Vorgehen gegen illegal weggeworfene Zigarettenkippen

Tagtäglich ist in der Stadt und auch auf Grünflächen und in Schutzgebieten wie den Isarauen zu beobachten wie zahlreiche Menschen ihre Zigarettenkippen einfach auf den Boden werfen. Dies ist aus guten Gründen verboten.

Welche Maßnahmen ergreift die Stadt München um das wilde Wegwerfen von Zigarettenkippen zu unterbinden?
Wird dieses Fehlverhalten durch Kräfte des KVR tatsächlich überwacht und im konkreten Fall auch geahndet? Wie häufig wurden hier in den letzten Jahren entsprechende Bußgelder verhängt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
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Simon Knatz
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
Simon Knatz
Betreff
Vorgehen gegen illegal weggeworfene Zigarettenkippen [#265852]
Datum
18. Dezember 2022 13:58
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tagtäglich ist in der Stadt und auch auf Grünflächen und in Schutzgebieten wie den Isarauen zu beobachten wie zahlreiche Menschen ihre Zigarettenkippen einfach auf den Boden werfen. Dies ist aus guten Gründen verboten. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt München um das wilde Wegwerfen von Zigarettenkippen zu unterbinden? Wird dieses Fehlverhalten durch Kräfte des KVR tatsächlich überwacht und im konkreten Fall auch geahndet? Wie häufig wurden hier in den letzten Jahren entsprechende Bußgelder verhängt?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 265852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265852/ Postanschrift Simon Knatz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Knatz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergele…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Vorgehen gegen illegal weggeworfene Zigarettenkippen [#265852]
Datum
19. Dezember 2022 08:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Knatz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Knatz, ich komme zurück auf Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat", mit de…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Vorgehen gegen illegal weggeworfene Zigarettenkippen [#265852]
Datum
13. Januar 2023 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Knatz, ich komme zurück auf Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat", mit der Sie Auskunft darüber erbaten, was die Stadt München gegen achtlos weggeworfene Zigarettenkippen unternimmt und ob dieses Verhalten seitens der Stadt tatsächlich geahndet wird. Hierzu kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Das Baureferat unternimmt permanent große Anstrengungen, um die Sauberkeit in München auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. Die Stadtverwaltung setzt im Bereich der Abfallentsorgung allgemein - insbesondere aber auch der Entsorgung von Zigarettenkippen - auf eine möglichst großflächige Aufklärung der Menschen. Zwar verhalten sich die meisten Menschen in München rücksichtsvoll, es gilt jedoch, bei allen die grundsätzliche Einsicht zu verstärken, dass Abfälle richtig entsorgt werden. Mittels intensiver Öffentlichkeitsarbeit sollen zudem auch Menschen, die sich nicht verantwortungsbewusst verhalten, darauf aufmerksam gemacht und zu einer Verhaltensänderung bewegt werden. Die Stadt unternimmt daher im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge erhebliche Anstrengungen, Plätze, Straßen und Grünflächen und die Ufer der Isar sauber und attraktiv zu halten. Damit Zigarettenkippen insbesondere an stark frequentierten U-Bahnaufgängen sicher und fachgerecht entsorgt werden können, hat sich der Stadtrat in München für ein Ausstattungsprogramm entschieden, dass eben solche Auf- und Abgänge mit sog. Kombibehältern bestückt werden (d.h. Abfallbehälter mit separater Einwurföffnung und Aufbewahrungsbehältnissen für den Einwurf von Zigaretten). In den öffentlichen Parks und Grünanlagen stellt das Baureferat rund 3.000 Mülleimer zur Verfügung, die auch zur Entsorgung von Kleinmüll wie ausgedrückten Zigarettenkippen dienen. Zudem führt in den Grünanlagen die Grünanlagenaufsicht regelmäßig Kontrollen durch. Im Rahmen dieser Kontrollen wird auch Verstößen hinsichtlich der Verunreinigung von Grünanlagen nachgegangen. Das Kreisverwaltungsreferat sanktioniert das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen konsequent mit bis zu 55,00 Euro. Voraussetzung für ein bußgeldliches Einschreiten ist allerdings neben der konkreten Beschreibung der Tat mit Benennung von Tatort und Tatzeit vor allem die Bezeichnung der Täter. Für eine Ahndung sind klare Beweise sowie die Personalien derer, die sich illegal ihres Abfalls entledigen, notwendig. Im Falle der Entsorgung von Zigarettenkippen muss man die Personen, die die Kippen wegwerfen, praktisch "auf frischer Tat" ertappen. Üblicherweise werden solche Verstöße von der Polizei, dem Kommunalen Außendienst (KAD) der LHM oder von der Grünanlagenaufsicht der LHM angezeigt und durch die Bußgeldstelle geahndet. Jährlich handelt es sich um ca. 100 Anzeigen. Mit freundlichen Grüßen