Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung"

Aufstellung aller Entscheidungen des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" (AKE) der letzten 5 Jahre; gern auch via Link auf online-Dokumente.
Der Arbeitskreis entwickelt Vorgaben für Prüforganisationen, die KFZ-Untersuchungen durchführen, wie TÜV, Dekra oder GTÜ. Seine Entscheidungen betreffen Millionen Betreiber von KFZ, sind aber -bisher- nicht öffentlich zugänglich, was vielfach auch bei Prüfern Irrittationen, Konflikte und Mehrarbeit bewirkt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
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Bernd Brincken
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung aller Entscheidungen des …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Bernd Brincken
Betreff
Vorgaben des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" [#288470]
Datum
18. September 2023 12:55
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung aller Entscheidungen des "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung" (AKE) der letzten 5 Jahre; gern auch via Link auf online-Dokumente. Der Arbeitskreis entwickelt Vorgaben für Prüforganisationen, die KFZ-Untersuchungen durchführen, wie TÜV, Dekra oder GTÜ. Seine Entscheidungen betreffen Millionen Betreiber von KFZ, sind aber -bisher- nicht öffentlich zugänglich, was vielfach auch bei Prüfern Irrittationen, Konflikte und Mehrarbeit bewirkt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Brincken Anfragenr: 288470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288470/ Postanschrift Bernd Brincken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Brincken

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antwort an Bernd Brincken- IFG1877 s. Anlage. Abgesandt: i.A.
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Antwort an Bernd Brincken- IFG1877
Datum
9. Oktober 2023 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
s. Anlage. Abgesandt: i.A.