Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung"

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Aufstellung aller Entscheidungen des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" (AKE) der letzten 5 Jahre; gern auch via Link auf online-Dokumente.
Der Arbeitskreis entwickelt Vorgaben für Prüforganisationen, die KFZ-Untersuchungen durchführen, wie TÜV, Dekra oder GTÜ. Seine Entscheidungen betreffen Millionen Betreiber von KFZ. Sie sind aber -bisher- nicht öffentlich zugänglich, was vielfach bei KFZ-Betreibern und bei Prüfern Irrittationen, Konflikte und Mehrarbeit bewirkt.
Diese Anfrage hatte ich am 18.09. an das BMDV gesandt, dort wurde nun an Sie als zuständige Bundesbehörde verwiesen (s. Anfrage #288470).

Antwort verspätet

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  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
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Bernd Brincken
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung aller Entscheidungen des …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Bernd Brincken
Betreff
Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" [#289861]
Datum
9. Oktober 2023 17:05
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung aller Entscheidungen des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" (AKE) der letzten 5 Jahre; gern auch via Link auf online-Dokumente. Der Arbeitskreis entwickelt Vorgaben für Prüforganisationen, die KFZ-Untersuchungen durchführen, wie TÜV, Dekra oder GTÜ. Seine Entscheidungen betreffen Millionen Betreiber von KFZ. Sie sind aber -bisher- nicht öffentlich zugänglich, was vielfach bei KFZ-Betreibern und bei Prüfern Irrittationen, Konflikte und Mehrarbeit bewirkt. Diese Anfrage hatte ich am 18.09. an das BMDV gesandt, dort wurde nun an Sie als zuständige Bundesbehörde verwiesen (s. Anfrage #288470).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Brincken Anfragenr: 289861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289861/ Postanschrift Bernd Brincken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Brincken
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Brincken, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o. g. Anfrage vom 09.10.2023. Um mit …
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180.01/002#539 - Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsrechten zu Ihrer Anfrage vom 09.10.2023 zu Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" [#289861]
Datum
10. Oktober 2023 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brincken, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o. g. Anfrage vom 09.10.2023. Um mit der Prüfung beginnen zu können, benötige ich weitere Daten des betroffenen Fahrzeugs. Ich bitte Sie daher um Übermittlung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Personenbezogene Daten werden nicht benötigt und können bei Bedarf unkenntlich gemacht werden. Aufgrund des derzeit sehr hohen Anfrageaufkommens muss ich Ihnen zudem leider mitteilen, dass im Anschluss die Beantwortung Ihrer Fragestellungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald alle benötigten Informationen vorliegen, komme ich umgehend auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brincken
Sehr << Anrede >> danke für die prompte Antwort. Jedoch bezieht sich meine Anfrage nicht auf einen Ei…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Bernd Brincken
Betreff
AW: GZ 511-180.01/002#539 - Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsrechten zu Ihrer Anfrage vom 09.10.2023 zu Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" [#289861]
Datum
11. Oktober 2023 13:20
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die prompte Antwort. Jedoch bezieht sich meine Anfrage nicht auf einen Einzelfall, daher soll das Ergebnis dann auch hier veröffentlicht werden. Regeln für Prüfungen sollten den Geprüften stets bekannt sein - eigentlich eine Binsenweisheit. Darüber hinaus ist ist einem modernen Rechtsstaat wie der BR Deutschland nicht hinnehmbar, dass für die Bürger gültige Regelungen in einer Grauzone hinter verschlossenen Türen ausgekungelt und geheim gehalten werden. Die aktuelle Praxis irritiert nicht nur KFZ-Betreiber, sondern auch viele Prüfer, und schädigt das Vertrauen in die Prüforganisationen - und das KBA. Bitte veröffentlichen Sie die angeforderten Dokumente in der angesetzten Frist ! Mit freundlichen Grüßen Bernd Brincken Anfragenr: 289861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289861/ Postanschrift Bernd Brincken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bernd Brincken
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technis…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Bernd Brincken
Betreff
AW: GZ 511-180.01/002#539 - Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsrechten zu Ihrer Anfrage vom 09.10.2023 zu Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" [#289861]
Datum
11. November 2023 13:56
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung"“ vom 09.10.2023 (#289861) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Brincken
Bernd Brincken
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technis…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Bernd Brincken
Betreff
AW: GZ 511-180.01/002#539 - Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsrechten zu Ihrer Anfrage vom 09.10.2023 zu Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" [#289861]
