Vorgaben, Weisungen etc. zu Menschen in psych. Ausnahmesituationen

Anfrage an: Thüringer Polizei

- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vorgaben, Weisungen, Richtl…
An Thüringer Polizei Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Vorgaben, Weisungen etc. zu Menschen in psych. Ausnahmesituationen [#271561]
Datum
27. Februar 2023 09:52
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271561/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Thüringer Polizei
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Kempen, gerne kommen wir Ihrem Antrag vom 27. Februar 2023 nach. Ihr An…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Vorgaben, Weisungen etc. zu Menschen in psych. Ausnahmesituationen [#271561]
Datum
6. März 2023 16:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Kempen, gerne kommen wir Ihrem Antrag vom 27. Februar 2023 nach. Ihr Antrag wurde zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Soweit der Anspruch auf Informationszugang besteht, werden wir Sie zeitnah, spätestens jedoch bis Ende März 2023 informieren. Hinweis: Für die Beauskunftung erheben wir Gebühren und Auslagen nach dem Kostendeckungsprinzip gemäß § 15 Abs. 1 ThürTG. Bei einem geschätzten Aufwand von voraussichtlich einer Stunde Bearbeitungszeit wird eine Gebühr von 64 EUR berechnet. Die Gebühr kann sich je nach Aufwand verringern oder erhöhen. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Polizei
Sehr geehrter Herr Kempen, mit Ihrer E-Mail vom 27. Februar 2023 baten Sie um Übersendung von Vorgaben, Weisungen…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Vorgaben, Weisungen etc. zu Menschen in psych. Ausnahmesituationen [#271561]
Datum
28. April 2023 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempen, mit Ihrer E-Mail vom 27. Februar 2023 baten Sie um Übersendung von Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbaren Dokumenten im - Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen - Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen. Ihre Anliegen wurde von der zuständigen Fachabteilung geprüft. Im Ergebnis der Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass Unterlagen im Sinne Ihrer Anfrage in der Landespolizeidirektion nicht vorgehalten werden. Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen werden während Ihrer Ausbildung auf verschiedene Einsatzsituationen vorbereitet. Ebenso erfolgen regelmäßig Aus- und Fortbildungen an den Polizeilichen Bildungseinrichtungen (PBE) in Meiningen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die PBE in Meiningen und ggf. an das Landeskriminalamt Thüringen. Mit freundlichen Grüßen