 / 1503 Urbane Mitte Nord ist noch unbeantwortet. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221301/
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen u.…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord
Datum
10. Juni 2021 11:36
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
InfoblattDatenverarbeitung.pdf
125,8 KB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen u.a. eine Eingangsbestätigung verbunden mit dem Hinweis, dass ich Ihnen die gewünschten Unterlagen ebenfalls per E-Mail übersende. Ich Bitte um Beachtung der Anhänge. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Juni 2021 17:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301] Sehr << Anrede >> vielen Dank fü…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301]
Datum
10. Juni 2021 17:45
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung des Vorbescheids. Es fehlen jedoch die im Schreiben genannnten Anlagen zum Vorbescheid, ohne die der Vorbescheid schwer zu verstehen ist. Bitte senden Sie mir noch folgende Unterlagen: Bau- und Betriebsbeschreibung Schwarzplan 1 und 2 Höhenplan Erschließungsplan Abstandsflächenplan Flächenaufstellung ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221301/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301] Sehr << Anrede >> bei der Einsic…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301]
Datum
11. Juli 2021 19:59
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei der Einsichtnahme vor Ort im Rathaus Kreuzberg in die Unterlagen des Vorbescheids Urbane Mitte wurde mir verwehrt, die Akten zu fotografieren. Nach der herrschenden Rechtsprechung beinhaltet ein Einsichtsrecht jedoch stets das Recht darauf, sich Notizen, Abschriften oder Auszüge aus den Unterlagen anzufertigen. Das Abfotografieren der Akten stellt nichts anderes dar, als unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel sich selbst Notizen, Abschriften bzw. Auszüge aus den Unterlagen anzufertigen. Ich möchte Sie bitten, Ihre Haltung zum Fotografieren bei dieser und zukünftigen Einsichtnahmen zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221301/
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
AW: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301] Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihre Akt…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301]
Datum
13. Juli 2021 20:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Bezug auf Ihre Akteneinsicht in die Unterlagen zum Vorbescheid Urbane Mitte hier bei uns im Hause sowie Ihre Mail vom 11.07. (siehe unten) möchte ich noch einmal kurz erläutern, warum Ihnen ein fotografieren der Lagepläne inkl. der Anlagen (Anmerkung: wenn ich richtig informiert bin, war es Ihnen möglich andere Unterlagen zu fotografieren) nicht erlaubt werden konnte. Hintergrund ist, dass besagte Pläne urheberrechtlich geschützt sind, da sie im Auftrag der Vorhabenträger erstellt worden sind. Anders würde es sich natürlich verhalten, wenn das Bezirksamt der Auftraggeber gewesen wäre. Aufgrund des besagtem Urheberrechts ist es uns nicht möglich die Pläne ohne Einverständnis der Ersteller zu veröffentlichen als auch entsprechende Fotografien anzufertigen. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301] Sehr << Anrede >> Bei der Einsic…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301]
Datum
28. Juli 2021 06:03
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bei der Einsichtnahme in die Unterlagen des Vorbescheids wurde mir fotografieren grundsätzlich verwehrt, nicht nur in bestimmte Unterlegen. Sie sind also falsch informiert, wenn Sie behaupten, ich hätte einen Teil der Unterlagen fotografieren können. Ihre Argumentation mit dem Urheberrecht ist schwer nachzuvollziehen. Einerseits sprechen die Unterlagen selbst gegen diese Einschätzung, dass es hier urheberrechtlich geschützte Darstellungen gäbe. Die geistige Schöpfungshöhe der zeichnerischen Unterlagen tendiert gegen Null. Es handelt sich weder um einen kreativen noch künstlerisch wertvollen Entwurf, sondern lediglich um farbliche Kennzeichnung einzelner Flächen. Von daher ist äußerst zweifelhaft, ob für diese Unterlagen überhaupt ein Urheberrecht in Anspruch genommen werden kann. Sollte dennoch wider Erwarten ein Urheberrecht bestehen, wäre dies allein noch kein Grund mir das Fotografieren zu verwehren. Eine Verletzung des Urheberrechts könnte erst in dem Moment entstehen, wenn ich die Unterklagen veröffentlichte. Solange ich sie nur zur Information nutze, kann keine Verletzung des Urheberrechts entstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221301/
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Automatische Antwort: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301] Sehr Antragsteller/in viel…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Automatische Antwort: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301]
Datum
28. Juli 2021 06:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin erst ab dem 16.08.2021 wieder im Büro erreichbar. Ihre E-Mails werde ich nur in unregelmäßigen Abständen lesen können. In dringenden Angelegenheiten das Stadtentwicklungsamt betreffend, wenden Sie sich bitte an Herrn Peckskamp (<<E-Mail-Adresse>>). In dringenden Angelegenheiten den Fachbereich Vermessung betreffend, wenden Sie sich bitte an "<<E-Mail-Adresse>>". Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301] Sehr geehrte Damen und …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301]
Datum
25. Januar 2022 17:55
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorbescheid Nr. 2020 / 1503 Urbane Mitte Nord“ vom 29.05.2021 (#221301) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 208 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221301/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Automatische Antwort: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301] Sehr Antragsteller/in h…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Automatische Antwort: Akteneinsicht betreffend Vorbescheid Urbane Mitte Nord [#221301]
Datum
15. Februar 2022 11:01
Status
Warte auf Antwort
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5,8 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit teile ich Ihnen mit, dass wir Ihre Anfrage als erledigt ansehen, da eine Akteneinsicht stattfand und Sie auch den Gebührenbescheid bezahlt haben. Wir schließen nun die Anfrage! Mit freundlichen Grüßen
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