Vordiagnostizierte Meldungen

Was sind „vordiagnostizierte Meldungen“ und wie setzt sich dieser Wert zusammen?
Reicht dafür ein Blick in die Glaskugel oder gibt es dazu eine Berechnungsgrundlage?
Bitte erläutern Sie ausführlich, wie Sie diese Werte ermitteln!
(Da sich das Gesundheitsamt Flensburg offensichtlich nicht an bundesdeutsche Gesetze halten muss, sollte dieses auch nicht mit der ärztlichen Schweigepflicht korrelieren.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was sind „vordiagnostiziert…
An Stadt Flensburg - Fachbereich 2 / Gesundheitsdienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vordiagnostizierte Meldungen [#212557]
Datum
13. Februar 2021 10:51
An
Stadt Flensburg - Fachbereich 2 / Gesundheitsdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was sind „vordiagnostizierte Meldungen“ und wie setzt sich dieser Wert zusammen? Reicht dafür ein Blick in die Glaskugel oder gibt es dazu eine Berechnungsgrundlage? Bitte erläutern Sie ausführlich, wie Sie diese Werte ermitteln! (Da sich das Gesundheitsamt Flensburg offensichtlich nicht an bundesdeutsche Gesetze halten muss, sollte dieses auch nicht mit der ärztlichen Schweigepflicht korrelieren.)
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212557/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Flensburg - Fachbereich 2 / Gesundheitsdienste
Ihre Anfrage zu den Corona-Fallzahlen Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse. Di…
Von
Stadt Flensburg - Fachbereich 2 / Gesundheitsdienste
Betreff
Ihre Anfrage zu den Corona-Fallzahlen
Datum
3. März 2021 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse. Die "vordiagnostizierten Meldungen" unter den aktuellen Corona-Meldungen der Stadt Flensburg haben selbstverständlich eine Grundlage. Sie erschließen sich wie folgt: Seit Anfang des Jahres verzeichnen wir in Flensburg leider eine Vielzahl an Mutationen des bisher bekannten Coronavirus, welche ansteckender sind als das ursprüngliche Virus. In den Laboren, in denen die Flensburger Tests ausgewertet werden, können Veränderungen des Virus nachgewiesen werden, jedoch nicht im Detail, um welche Mutationsvariante es sich handelt. Diese präzise Sequenzierung ist nur in wenigen Laboren möglich und wird für die Flensburger Tests in der Berliner Charité vorgenommen. Um das Ganze zeitlich einzuordnen: Eine Veränderung der Infektion ist circa ein-zwei Tage nach der Testung nachgewiesen. Dann wird die Probe nach Berlin zur Sequenzierung geschickt. Bis feststeht, um welche Mutation des Coronavirus es sich handelt, vergeht ungefähr eine Woche. Für das weitere Vorgehen, insbesondere die Kontaktnachverfolgung, sind jedoch nicht erstrangig die Einzelfälle, sondern ein zügiges Bild der Gesamtzahl an Infektionsfällen und deren Mutationsanteil relevant. Bisher zeigte sich, dass der Verdacht der Mutation sich bei allen geprüften und als verändert diagnostizierten Proben auch bestätigte. Um einer zeitliche Verzögerung unseres Handelns vorzubeugen und der Bevölkerung möglichst früh diese Information zur Verfügung zu stellen, diagnostizieren wir die Mutationsmeldungen im Voraus. Die Bestätigung erfolgt daher durch die Sequenzierung, die Vordiagnose kann bereits bei der ersten Analyse untersucht werden. Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen