Vorgang zum Kauf des Portfolios (Buckow) der DIM durch GEWOBAG und WBM im Jahr 2018

Im Oktober 2018 kauften die landeseigenen Wohungsbaugesellschaften GEWOBAG und WBM ein Portfolio von der Unternehmensgruppe Deutsche Immobilien Management. In der Immobilienzeitung wurde folgende Nachricht veröffentlicht: "Insgesamt 913 Wohnungen im Berliner Bezirk Neukölln gehen zum 31.12.2018 von den bisherigen Eigentümern, zwei von der DIM-Unternehmensgruppe gemanagten geschlossenen Fonds, auf ein Konsortium aus den beiden Berliner landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften GEWOBAG und WBM über." Die GEWOBAG und die WBM wurden demnach von der Kanzlei Becker Büttner Held beraten. Die genaue Bezeichnung der Wohneinheiten lautet Goldhähnchenweg und Kestenzeile. (https://www.wbm.de/fileadmin/projekte/WBM_website/unternehmen/Pressemitteilungen/WBM-Gewobag_BuckowerDuo_20181004.pdf) Bei den Fonds dürfte es sich um die DIM Deutsche Fonds Management GmbH und/oder die ML Real Management GmbH bzw. deren Beteiligungen handeln
(https://dim.ag/leistungen/fondsmanagement/).
Bitte übersenden Sie den vollständigen, in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geführten Aktenvorgang zu diesem Kauf.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgang zum Kauf des Portfolios (Buckow) der DIM durch GEWOBAG und WBM im Jahr 2018 [#236083]
Datum
22. Dezember 2021 11:56
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Oktober 2018 kauften die landeseigenen Wohungsbaugesellschaften GEWOBAG und WBM ein Portfolio von der Unternehmensgruppe Deutsche Immobilien Management. In der Immobilienzeitung wurde folgende Nachricht veröffentlicht: "Insgesamt 913 Wohnungen im Berliner Bezirk Neukölln gehen zum 31.12.2018 von den bisherigen Eigentümern, zwei von der DIM-Unternehmensgruppe gemanagten geschlossenen Fonds, auf ein Konsortium aus den beiden Berliner landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften GEWOBAG und WBM über." Die GEWOBAG und die WBM wurden demnach von der Kanzlei Becker Büttner Held beraten. Die genaue Bezeichnung der Wohneinheiten lautet Goldhähnchenweg und Kestenzeile. (https://www.wbm.de/fileadmin/projekte/WBM_website/unternehmen/Pressemitteilungen/WBM-Gewobag_BuckowerDuo_20181004.pdf) Bei den Fonds dürfte es sich um die DIM Deutsche Fonds Management GmbH und/oder die ML Real Management GmbH bzw. deren Beteiligungen handeln (https://dim.ag/leistungen/fondsmanagement/). Bitte übersenden Sie den vollständigen, in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geführten Aktenvorgang zu diesem Kauf.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236083/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG; Ihr Antrag vom 22.12.2021; Anfragenummer 236083 …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG; Ihr Antrag vom 22.12.2021; Anfragenummer 236083
Datum
14. Januar 2022 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage auf Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz Berlin. Mit freundlichen Grüßen

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