Vorgaben zu Erstattung von Strafanträgen der BSAG
Anfrage an:
Bremer Straßenbahn AG
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft
Ergebnis der Anfrage
Bremen erstattet keine Strafanträge mehr.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. August 2023
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5. September 2023
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