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Vorgabe Anschlusssicherung S-Bahn Hamburg

In Anlage A2.3 des ab Dezember 2018 geltenden Verkehrsvertrags mit der S-Bahn sind zu gewährleistende Anschlüsse im S-Bahn-Netz geregelt. Sie entsprachen augenscheinlich in dieser Form dem zum Vertragsabschluss bereits bestehenden Zustand.

Mit Jahresbeginn 2016 hat die S-Bahn Hamburg gleichwohl die Gewährleistung dieser Anschlüsse offenbar aufgegeben, vgl. http://www.nahverkehrhamburg.de/s-bahnen-warten-am-hauptbahnhof-nicht-mehr-aufeinander-3316/.

Bitte senden Sie mir ggf. dazu bestehende Absprachen zwischen BWVI und S-Bahn Hamburg zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2018
  • Frist
    13. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
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Betreff
Vorgabe Anschlusssicherung S-Bahn Hamburg [#26977]
Datum
12. März 2018 06:36
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In Anlage A2.3 des ab Dezember 2018 geltenden Verkehrsvertrags mit der S-Bahn sind zu gewährleistende Anschlüsse im S-Bahn-Netz geregelt. Sie entsprachen augenscheinlich in dieser Form dem zum Vertragsabschluss bereits bestehenden Zustand. Mit Jahresbeginn 2016 hat die S-Bahn Hamburg gleichwohl die Gewährleistung dieser Anschlüsse offenbar aufgegeben, vgl. http://www.nahverkehrhamburg.de/s-bahnen-warten-am-hauptbahnhof-nicht-mehr-aufeinander-3316/. Bitte senden Sie mir ggf. dazu bestehende Absprachen zwischen BWVI und S-Bahn Hamburg zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 12.03.2018 in dem Sie sich nach dem Vorgehen der An…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Vorgabe Anschlusssicherung S-Bahn Hamburg [#26977]
Datum
4. April 2018 17:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 12.03.2018 in dem Sie sich nach dem Vorgehen der Anschlusssicherung im Rahmen des S-Bahn Verkehrsvertrages ab Dezember 2018 erkundigen. Die in der Anlage A 2.3. beschriebene Anschlusssicherung gilt nicht für verspätete Fahrten und wird daher unverändert Gültigkeit haben. Zur Erläuterung können wir Ihnen mitteilen, dass die S-Bahn Hamburg GmbH seit Fahrplanwechsel 2015 die freiwillige Anschlusssicherung im Verspätungsfall zu Gunsten einer höheren Stabilität des Gesamtfahrplanes und der Pünktlichkeit im Gesamtnetz aufgegeben hat. Die derzeitigen und künftigen Vorgaben des Verkehrsvertrages sind davon unberührt. Absprachen hierzu gibt es daher nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Antwort. In Anlage 2.3 ist die Rede von 1 Minute "Warten"…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vorgabe Anschlusssicherung S-Bahn Hamburg [#26977]
Datum
11. April 2018 22:42
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Antwort. In Anlage 2.3 ist die Rede von 1 Minute "Warten" zur "Anschlusssicherung". Laut dem in Anlage 2.2 festgehaltenen Fahrplan treffen S1 und S21 in Hauptreiserichtung am Hauptbahnhof etwa zeitgleich ein und fahren zeitgleich (<= 0,3 Min.) wieder ab. Mithin ist ein "Warten" auf eine andere Linie zur Anschlusssischerung nur und gerade dann nötig, wenn einer der beteiligten Züge verspätet ist. In Anlage 2.3 findet sich auch kein Vermerk, dass die Regelung im Verspätungsfall nicht gilt. Können Sie mir vielleicht kurz erläutern, in welchen Fällen die vertraglich festgehaltene Anschlusssicherung zu gewährleisten ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage vom 11.04.2018 in der Sie sich inhaltlich zum Ablauf i…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: AW: Vorgabe Anschlusssicherung S-Bahn Hamburg [#26977]
Datum
22. Juni 2018 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage vom 11.04.2018 in der Sie sich inhaltlich zum Ablauf im Verspätungsfall erkundigen. Zu der von Ihnen gestellten Rückfragen, kann ich folgendes mitteilen: Für den Kunden und die abfertigende Aufsicht gelten die veröffentlichten minutengenauen Zeiten. Die folgende Übersicht als beispielhafte Darstellung, wie Fälle gemäß dem Text der Wartezeitrichtlinie in der Nebenverkehrszeit (NVZ) mit 10-Min-Takt auf der Linie S1 und einem 20-Minuten-Takt auf der Linie S21 verfahren wird. Basis ist die pünktliche Abfahrtsminute. Im Beispiel ist die Minute 24 die fahrplanbezogene Abfahrtzeit: Linie S1 kommt pünktlich zur Minute 24 an; Linie S21 kommt verspätet um 26 => es wird gerade noch gewartet Linie S1 kommt etwas verspätet um 25 an; Linie S21 kommt verspätet um 26 => es wird gerade noch gewartet Linie S21 kommt pünktlich um 24 an; Linie S1 etwas verspätet um 25 => es wird gerade noch gewartet Linie S21 und Linie S1 kommen etwas verspätet auf 25 an => es wird gerade noch gewartet In allen anderen Fällen gibt es keine Anschlusszeit, d. h. es wird nie durch einen Zug mehr als 2 Minuten gewartet. Des Weiteren bitte ich Sie zu beachten, dass das Hamburgische Transparenzgesetz keine Pflicht begründet Inhalte vorhandener Informationen zu bewerten, zu begründen oder mit dem Antragsteller zu diskutieren. Daher bitten wir auch von weiteren inhaltlichen Rückfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen sehr, dass Sie mir antworteten, obwohl Sie dazu gesetzlich gar nic…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vorgabe Anschlusssicherung S-Bahn Hamburg [#26977]
Datum
30. Juni 2018 21:45
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen sehr, dass Sie mir antworteten, obwohl Sie dazu gesetzlich gar nicht verpflichtet sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.