Vorgehen blockierte u.a. Accounts durch die Bezirksregierung in Social Media

• Anzahl und Gründe für blockierte Accounts durch den Twitter Account der Bezirksregierung Münster

• Anzahl und Gründe für stummgeschaltete Accounts durch den Twitter Account der Bezirksregierung Münster

• durch welche Person(en) bzw. Abteilung die Social Media Accounts der Bezirksregierung verwaltet werden

Bitte nennen Sie die Namen der blockierten und stummgeschalteten Accounts jeweils dazu. Sollte dies nicht möglich sein, bin ich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.

Link zum genannten Account der Bezirksregierung: (@BezRegMuenster) https://twitter.com/BezRegMuenster?s=09

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 11 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgehen blockierte u.a. Accounts durch die Bezirksregierung in Social Media [#191814]
Datum
30. Juni 2020 18:16
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
• Anzahl und Gründe für blockierte Accounts durch den Twitter Account der Bezirksregierung Münster • Anzahl und Gründe für stummgeschaltete Accounts durch den Twitter Account der Bezirksregierung Münster • durch welche Person(en) bzw. Abteilung die Social Media Accounts der Bezirksregierung verwaltet werden Bitte nennen Sie die Namen der blockierten und stummgeschalteten Accounts jeweils dazu. Sollte dies nicht möglich sein, bin ich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Link zum genannten Account der Bezirksregierung: (@BezRegMuenster) https://twitter.com/BezRegMuenster?s=09
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 191814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/191814/upload/38eb59c7d0b56fbefaf4c7a8238c2b0f98a7d4fb/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Münster
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: * Anzahl und Gründe für blockierte Accounts…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
RE: Vorgehen blockierte u.a. Accounts durch die Bezirksregierung in Social Media [#191814]
Datum
24. Juli 2020 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: * Anzahl und Gründe für blockierte Accounts durch den Twitter Account der Bezirksregierung Münster Antwort: Es werden durch den Twitter-Account der BRMS keine Accounts blockiert. * Anzahl und Gründe für stummgeschaltete Accounts durch den Twitter Account der Bezirksregierung Münster Antwort: Es werden durch den Twitter-Account der BRMS keine Accounts stummgeschaltet. * durch welche Person(en) bzw. Abteilung die Social Media Accounts der Bezirksregierung verwaltet werden Antwort: Durch die Pressestelle der Bezirksregierung. * Bitte nennen Sie die Namen der blockierten und stummgeschalteten Accounts jeweils dazu. Sollte dies nicht möglich sein, bin ich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Antwort: Entfällt mangels Stummschaltungen und Blockierungen. Mit freundlichem Gruß