Datum
20. November 2023 17:36
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung"“ vom 09.10.2023 (#289861) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Ich setze dem KBA hiermit eine letzte Frist, die genannten Daten bereit zu stellen: 30.11.2023 Nach fruchtlosem Ablauf sähe ich mich veranlasst, die Sache auf dem Rechtsweg zu verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Brincken
Kraftfahrt-Bundesamt
400-26/016#016-Bernd Brincken - Antrag nach Informationsfreiheits Sehr geehrter Herr Brincken, beiliegendes Schre…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
400-26/016#016-Bernd Brincken - Antrag nach Informationsfreiheits
Datum
4. Dezember 2023 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brincken, beiliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brincken
AW: 400-26/016#016-Bernd Brincken - Antrag nach Informationsfreiheits [#289861] Sehr << Anrede >> dank…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Bernd Brincken
Betreff
AW: 400-26/016#016-Bernd Brincken - Antrag nach Informationsfreiheits [#289861]
Datum
4. Dezember 2023 12:48
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Mitteilung des Aktenzeichens. Nachdem ich schon einen Termin beim Anwalt anfragte - wann darf ich mit der Freigabe der o.g. Informationen durch das KBA rechnen? Mit freundlichen Grüßen Bernd Brincken Anfragenr: 289861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289861/
Kraftfahrt-Bundesamt
400-26/016#016-Bernd Brincken - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#289861] Sehr geehrter Herr Brincken, d…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
400-26/016#016-Bernd Brincken - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#289861]
Datum
5. Dezember 2023 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brincken, die Bearbeitung Ihres Anliegens wird aufgrund einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle und der Bearbeitung nach Antragseingang noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ein Bearbeitungsabschluss Ihres Anliegens ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Ich bitte Sie dahingehend noch um ein wenig Geduld und danke Ihnen für Ihr Verständnis. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie selbstverständlich unaufgefordert eine schriftliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brincken
AW: 400-26/016#016-Bernd Brincken - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#289861] Sehr << Anrede >&g…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Bernd Brincken
Betreff
AW: 400-26/016#016-Bernd Brincken - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#289861]
Datum
5. Dezember 2023 23:27
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn es eine "Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle" gibt - dann sparen Sie ja viel Arbeit, einfach _eine_ der Anfragen zu erfüllen - also das Ergebnis hier zu veröffentlichen, wo es alle lesen können. Das ist die Zielrichtung meiner Anfrage: Es geht nicht um ein persönliches Anliegen, sondern ein gesellschaftliches - es betrifft Millionen KFZ-Betreiber. Also, ich setze mir den 15.12. als Wiedervorlage, danach geht die Sache an den Anwalt. Mit freundlichen Grüßen Bernd Brincken Anfragenr: 289861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289861/
Kraftfahrt-Bundesamt
Antrag auf Informationszugang vom 09.10.23 Unter Aktenzeichen 400-26/016#016 schreibt das KBA: Hiermit lehne ich I…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 09.10.23
Datum
15. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
kba-12-img-8558_1.jpg
876,8 KB
Unter Aktenzeichen 400-26/016#016 schreibt das KBA: Hiermit lehne ich Ihr Informationsersuchen .. ab. "Losgelöst von der Frage, ob das KBA allein verfügungsberechtigte Stelle für die Entscheidungen des AKE .. und mithin auskunftsverpflichte[te] Stelle ist, ist Ihr Antrag jedenfalls nach §3 Nr. 4 IFG abzulehnen." Es bestünde demnach "Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht". "§8 der Geschäftsordnung für den AKE .. konstituiert ein besonderes Amtsgeheimnis ..". "Der AKE versteht sich als .. beratendes Gremium. Getroffene Vereinbarungen sind den zuständigen obersten Landesbehörden zur Entscheidung zuzuleiten."

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Bernd Brincken
Meine IFG-Anfrage, Ihr Zeichen 400-26/016#016, Ihr Schreiben vom 15.01.24 Sehr geehrter Herr ###, in Ihrem Besche…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Bernd Brincken
Via
Briefpost
Betreff
Meine IFG-Anfrage, Ihr Zeichen 400-26/016#016, Ihr Schreiben vom 15.01.24
Datum
8. Februar 2024
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrter Herr ###, in Ihrem Bescheid, den Sie mir auf meine IFG-Anfrage via fragdenstaat.de vom 09.10.23 sandten, schreiben Sie am Ende: "Getroffene Vereinbarungen [des AKE] sind den zuständigen obersten Landesbehörden zur Entscheidung zuzuleiten." Welche oberste Landesbehörde ist im Falle -NRW- zuständig? Ich habe nun eine Stunde recherchiert, und telefoniert, und konnte keine NRW-Behörde identifizieren, die vom AKE - oder KBA - derartige Mitteilungen empfangen hat, oder dafür vorgesehen sei. Wahrscheinlich habe ich nicht richtig gesucht - und lasse mich gern aufklären. Mit freundlichen Grüßen