Sehr geehrter Herr Knatz,
ich komme zurück auf Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat", mit der Sie Auskunft darüber erbaten, was die Stadt München gegen achtlos weggeworfene Zigarettenkippen unternimmt und ob dieses Verhalten seitens der Stadt tatsächlich geahndet wird.
Hierzu kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen:
Das Baureferat unternimmt permanent große Anstrengungen, um die Sauberkeit in München auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. Die Stadtverwaltung setzt im Bereich der Abfallentsorgung allgemein - insbesondere aber auch der Entsorgung von Zigarettenkippen - auf eine möglichst großflächige Aufklärung der Menschen. Zwar verhalten sich die meisten Menschen in München rücksichtsvoll, es gilt jedoch, bei allen die grundsätzliche Einsicht zu verstärken, dass Abfälle richtig entsorgt werden. Mittels intensiver Öffentlichkeitsarbeit sollen zudem auch Menschen, die sich nicht verantwortungsbewusst verhalten, darauf aufmerksam gemacht und zu einer Verhaltensänderung bewegt werden.
Die Stadt unternimmt daher im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge erhebliche Anstrengungen, Plätze, Straßen und Grünflächen und die Ufer der Isar sauber und attraktiv zu halten.
Damit Zigarettenkippen insbesondere an stark frequentierten U-Bahnaufgängen sicher und fachgerecht entsorgt werden können, hat sich der Stadtrat in München für ein Ausstattungsprogramm entschieden, dass eben solche Auf- und Abgänge mit sog. Kombibehältern bestückt werden (d.h. Abfallbehälter mit separater Einwurföffnung und Aufbewahrungsbehältnissen für den Einwurf von Zigaretten).
In den öffentlichen Parks und Grünanlagen stellt das Baureferat rund 3.000 Mülleimer zur Verfügung, die auch zur Entsorgung von Kleinmüll wie ausgedrückten Zigarettenkippen dienen. Zudem führt in den Grünanlagen die Grünanlagenaufsicht regelmäßig Kontrollen durch. Im Rahmen dieser Kontrollen wird auch Verstößen hinsichtlich der Verunreinigung von Grünanlagen nachgegangen.
Das Kreisverwaltungsreferat sanktioniert das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen konsequent mit bis zu 55,00 Euro.
Voraussetzung für ein bußgeldliches Einschreiten ist allerdings neben der konkreten Beschreibung der Tat mit Benennung von Tatort und Tatzeit vor allem die Bezeichnung der Täter. Für eine Ahndung sind klare Beweise sowie die Personalien derer, die sich illegal ihres Abfalls entledigen, notwendig. Im Falle der Entsorgung von Zigarettenkippen muss man die Personen, die die Kippen wegwerfen, praktisch "auf frischer Tat" ertappen. Üblicherweise werden solche Verstöße von der Polizei, dem Kommunalen Außendienst (KAD) der LHM oder von der Grünanlagenaufsicht der LHM angezeigt und durch die Bußgeldstelle geahndet. Jährlich handelt es sich um ca. 100 Anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen