Vorgaben, Weisungen etc. zu Menschen in psych. Ausnahmesituationen

Anfrage an: Hessische Polizei

- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vorgaben, Weisungen, Richtlinie…
An Hessische Polizei Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Vorgaben, Weisungen etc. zu Menschen in psych. Ausnahmesituationen [#271558]
Datum
27. Februar 2023 09:52
An
Hessische Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und/oder auffälligen Verhaltensweisen - Vorgaben, Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben, Empfehlungen und vergleichbare Dokumente im Zusammenhang mit: Umgang von Polizeibeamten mit suizidgefährdeten Menschen Umgang mit suizidgefährdeten Menschen und/oder Menschen in akuten Suizidlagen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271558/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)

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Hessische Polizei
Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Inf…
Von
Hessische Polizei
Betreff
Vorgaben, Weisungen etc. zu Menschen in psych. Ausnahmesituationen [#271558]
Datum
17. März 2023 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Kempen, vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet jedoch gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Aus den vorgenannten Gründen kann Ihre Frage leider nicht im Detail beantwortet werden. Ich danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen