Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt

Anfrage an: NDR

Es ist sicherlich kein ungewöhnlicher Fall, dass in einem Mehrpersonenhaushalt ein vorher voll zwangszahlungspflichtiger Bewohner, der zur Zahlung des Beitrags herangezogen wurde, seinen Beitragsstatus durch Änderungen aus an seine Person gebundenen Gründen, die im RBStV §4 festgelegt wurden, in "ermäßigt" oder "befreit" ändert. Wie ermittelt die zuständige Stelle nun, ob nicht noch ein weiterer vollzahlungspflichtiger Mitbewohner vorhanden ist, der dann den geforderten vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat? Nach dem "Datensparsamkeitsprinzip" des RBStV werden ja die Daten aller übrigen Bewohner der selben Wohnung, nach Ermittlung eines Zwangszahlers nach einiger Zeit gelöscht. Da die Daten fehlen, kann nicht festgestellt werden, welche weiteren Mitbewohner vorhanden sind und wie deren Ermäßigungs- oder Befreiungsstatus ist. Aktuelle Datensätze erhält die zuständige Stelle ja nur bei "Bewegung" der Meldedaten der Bürger über Umzug, Wegzug oder Tod vom zuständigen Einwohnermeldeamt. In diesem beschriebenen Fall verändert sich aber nur Eines - die Höhe des Zwangsbeitrags des Zahlungsverpflichteten. Wie ermittelt die zuständige Stelle nun, ob eventuell ein weiterer vollzahlungspflichtiger Mitbewohner vorhanden ist, um die angestrebte "Beitragsgerechtigkeit" gegenüber anderen gesamtschuldnerisch zwangsverpflichteten Wohngemeinschaften aufrecht zu erhalten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. November 2017
  • Frist
    22. Dezember 2017
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt [#25357]
Datum
19. November 2017 02:58
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Es ist sicherlich kein ungewöhnlicher Fall, dass in einem Mehrpersonenhaushalt ein vorher voll zwangszahlungspflichtiger Bewohner, der zur Zahlung des Beitrags herangezogen wurde, seinen Beitragsstatus durch Änderungen aus an seine Person gebundenen Gründen, die im RBStV §4 festgelegt wurden, in "ermäßigt" oder "befreit" ändert. Wie ermittelt die zuständige Stelle nun, ob nicht noch ein weiterer vollzahlungspflichtiger Mitbewohner vorhanden ist, der dann den geforderten vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat? Nach dem "Datensparsamkeitsprinzip" des RBStV werden ja die Daten aller übrigen Bewohner der selben Wohnung, nach Ermittlung eines Zwangszahlers nach einiger Zeit gelöscht. Da die Daten fehlen, kann nicht festgestellt werden, welche weiteren Mitbewohner vorhanden sind und wie deren Ermäßigungs- oder Befreiungsstatus ist. Aktuelle Datensätze erhält die zuständige Stelle ja nur bei "Bewegung" der Meldedaten der Bürger über Umzug, Wegzug oder Tod vom zuständigen Einwohnermeldeamt. In diesem beschriebenen Fall verändert sich aber nur Eines - die Höhe des Zwangsbeitrags des Zahlungsverpflichteten. Wie ermittelt die zuständige Stelle nun, ob eventuell ein weiterer vollzahlungspflichtiger Mitbewohner vorhanden ist, um die angestrebte "Beitragsgerechtigkeit" gegenüber anderen gesamtschuldnerisch zwangsverpflichteten Wohngemeinschaften aufrecht zu erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt [#25357]
Datum
22. Dezember 2017 01:03
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Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt“ vom 19.11.2017 (#25357) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt [#25357]
Datum
21. Januar 2018 12:02
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NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt“ vom 19.11.2017 (#25357) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Datum
4. April 2018 19:21
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Datum
10. Mai 2018 23:16
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Status
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Datum
19. Juni 2018 12:51
An
NDR
Status
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Datum
9. August 2018 10:11
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Status
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Datum
13. September 2018 01:35
An
NDR
Status
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Erinnerung: Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt [#25357]
Datum
12. März 2019 10:52
An
NDR
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt“ vom 19.11.2017 (#25357) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 446 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt“ [#25357] [#25357]
Datum
12. März 2019 10:52
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25357 DEr NDR antwortet nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 25357.pdf Anfragenr: 25357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. März 2019 16:46
Status
Warte auf Antwort

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungs…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt“ [#25357] [#25357]
Datum
10. September 2019 09:33
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt“ vom 19.11.2017 (#25357) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 628 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>