Vorfälle mit E-Scooter

Anfrage an: Polizeiverwaltungsamt

Statistik über die Anzahl an angezeigten Vorfällen im Bezug auf E-Scooter insbesondere Diebstahl, Sachbeschädigung und Unfälle der letzten Jahre. Falls möglich bitte auch Aufschlüsseln ob sich die betroffenen E-Scooter Privatpersonen oder Unternehmen gehören.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik über die Anz…
An Polizeiverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorfälle mit E-Scooter [#288023]
Datum
10. September 2023 19:16
An
Polizeiverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik über die Anzahl an angezeigten Vorfällen im Bezug auf E-Scooter insbesondere Diebstahl, Sachbeschädigung und Unfälle der letzten Jahre. Falls möglich bitte auch Aufschlüsseln ob sich die betroffenen E-Scooter Privatpersonen oder Unternehmen gehören.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288023/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeiverwaltungsamt
Vollzug Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) Ihr Antrag vom 10. September 2023 über den Webservice "f…
Von
Polizeiverwaltungsamt
Betreff
Vorfälle mit E-Scooter [#288023]
Datum
10. Oktober 2023 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Vollzug Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) Ihr Antrag vom 10. September 2023 über den Webservice "fragdenstaat.de" mit der Anfragenummer: 288023 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 10. September 2023 baten Sie um Übermittlung einer "Statistik über die Anzahl an angezeigten Vorfällen in Bezug auf E-Scooter insbesondere Diebstahl, Sachbeschädigung und Unfälle der letzten Jahre". Sofern möglich, sollte hierbei auch eine Aufschlüsselung nach betroffenen Privatpersonen und Unternehmen erfolgen. Hinsichtlich der von Ihnen angefragten Unfallstatistik verweisen wir auf die jeweiligen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen im Internet. In Deutschland werden Verkehrsunfälle gemäß des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (StVUnfStatG) in einer Bundesstatistik erfasst. Die als "amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik" bezeichnete Datensammlung wird vom Statistischen Bundesamt (Destatis) geführt. Den Zahlen liegen die Erhebungen der Polizeien zugrunde. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig standardisierte Auswertungen in Monats- und Jahresberichten (Fachserie 8 / Reihe 7) für das gesamt Bundesgebiet. Entsprechende Veröffentlichungen für Sachsen erfolgen durch das Statistische Landesamtes des Freistaates Sachsen Zur Beurteilung des Unfallgeschehens mit Elektrokleinstfahrzeugen, hiervon sind auch E-Scooter mitumfasst, wurden ab dem 1. Januar 2020 neue Verkehrsbeteiligungsarten in die Straßenverkehrsunfallstatistik aufgenommen. Somit besteht ab dem Kalenderjahr 2020 die Möglichkeit, spezifische Unfallinformationen zu Elektrokleinstfahrzeugen statistisch abzufragen. Die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und des Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen sind unter folgenden Internetadressen abrufbar: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/_inhalt.html#sprg230562 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_N021_462.html https://www.statistik.sachsen.de/html/strassenverkehrsunfaelle.html Bezüglich einer Statistik über die Anzahl an angezeigten Vorfällen in Bezug auf E-Scooter, insbesondere Diebstahl und Sachbeschädigung der letzten Jahre, verweisen wir an das Landeskriminalamt Sachsen als transparenzpflichtige Stelle für die Beantwortung von Fragen zu statistischen Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. Mit freundlichen Grüßen