Guten Tag!
Hiermit bestätige ich den Eingang.
Worauf stützen Sie Informationsanspruch? Haben Sie ein berechtigtes
Interesse?
MfG
Am 10.03.2024 02:26, schrieb Klaus Klausinger [#302593]:
> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
>
> Guten Tag,
>
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> Eine möglichst genaue Protokollierung (wenn möglich mit Datum) der
> Vorfälle, die zur Schließung der Etagentoiletten geführt haben.
> Weiterhin würde uns interessieren, welche Toiletten zur Benutzung von
> Transpersonen oder Nonbinären
> Personen vorgesehen sind.
>
> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu
> Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen
> (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem
> Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit
> Umweltinformationen betroffen sind) und dem
> Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit
> Verbraucherinformationen betroffen sind).
>
> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
>
> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands,
> dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur
> Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG
> NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit
> Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine
> einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
>
> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
> ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten
> anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine
> gesetzliche Grundlage gibt.
>
> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir
> die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines
> Monats zugänglich zu machen.
>
> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie
> bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber
> zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner
> Daten an Dritte.
>
> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in
> elektronischer Form (E-Mail).
> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
> Mühe!
>
> Mit freundlichen Grüßen