Vorgeburtliche Risikoabklärung
Welche Schritte unternimmt die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, um die in Abschnitt V.3.3 der GEKO-Richtlinie „Vorgeburtliche Risikoabklärung" [1] geforderte Veröffentlichung und Transparenz der Algorithmen von Software, die zur vorgeburtlichen Gendiagnostik eingesetzt wirft, zu prüfen und einzufordern?
Als Hintergrund: Eine konkrete Anfrage an die Algorithmen-Autoren eines in Deutschland (und somit vermutlich auch in Berlin) eingesetzten Software für die Trisomie 21 Risikoabklärung haben nähere Auskünfte zum Algorithmus wegen der Verletzung Rechte "Dritter" verweigert. Details siehe:
http://staff.math.su.se/hoehle/blog/2018/06/14/prc.html
Die GEKO hat die Anfrage zu diesem Thema wie folgt beantwortet: "...Die Umsetzung des GenDG oder die Prüfung oder Einforderung der Richtlinienanforderungen sind nicht Aufgaben der GEKO. Mit der Auslegung der Regelungsinhalte des Gesetzes und dem Vollzug der Forderungen der Richtlinien der GEKO sind die zuständigen Behörden der Länder befasst.
Wir stellen Ihnen daher anheim, sich an Ihre zuständige Landesbehörde".
Information nicht vorhanden
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Datum6. März 2019
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9. April 2019
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