Vorgabe Anschlusssicherung S-Bahn Hamburg
In Anlage A2.3 des ab Dezember 2018 geltenden Verkehrsvertrags mit der S-Bahn sind zu gewährleistende Anschlüsse im S-Bahn-Netz geregelt. Sie entsprachen augenscheinlich in dieser Form dem zum Vertragsabschluss bereits bestehenden Zustand.
Mit Jahresbeginn 2016 hat die S-Bahn Hamburg gleichwohl die Gewährleistung dieser Anschlüsse offenbar aufgegeben, vgl. http://www.nahverkehrhamburg.de/s-bahnen-warten-am-hauptbahnhof-nicht-mehr-aufeinander-3316/.
Bitte senden Sie mir ggf. dazu bestehende Absprachen zwischen BWVI und S-Bahn Hamburg zu.
Information nicht vorhanden
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Datum12. März 2018
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13. April 2018
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