Vorgang zum Kauf des Portfolios (Buckow) der DIM durch GEWOBAG und WBM im Jahr 2018

Im Oktober 2018 kauften die landeseigenen Wohungsbaugesellschaften GEWOBAG und WBM ein Portfolio von der Unternehmensgruppe Deutsche Immobilien Management. In der Immobilienzeitung wurde folgende Nachricht veröffentlicht: "Insgesamt 913 Wohnungen im Berliner Bezirk Neukölln gehen zum 31.12.2018 von den bisherigen Eigentümern, zwei von der DIM-Unternehmensgruppe gemanagten geschlossenen Fonds, auf ein Konsortium aus den beiden Berliner landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften GEWOBAG und WBM über." Die GEWOBAG und die WBM wurden demnach von der Kanzlei Becker Büttner Held beraten. Die genaue Bezeichnung der Wohneinheiten lautet Goldhähnchenweg und Kestenzeile. (https://www.wbm.de/fileadmin/projekte/WBM_website/unternehmen/Pressemitteilungen/WBM-Gewobag_BuckowerDuo_20181004.pdf) Bei den Fonds dürfte es sich um die DIM Deutsche Fonds Management GmbH und/oder die ML Real Management GmbH bzw. deren Beteiligungen handeln
(https://dim.ag/leistungen/fondsmanagement/).
Bitte übersenden Sie den vollständigen, in der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung geführten Aktenvorgang zu diesem Kauf.

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  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Vorgang zum Kauf des Portfolios (Buckow) der DIM durch GEWOBAG und WBM im Jahr 2018 [#236084]
Datum
22. Dezember 2021 11:58
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Oktober 2018 kauften die landeseigenen Wohungsbaugesellschaften GEWOBAG und WBM ein Portfolio von der Unternehmensgruppe Deutsche Immobilien Management. In der Immobilienzeitung wurde folgende Nachricht veröffentlicht: "Insgesamt 913 Wohnungen im Berliner Bezirk Neukölln gehen zum 31.12.2018 von den bisherigen Eigentümern, zwei von der DIM-Unternehmensgruppe gemanagten geschlossenen Fonds, auf ein Konsortium aus den beiden Berliner landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften GEWOBAG und WBM über." Die GEWOBAG und die WBM wurden demnach von der Kanzlei Becker Büttner Held beraten. Die genaue Bezeichnung der Wohneinheiten lautet Goldhähnchenweg und Kestenzeile. (https://www.wbm.de/fileadmin/projekte/WBM_website/unternehmen/Pressemitteilungen/WBM-Gewobag_BuckowerDuo_20181004.pdf) Bei den Fonds dürfte es sich um die DIM Deutsche Fonds Management GmbH und/oder die ML Real Management GmbH bzw. deren Beteiligungen handeln (https://dim.ag/leistungen/fondsmanagement/). Bitte übersenden Sie den vollständigen, in der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung geführten Aktenvorgang zu diesem Kauf.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236084/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021 [Bildergebnis für berlin logos] Kathrin Weiß Senatsverwaltung für Justiz, Viel…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021
Datum
12. Januar 2022 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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988 Bytes


[Bildergebnis für berlin logos] Kathrin Weiß Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Abteilung I - Kanzlei D - 10825 Berlin, Salzburger Str. 21 - 25 Tel.: +49 30 9013 3339 Fax: +49 30 9013 2000 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.berlin.de/senjustva Karriere in der Berliner Justiz? Mehr unter www.ausbildung-justiz.de
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021 [#236084] Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Beant…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021 [#236084]
Datum
12. Januar 2022 10:21
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Die Belehrung zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen. Darf ich somit auch davon ausgehen, dass die Verträge beim Kauf auch nicht in Ihrem Haus geprüft wurden, somit auch auf dieser Seite kein Vorgang vorliegt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236084/

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
AW: Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021 [#236084] Sehr Antragsteller/in bei einer Recherche im Aktenverwaltungssys…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22. Dezember 2021 [#236084]
Datum
12. Januar 2022 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bei einer Recherche im Aktenverwaltungssystem der SenJustVA wurden keine Treffer bei einer Suche nach dem von Ihnen genannten Vorgang angezeigt. Kaufverträge werden auch nicht standardmäßig von der SenJustVA geprüft. Vielleicht hat die Senatsverwaltung für Finanzen oder die Senatsverwaltung für Wohnen, die eigene Juristen beschäftigen, eine Vertragsprüfung vorgenommen. Dies entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen