Vorfahrtsituation Landesstraße 183 Kreuzung Am Sommersberg/Kurfürstenstraße
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir Auskunft über folgende Situation:
Ich würde gerne wissen, warum die höherrangige L183 an dieser Kreuzung keine Vorfahrt gegenüber der Gemeindestraßen Am Sommersberg/Kurfürstenstraße hat. Die L183 wurde dort mit Zeichen 205 versehen, die kreuzende Gemeindestraße jedoch mit dem vorfahrgebenden Zeichen 301. Sollte die Lichtzeichenanlage an der Stelle ausfallen, hätte der Querverkehr, mit niedrigerem Rang, als der Verkehr der Landesstraße an dieser Stelle Vorfahrt, was ich mir nicht erklären kann, und womit auch der Begriff der Landesstraße ad absurdum geführt wird. Dies führt gefühlt auch dazu, dass die Straßen niedrigeren Ranges an dieser Stelle längere Grünphasen haben, als die höherrangige Landesstraße.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. August 2022
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13. September 2022
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