Vorfall am 27.05.2019

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

Am 27.05.2019. veröffentlichte das Polzeipräsidium Ulm in einer Pressemeldung, dass mehrere unbekannte politische Schmiererein in Salach hinterlassen haben und der Göppinger Innenstadt mehrere Betrunkene "Parolen und politisch motivierte Handzeichen" von sich gegeben haben.

1. Was für Parolen wurden gerufen?
2. Welche Schmiererein wurden gesprüht?
3. Waren verfassungsfeindliche Parolen oder Symbole nach StGB §86 dabei?
4. Sind die Parolen und handzeichen als politisch rechts einzuordnen?
5. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 27.05.2019. ve…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorfall am 27.05.2019 [#173424]
Datum
5. Januar 2020 19:07
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 27.05.2019. veröffentlichte das Polzeipräsidium Ulm in einer Pressemeldung, dass mehrere unbekannte politische Schmiererein in Salach hinterlassen haben und der Göppinger Innenstadt mehrere Betrunkene "Parolen und politisch motivierte Handzeichen" von sich gegeben haben. 1. Was für Parolen wurden gerufen? 2. Welche Schmiererein wurden gesprüht? 3. Waren verfassungsfeindliche Parolen oder Symbole nach StGB §86 dabei? 4. Sind die Parolen und handzeichen als politisch rechts einzuordnen? 5. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173424
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | Einsatz am 27.05.2019 RuD-0221/20/1 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | Einsatz am 27.05.2019
Datum
7. Januar 2020 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
RuD-0221/20/1 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage ist am 05.01.2020 beim Polizeipräsidium Ulm eingegangen. Wir prüfen derzeit den zu Grunde liegenden Sachverhalt und kommen unaufgefordert wieder auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Ulm
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihr Schreiben, den Eingang bestätige ich hiermit. Ich habe ihn an die zust…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
AW: Vorfall am 27.05.2019 [#173424]
Datum
7. Januar 2020 18:01
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihr Schreiben, den Eingang bestätige ich hiermit. Ich habe ihn an die zuständige Stelle weitergeleitet, von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Az.: Ö-0221.3 Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | Pressemeldung vom 27.05.2019 RuD-0221/20/1 Sehr geehrteAntragste…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | Pressemeldung vom 27.05.2019
Datum
8. Januar 2020 13:09
Status
RuD-0221/20/1 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 05.01.2020 haben Sie unter Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Informationen zu nachstehenden Fragen bezüglich einer Pressmeldung des Polizeipräsidiums Ulm vom 27.05.2019 beantragt: "1.) Was für Parolen wurden gerufen? 2.) Welche Schmierereien wurden gesprüht? 3.) Waren verfassungsfeindliche Parolen oder Symbole nach StGB § 86 dabei? 4.) Sind die Parolen unter handzeichen als politisch rechts einzuordnen? 5.) Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?" Ihre Anfrage bezieht sich auf Verfahren, die nach Abschluss der Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Ulm an die zuständige Staatsanwaltschaft Ulm abgegeben wurden. Sie werden dort unter den Aktenzeichen 11 UJs 3312/19 und 11 Js 17581/19 geführt. Nach § 1 Abs. 3 LIFG in Verbindung mit § 480 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage an die Staatsanwaltschaft Ulm zu stellen. Mit freundlichen Grüßen