Vorfälle mit E-Scooter

Anfrage an: Polizei Berlin

Statistik über die Anzahl an angezeigten Vorfällen im Bezug auf E-Scooter insbesondere Diebstahl, Sachbeschädigung und Unfälle der letzten Jahre. Falls möglich bitte auch Aufschlüsseln ob sich die betroffenen E-Scooter Privatpersonen oder Unternehmen gehören.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statis…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorfälle mit E-Scooter [#288019]
Datum
10. September 2023 19:11
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik über die Anzahl an angezeigten Vorfällen im Bezug auf E-Scooter insbesondere Diebstahl, Sachbeschädigung und Unfälle der letzten Jahre. Falls möglich bitte auch Aufschlüsseln ob sich die betroffenen E-Scooter Privatpersonen oder Unternehmen gehören.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288019/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit gebe ich Ihnen Gelegenheit Ihren Antrag zu konkretisieren. Hinsi…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Vorfälle mit E-Scooter [#288019]
Datum
10. September 2023 20:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit gebe ich Ihnen Gelegenheit Ihren Antrag zu konkretisieren. Hinsichtlich des Zeitraums (..der letzten Jahre...) ist der Antrag zu unbestimmt und kann nicht bearbeitet werden. Sollte bis zum 18.09.2023 der Antrag nicht konkretisiert werden, wird von einer weiteren Bearbeitung abgesehen. Polizei Berlin PPr Just 43 We – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>