Vorgänge zur Beseitigung von Barrieren in der iOS-App "NINA"

Alle verfügbaren Dokumente und Informationen bzgl. der laufenden Vorgänge zur Beseitigung der bestehenden Nutzungs-Barrieren in der iOS-App "NINA", sowie, falls vorhanden, Informationen zu den dazu beauftragten externen Dienstleister*innen, inklusive der Verträge darüber

Ergebnis der Anfrage

In der iOS-Variante von "NINA" wurden seit Anfang 2021 ganze 167 Tickets zum Thema digitale Barrierefreiheit angelegt, wovon die meisten auch bearbeitet wurden. Die Meisten davon beziehen sich auf den Screen Reader VoiceOver und sind nicht besonders umfangreich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Dokumente und Inform…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgänge zur Beseitigung von Barrieren in der iOS-App "NINA" [#297108]
Datum
13. Januar 2024 18:57
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Dokumente und Informationen bzgl. der laufenden Vorgänge zur Beseitigung der bestehenden Nutzungs-Barrieren in der iOS-App "NINA", sowie, falls vorhanden, Informationen zu den dazu beauftragten externen Dienstleister*innen, inklusive der Verträge darüber
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297108/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölker…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Vorgänge zur Beseitigung von Barrieren in der iOS-App "NINA" [#297108]
Datum
15. Januar 2024 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.   Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 13. Januar 2024.   Wir befinden uns derzeit in der internen Auswertung zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Wir sind bemüht, dass der beantragte Informationszugang ohne Erhebung von Gebühren innerhalb eines Monats erfolgt.   Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 13. Januar 2024. Ihre Fragen beantworte…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
WG: [EXTERN]Vorgänge zur Beseitigung von Barrieren in der iOS-App "NINA" [#297108]
Datum
13. Februar 2024 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 13. Januar 2024. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Alle verfügbaren Dokumente und Informationen bzgl. der laufenden Vorgänge zur Beseitigung der bestehenden Nutzungs-Barrieren in der iOS-App "NINA" sind Ihnen im Anhang beigefügt. Das BBK lehnt eine Veröffentlichung der Vertragsunterlagen oder sonstiger Hinweise auf die Dienstleister ab. Gem. § 3 Nr. 1c IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann. Eine Veröffentlichung der beauftragten Dienstleister sowie dazugehörige Vertragsunterlagen steht dem Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bzw. der Funktionsfähigkeit der Warnung entgegen. Ich bedauere, Ihnen keine anderweitige Antwort geben zu können und hoffe, Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen