Vorgehensmodell zur Einführung und FAQ zur E-Akte

die unten Inhalte hinter den unten aufgelisteten nicht öffentlich aufrufbaren Adressen.

Auf https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/e-akte/e-akte-node.html listen Sie bei "Zum Thema" einige Links auf.

Bei "Das Vorgehensmodell zur Einführung der E-Akte Bund" unter https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/E_Government/E_Akte_Bund/e_akte_bund_node.html;jsessionid=4718C70D00BC73A2617799E88C74A926.2_cid340 erscheint ein 404-Fehler und die Seite wird nicht gefunden.
Und die "Häufige Fragen zur E-Akte" verweisen auf das "Social Intranet des Bundes" und der Link lässt sich nur im IVBB öffnen.

Senden Sie mir deshalb bitte sowohl das erwähnte Vorgehensmodell und FAQ zur E-Akte des Bundes.
Ich möchte ebenso anregen, die Links zu beheben und/bzw. das Dokument gleich öffentlich hinter dem Link zu hinterlegen.

Ergebnis der Anfrage

E-Akte in digital in https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehe…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die unten Inhalte h…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorgehensmodell zur Einführung und FAQ zur E-Akte [#200917]
Datum
16. Oktober 2020 01:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die unten Inhalte hinter den unten aufgelisteten nicht öffentlich aufrufbaren Adressen. Auf https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/e-akte/e-akte-node.html listen Sie bei "Zum Thema" einige Links auf. Bei "Das Vorgehensmodell zur Einführung der E-Akte Bund" unter https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/E_Government/E_Akte_Bund/e_akte_bund_node.html;jsessionid=4718C70D00BC73A2617799E88C74A926.2_cid340 erscheint ein 404-Fehler und die Seite wird nicht gefunden. Und die "Häufige Fragen zur E-Akte" verweisen auf das "Social Intranet des Bundes" und der Link lässt sich nur im IVBB öffnen. Senden Sie mir deshalb bitte sowohl das erwähnte Vorgehensmodell und FAQ zur E-Akte des Bundes. Ich möchte ebenso anregen, die Links zu beheben und/bzw. das Dokument gleich öffentlich hinter dem Link zu hinterlegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200917/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Vorgehensmodell zur Einführung und FAQ zur E-Akte [#200917]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Vorgehensmodell zur Einführung und FAQ zur E-Akte [#200917]
Datum
16. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
261,6 KB
681,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: Z114-13002/4#2680 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der angefragten Dokume…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Vorgehensmodell zur Einführung und FAQ zur E-Akte [#200917]
Datum
6. November 2020 10:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: Z114-13002/4#2680 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der angefragten Dokumente per Post am 16. Oktober 2020. Zuallererst überrascht mich die postalische Zusendung. So hatte ich keine Postadresse an diese Anfrage bei Antragstellung angehangen. Ich schlussfolgere somit, dass sie meine Postadresse aus einer anderen IFG-Anfrage meinerseits an das BMI entnommen haben und mir ungefragt postalisch antworteten. Dies halte ich bereits für datenschutzrechtlich fragwürdig und behalte mir zur Klärung dieses Sachverhaltes entsprechende Schritte vor. Leider erfüllt auch diese Art der Antwort meine Ansprüche nicht. Ich hatte explizit nach dem IFG (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG und § 7 Abs. 3 S. 1 IFG) eine elektronische Antwort angefordert. Stattdessen sendeten Sie mir das 21-seitige Dokument schwarz/weiß ausgedruckt per Post in einem Maxibrief zu. Man beachte, dass nach § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG meine verlangte Art des Informationszugangs „nur aus wichtigem Grund [wie einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand] auf andere Art gewährt werden” darf. Im Gegensatz hierzu war meine gewünschte Art das Mittel eines geringeren Verwaltungsaufwandes und durch Ihre Entscheidung haben Sie wissentlich einen erheblich größeren Verwaltungaufwand verursacht. Auch ist das Durchlesen und potentielles Einscannen zur Schaffung der elektronischen Form ein unnötiger Mehraufwand, der durch elektronische Zusendung vermieden werden könnte. Gleichzeitig ist die Barrierefreiheit nicht sichergestellt, da ein korrekt erstelltes digitales Dokument bspw. sehr viel barrierefreier ist und mittels Bildschirmvorlesewerkzeugen („Screenreadern”) vorgelesen werden kann. Auch nach den gesetzlichen Vorschriften wie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), insbesondere § 3 Abs. 1 BITV 2.0 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Ziff. 3 BITV 2.0, sind sie eigentlich dazu verpflichtet insbesondere elektronische Verwaltungsabläufe, barrierefrei zu gestalten. Einen solchen Anspruch kann ich hierbei nicht erkennen. Ebenfalls halte ich meine Anfrage nach dem IFG nicht für erfüllt an, da ich eine Kopie in Graustufen erhielt, dies jedoch nicht angefragt war. Stattdessen erwünschte ich eine Kopie des Originals in Farbe. Wie aus einer Anweisung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herr Prof. Ulrich Kelber, gegenüber dem BMI (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Tr…) und auch § 41 VwVfG Abs. 2 S. 2. hervor geht, können Sie mir rechtsicher auch per E-Mail antworten. Insbesondere ist dies der Fall, wenn meinem Antrag vollständig statt gegeben wird, wie in diesem Fall geschehen und, wenn Sie, wie ebenfalls in diesem Fall geschehen, die Form eines rechtskräftigen Bescheides nicht einhalten und bspw. auf die Rechtsbehelfserklärung verzichten (vgl. § 37 VwVfG Abs. 6). Die postalische Zusendung als das aktuelle Vorgehen halte ich somit für - unnötigerweise aktiv umweltschädigendes Verhalten - eine unnötige Datenverarbeitung hervorrufendes Verhalten, welches nicht im Einklang mit dem Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO steht - ein unnötiger Kostenaufwand Ihrerseits von Steuergeld durch Postversandkosten - eine Maßnahme, die potentiell zu Mehraufwand bei der den Antrag stellenden Person führt und somit eventuell absichtlich als abschreckende Maßnahme angewandt wird - einen aktiven Rechtsverstoß gegen das IFG, nach dem ich eine elektronische Art der Antwort forderte - ein Vorgehen im Gegensatz zu §8 eGovG, welches dem Gegenteil einer digitalisierten Verwaltung entspricht - ein potentieller Verstoß gegen das BITV 2.0, §§ 12 ff. BGG sowie das AGG wegen der nicht barrierefreien Bereitstellung Hätten Sie mir das Dokument einfach per E-Mail zugesendet, wäre dieser Fall erledigt gewesen. Leider ist dem jetzt nicht so, und ich bin gezwungen Ihnen erneut Arbeitsaufwand zu verursachen und die gesetzeskonforme, sachgemäße Bearbeitung dieses Antrags einzufordern. Ich bitte somit nach § 1 Abs. 2 S. 2 IFG und § 7 Abs. 3 S. 1 IFG sowie nach nach §8 eGovG erneut um Zustellung der FAQ zur e-Akte in elektronischer Form. Insbesondere bitte ich um Zusendung einer barrierefreien Form, bspw. als PDF, sofern der Text in dieser selektierbar und durchsuchbar ist, vgl. § 3 Abs. 1 BITV 2.0 i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff. 3 BITV 2.0. Sollte dies nicht möglich sein, so bitte ich Sie Ihre Softwareauswahl oder -konfiguration zu prüfen, mit der diese PDFs generiert werden. Ferner bitte ich darum, auch für zukünftige Anfragen diese teils gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200917/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2680 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie meinen Bescheid auf Ihre nachstehende …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Vorgehensmodell zur Einführung und FAQ zur E-Akte [#200917] - (#2680
Datum
10. November 2020 11:00
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2680 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie meinen Bescheid auf Ihre nachstehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2680 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Ich bitte zur Vermeidung…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Vorgehensmodell zur Einführung und FAQ zur E-Akte [#200917] - (#2680 [#200917]
Datum
10. November 2020 18:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2680 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Ich bitte zur Vermeidung weiterer Bürokratie darum mir die FAQ zur E-Akte in elektronischer Form dann an meine private E-Mail-Adresse zu senden: <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200917/

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ZII4-13002/4#2680 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das erbetene Dokument. Mit freundlich…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Vorgehensmodell zur Einführung und FAQ zur E-Akte [#200917] - (#2680
Datum
11. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#2680 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie das erbetene Dokument. Mit freundlichen Grüßen